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Bundesmuseen#

nannte man die in der Verwaltung des Bundes stehenden Museen. Zu einem erheblichen Teil entstanden sie aus den einstigen kaiserlichen Sammlungen, die nach 1918 von der Republik Österreich übernommen wurden. Einige wurden zur Zeit der Monarchie als staatliche Museen gegründet, andere erst in der 2. Republik. Mit dem Bundesmuseums-Gesetz 1998 erlangten die früheren Bundesmuseen die Vollrechtsfähigkeit, als erstes wurde das Kunsthistorische Museum mit seinen Sammlungen in Wien und Ambras mit 1. 1. 1999 in eine selbständige wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit umgewandelt. Die aktuelle Fassung des Gesetzes wurde 2002 erlassen und 2007 ergänzt. Die acht Bundesmuseen in Wien bilden in ihrer Gesamtheit eine der größten Sammlungen der Welt und zählen zu den meist besuchten Sehenswürdigkeiten Österreichs.

2009 bestimmte das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit den "Museumsordnungen NEU" folgende Kernkompetenzen:

Albertina: Grafik und Papierarbeiten
Belvedere: Österreichische Kunst
Kunsthistorisches Museum: Bildende Kunst bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
MAK Museum für angewandte Kunst: Angewandte Kunst an der Schnittstelle zu Design, Architektur und Gegenwartskunst
MUMOK Museum moderner Kunst: Internationale Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts
Naturhistorisches Museum: Geo- und Humanwissenschaft
Österreichische Nationalbibliothek: Zentrale österreichische Bibliothek
Technisches Museum Wien: Technische Entwicklung

Quelle: Wikipedia

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