Christian Bachhiesl, Sonja Maria Bachhiesl und Stefan Köchel (Hrsg.): Schuld#
Christian Bachhiesl, Sonja Maria Bachhiesl und Stefan Köchel (Hrsg.): Schuld / Interdisziplinäre Perspektiven auf ein Konstitutivum des Menschseins, Velbrück Wissenschaft, 2020 / Rezension von Janko Ferk
Die „Schuld“ ist ein Basisbegriff in vielen Wissenschaftszweigen. Offensichtlich ist die Schuld-Funktion in der Rechtswissenschaft, wo sie einerseits im Strafrecht, und zwar dort insbesondere, sowie andererseits im Zivilrecht das Fundament für die Rechtsmaterie bildet.
Eine Tatsache ist dabei unumstößlich. Was der Mensch auch tut, stets ist er in Gefahr, sich mit Schuld zu beladen, und der Schuld folgt die Strafe, wenn nicht auf dem Fuß, so doch in irgendeiner Form zu irgendeiner Zeit … nach. Zumindest wissen wir dies seit dem Roman „Schuld und Sühne“ eines der größten Erzähler der Menschheit, Fjodor Michailowitsch Dostojewskis.
Drei Grazer Wissenschaftler, der Multiakademiker Christian Bachhiesl, ein Philosoph und Jurist, die „Spielosophin“ Sonja Bachhiesl und der Kriminalist Stefan Köchel haben sich als Herausgeber eines interdisziplinären Bands und als Mitautoren erschöpfend und gründlich mit dem Terminus auseinandergesetzt.
In der Philosophie befasst sich vor allem die Ethik mit der Schuld. In der Literatur, zumal jener der Antike, drehen sich die Tragödien um unverschuldetes und verschuldetes Unheil. In der Geschichtswissenschaft wird seit je die Frage der Kriegsschuld erörtert. Auch in der Wissenschaftsgeschichte wird über Schuld disputiert. Kunst- und Kulturwissenschaften kommen ohne den Begriff nicht aus. In der Medizin werden die Messbarkeit und Quantifizierung von Schuld – auch im Dienst der Forensik – erforscht. Die Theologie, vor allem die christliche, ist überhaupt besessen von den Begriffen Schuld und Sünde sowie Buße. Und die Rechtswissenschaft findet ohne die Schuld sowieso kein Auslangen.
Die Herausgeber haben vornehmlich Wissenschaftler der Karl-Franzens-Universität Graz, beispielsweise Gernot Kocher und Manfred Prisching, aber auch einige bundesdeutsche Kollegen zur Mitarbeit eingeladen, um miteinander in Beziehung zu treten und einen fruchtbaren interdisziplinären Diskurs zu veranstalten. Das Ergebnis sind die fachübergreifenden Perspektiven auf ein Konstitutivum des Menschseins. Das Buch ist, was betont sei, ein originäres Forschungsergebnis in der deutschsprachigen Wissenschaft, was den Herausgebern nicht hoch genug angerechnet werden kann.
Die Interdisziplinarität, die Nutzung von Ansätzen verschiedener wissenschaftlicher Fachrichtungen, ergibt in diesem Buch naturgemäß, dass die Schuld im menschlichen Leben stets präsent ist, als Bestimmung des Menschseins, wie es im Untertitel heißt. Die Frage des Buchs beziehungsweise der Autoren ist jedoch, was unter „Schuld“ genau zu verstehen ist und – speziell – wie man mit ihr angemessen umgehen soll. Und manchmal liegt die erlittene Unbill sogar bei einem selbst, das heißt, dass die wesentliche Frage jene der „urteilsmäßigen“ Zurechnung der Schuld ist.
Die Schwierigkeiten fangen schon bei den Nuancierungen der Schuld an. Der eine hat Schuld durch eine schwere Straftat auf sich geladen, der andere schuldet, beispielsweise aus einem Darlehen, „nur“ die Rückgabe eines Geldbetrags. Jedenfalls schreit Schuld immer danach, beglichen zu werden… Sei es im Sinn einer Strafe oder in barer Münze. Immer geht es um eine Gegengabe, um einen Schadenersatz im weitesten Sinn, das heißt, um Geld-, Moral- oder Naturalrestitution, abgesehen davon, ob Buße oder Geld zu leisten ist.
Das Buch debattiert eifrig und umfassend die Bedeutung und das Wesen der Schuld. Keiner der Autoren bezweifelt, was bei Wissenschaftlern doch erstaunlich ist, dass sie zum Wesen des Menschseins gehört. Erkennbar wird, dass jeder unter Schuld etwas anderes versteht, das heißt auf gut Deutsch, Schuld hat für den Philosophen eine andere Bedeutung als für den Juristen. Ebenso ist zu konstatieren, dass auch dieses Werk eine verbindliche Definition des Begriffs Schuld nicht zusammenbringt. Es gibt nicht einmal einen vermeintlichen Konsens. <Eine gelungene Begriffsbestimmung wäre gleichsam die Quadratur des Kreises.>
Der Band widerspiegelt die verschiedenen Denkvoraussetzungen und Denkwege sowie eine interessante geistige Dynamik, die sich sozusagen gesetzmäßig aus den vertretenen Disziplinen ergibt. Berücksichtigt sind derart verschiedene Bereiche wie Evolutionsbiologie (Thenius), Geschichte (Kernbauer, Schmitz-Esser), Rechtsmedizin (Pollak, Thierauf-Emberger), Rechtswissenschaft (Kocher), Strafrecht (Christian Bachhiesl, Koller), Theologie (Grünwald, Pernkopf) und Wissenschaftsgeschichte (Hertz), allesamt gelehrte Wissensfelder. Die einzelnen Beiträge stehen in einem inhaltlichen Bezug zueinander, obwohl die Themen höchst unterschiedlich sind.
In aller Unschuld wünsche ich dem Band „Schuld“ eine sehr große und interessierte Leserschaft. Das souveräne und pointierte Buch verdient sie.
- Obiger Beitrag stammt mit freundlicher Genehmigung aus: Österreichische Richterzeitung, Nr. 12/20, 98. Jahrgang, S. 275f.