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Was bringt die Zukunft?#

Mit dem vollen In-Kraft-Treten des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) am 1. Jänner 2004 hörte die Österreichische Zentralbibliothek für Physik auf, als selbstständige interuniversitäre Einrichtung zu bestehen. Dazu heißt es im 5. Abschnitt dieses Gesetzeswerkes unter der Überschrift „Übertragung von Rechten und Vermögen": „§ 136 (9). Die Universität Wien ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der Österreichischen Zentralbibliothek für Physik."

Was dies für die weitere Zukunft bedeuten wird, ist heute noch offen; es ist aber wohl abzusehen, dass es für die Zentralbibliothek - oder unter welchem anderen Namen die Einrichtung dann in der Öffentlichkeit auftreten wird - viel schwieriger wird, ihre markante Identität zu behalten und weiterzupf legen. Auf Grund ihrer Sonderstellung hatte die Zentralbibliothek Gelegenheit, zur Erfüllung ihrer Aufgaben in zahlreichen Fällen Neuland zu betreten und Wege zu beschreiten, die den klassischen Universitätsbibliotheken in Österreich nicht im gleichen Ausmaß offen standen. Das dabei erworbene Know-how und die zugrunde liegende Infrastruktur könnte im Interesse der Universität Wien sowie des gesamten wissenschaftlichen Bibliothekswesens in Österreich weiterentwickelt und genutzt werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie weit diese Vision unter dem immer schärferen Diktat eines allumfassenden Spargedankens zu verwirklichen sein wird.

Die Eingliederung der Zentralbibliothek in die Universität Wien ist das (vorläufige?) Endergebnis eines Prozesses, der bereits mit dem In-Kraft-Treten des Universitätsorgani-sationsgesetzes 1993 begonnen hat und dessen Wesen es war, den universitären Bereich in Österreich in immer kürzeren Abständen immer grundlegender umzugestalten. Eine Reform jagte die andere. In den letzten zehn Jahren wurden der Zentralbibliothek mehr Stellungnahmen zu verschiedenen Gesetzesnovellen und zu neuen Organisationsplänen abverlangt als in ihrer gesamten Geschichte zuvor. In die tatsächliche Formulierung der Gesetzestexte bzw. Verordnungen floss nur selten etwas davon ein; zuletzt im Jahr 2000, als die Zentralbibliothek nach dem UOG 93 noch einmal als „Österreichische Zentralbibliothek für Physik" neu errichtet wurde. Die Frage, ob die Einladung zur Mitgestaltung überhaupt ernst gemeint war, drängte sich besonders zuletzt immer wieder auf.

Trotzdem ist Optimismus angebracht, denn es ist wohl davon auszugehen, dass die Universität Wien, der vom Gesetzgeber bekanntlich das Motto von der „Weltklasseuniversität" auf die Fahnen geschrieben wurde, eine Einrichtung von ausgewiesener Weltklassegüte nicht nur gerne in sich aufnehmen, sondern auch der Substanz nach erhalten möchte.

In diesem Sinne hofft die Bibliothek, ihren Benutzern auch weiterhin möglichst optimales Service sowie eine effiziente und umfangreiche Versorgung mit Fachliteratur zur Verfügung stellen zu können.


© Bild und Text öster. Zentralbibliothek für Physik