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Gezerre um Gentechnik#

Werden Konzerne bald selbst bestimmen, ob ein EU-Land Genmais verbieten darf?#


Von der Wiener Zeitung (Mittwoch, 12. November 2014) freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Von

Petra Tempfer


Maiskörner
Gentechnisch verändertes, einheitliches Saatgut verspricht hohe Ernteerträge zum Beispiel beim Maisanbau, bedeutet aber den Tod für natürliche Biodiversität.
© fotolia/Guido Miller, DaiSign

Wien/Brüssel. EU-Mitgliedstaaten könnten künftig die großen Saatgut-Konzerne wie Monsanto, DuPont und Syngenta um Erlaubnis fragen müssen, ob sie ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Produkte erteilen dürfen oder nicht. Diese entscheidende Änderung sieht ein Entschluss des Rates der Europäischen Union vom Juni dieses Jahres vor.

Das bedeutet konkret: Monsanto stellt zum Beispiel einen Antrag auf eine EU-weite Anbauzulassung für einen neuen, gentechnisch veränderten Mais, Österreich möchte aber ein Anbauverbot. Dann müsste Österreich - über die EU-Kommission - bei Monsanto anfragen, ob es aus dem Antrag ausgenommen werden kann. Lehnt der Konzern ab, kann in einem zweiten Verfahrensschritt erneut eine Ausnahme beantragt werden. Dabei dürfen dann nationale Eigenheiten wie etwa der Artenschutz als Argumente vorgebracht werden. Lehnt Monsanto wieder ab, gibt es kein Anbauverbot.

Wende zeichnet sich ab#

Am Dienstag zeichnete sich allerdings eine Wende in der seit Jahren brodelnden Gentechnik-Diskussion ab. Entgegen dem Entschluss des EU-Ministerrates hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments dafür ausgesprochen, Konzernen kein Mitspracherecht einzuräumen und ein nationales Selbstbestimmungsrecht zu erwirken.

Damit die Konzerne ihre wirtschaftliche Machtposition nicht EU-weit manifestieren können, muss sich nun der Rat auf die Position des Parlaments zubewegen. Bis Jänner 2015 wollen sie noch einmal über das Selbstbestimmungsrecht diskutieren, dann soll es eine letzte Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments geben und eine Entscheidung fallen.

Aktuell ist der Anbau von Genprodukten EU-weit geregelt. Weigert sich ein Land, ein in der EU zugelassenes, gentechnisch verändertes Produkt anzubauen, muss es ein Verbot mit zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründen. Ein Anbauverbot zu erwirken ist daher schwierig. Bestehende Verbote würden durch die Richtlinien-Änderung nicht aufgehoben werden. EU-Staaten wie Österreich, Ungarn und Frankreich wollen ihre Landwirtschaft weitgehend gentechnikfrei halten, Großbritannien drängt indes darauf, Agrarkonzernen den Marktzugang zu erlauben.

Umweltminister beruhigt#

Österreichs Umweltminister Andrä Rupprechter sieht die Situation dennoch gelassen. "Österreich wird sich stark in die Verhandlungen einbringen und für höchstmögliche Rechtssicherheit einsetzen", sagt er auf Nachfrage der "Wiener Zeitung". Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass die meisten Mitgliedstaaten vom Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen würden. Dass durch das im Raum stehende Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA Klagemöglichkeiten von Gentechnikkonzernen durch die Hintertür eingeführt werden, glaubt Rupprechter nicht. Theoretisch besteht aber die Möglichkeit, dass Konzerne aufgrund der Investitionsklausel Genprodukte boykottierende Regierungen auf Schadenersatz klagen, wenn Verluste drohen.

ÖVP-Mandatarin Elisabeth Köstinger, Chefverhandlerin der Europäischen Volkspartei für das neue Gesetz, ist dennoch zuversichtlich. "Nach vielen Anläufen ist nun ein rechtlich sicheres, nationales Anbauverbot absehbar", schrieb sie in einer Aussendung. "Entscheidend war unser sozialdemokratischer Zugang, wonach wir der Industrie im Streitfall keine so bedeutsame Rolle auf Augenhöhe mit dem Gesetzgeber zugestehen", sagte SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach.

Auch die Umweltschutzorganisationen reagierten erfreut auf die vom Umweltausschuss des EU-Parlaments eingeläutete Wende im Gentechnik-Konflikt. Heidemarie Porstner von Global 2000 ortet allerdings eine gewisse Gefahr, wenn nicht die gesamte EU gentechnikfrei ist. Denn Pollen machen vor Grenzen nicht Halt - der Pollenflug könnte zum Beispiel Genmais in Österreichs Grenzregion bringen, zumal die Slowakei und Tschechien diesem nicht abgeneigt sind.

Import von Gen-Futter#

Trotz strenger Anbauverbote für gentechnisch veränderte Produkte in Österreich kommen diese ins Land. Denn die Verwendung einiger Sorten ist erlaubt, etwa von Sojabohnen. Jährlich werden 450.000 Tonnen davon importiert. Sie gelangen allerdings nicht in den Lebensmittelhandel, sondern dienen als Futtermittel.

Die Anbaugebiete dieser Sojabohnen liegen in Südamerika. Aus gentechnisch veränderten Pflanzen erzeugte Lebensmittel sind kaum im Handel. Einige Asia-Nahrungsmittel zählen dazu. Diese Produkte müssen aber klar gekennzeichnet sein. Bei Tierfutter ist es umgekehrt: Eier-Verpackungen etwa tragen nur dann ein rechteckiges grünes Zeichen, wenn die Legehennen kein gentechnisch verändertes Futter bekommen haben.

Auf Ebene der EU sind rund 40 gentechnisch veränderte Organismen, zumeist Pflanzen, zugelassen. Fast alle kommen über den Import herein. Nur für ein einziges Saatgut liegt derzeit in der EU die zum kommerziellen Anbau nötige Saatgut-Verkehrsgenehmigung vor. Es ist der Genmais Mon 810, der zum Beispiel in Spanien im großen Stil angebaut wird.

Wiener Zeitung, Mittwoch, 12. November 2014