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Österreich im 20. Jahrhundert: Fünf politische Systeme, sechs Hymnen#

von Peter Diem

Allgemeines zur Entstehung und Bedeutung der Nationalhymnen

Die Nationalhymne ist ein Staatssymbol wie Flagge und Wappen. Sie drückt das Bekenntnis zur eigenen Nation aus und hat so eine integrative Wirkung. Bei offiziellen staatlichen Feiern, bei Staatsbesuchen und internationalen sportlichen Begegnungen, aber auch bei manchen kulturellen Anlässen werden die Hymnen der beteiligten Nationen gespielt und nach Möglichkeit mitgesungen. Dabei wird eine der Nationalhymne als Staatssymbol zukommende respektvolle Haltung eingenommen. Angehörige von uniformierten Verbänden leisten die Ehrenbezeigung.

Die älteste noch in Gebrauch befindliche Nationalhymne ist das sogenannte „Geusenlied", der um 1568, am Beginn der Erhebung gegen Spanien, verfasste „Wilhelmus van Nassouwe", das niederländische „Volkslied". Die Niederlande haben übrigens auch eine der ältesten Nationalflaggen. Die englische Königshymne „God save the King" (bzw. „the Queen") geht auf das Jahr 1745 zurück, das spanische „Viva Espana!" auf 1770. Um 1780 entstand das amerikanische „Star-Spangled Banner", gefolgt von der französischen „Marseillaise" im Jahre 1792. Die altösterreichische Kaiserhymne wurde von Joseph Haydn 1796/97 komponiert, im Jahr darauf schrieb General Jozef Wybicki „Noch ist Polen nicht verloren", den heute noch gültigen Text der polnischen Staatshymne. Die älteste Hymne Afrikas ist die 1847 anlässlich der Republikproklamation erstmals gespielte marschähnliche Nationalhymne Liberias.

Vielfältig sind die Anlässe und Motive, die Ulrich Ragozat in seiner Sammlung „Die Nationalhymnen der Welt" als Entstehungsgründe für die Nationalhymnen aufzählt: zum Teil sind es sehr blutige Ereignisse, sehr oft steht separatistisches Streben dahinter. Es gibt darunter Auftragskompositionen, den bewussten musikwissenschaftlichen Rückgriff auf das nationale (Volks-) Musikerbe sowie eigens veranstaltete Wettbewerbe.

--> Ulrich Ragozat, Die Nationalhymnen der Welt - ein kulturgeschichtliches Lexikon. Freiburg 1982, 11 ff.

Ragozat teilt die Nationalhymnen in drei Kategorien ein:

- Königshymnen: meist religiös grundgelegte, feierlich-getragene Preislieder auf den Monarchen.
- Volkshymnen: impulsiv-aggressive patriotische Gesänge, im Text meist mit politischen oder revolutionären Motiven.
- Landeshymnen: unkämpferische Nationallieder, die meist Natur und heimatliche Eigenart besingen.

--> Ulrike Aichhorn: Rechtliche Implikationen der österreichischen Hymnen
--> Ulrike Aichhorn: Ein Streifzug durch die österreichische Hymnenlandschaft aus: Andreas Raffeiner, Festschrift für Kurt Ebert, 2018

Interessanterweise wurden viele Nationalhymnen von landesfremden Autoren und Komponisten (vgl. Marseillaise und Andreas Hofer-Lied) verfasst, auch wurde gelegentlich einfach die Melodie der Hymne eines anderen Landes übernommen. So übernahmen im Laufe der Zeit an die zwanzig Staaten die Melodie „God save the King".

Viele Hymnen sind seit ihrer Einführung „Verlegenheitslösungen" geblieben oder werden aus verschiedensten Gründen von Zeit zu Zeit in Diskussion gezogen. Dies gilt unter anderem für die Schweizer Hymne „Trittst im Morgenrot daher" und für das Deutschlandlied. Die Hymne der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik war ständiger Gegenstand von Auseinandersetzungen. Und schließlich war auch die gegenwärtige österreichische Bundeshymne lange Zeit nicht unumstritten. Vor einiger Zeit Zeit haben die Abgeordneten der Grünen eine Initiative gestartet, im Text der Bundeshymne nicht nur „Söhne" und „Brüder", sondern auch „Töchter" und „Schwestern" zu berücksichtigen. Dies ist auch gelungen - siehe "Land der Berge...".

Beachte: Beachte: Im Internet gibt es zahlreiche Fundstellen zum Thema "Nationalhymnen", z.B. auch über die Hymnen Europas.

Im Rahmen des Austria-Forums werden alle jene Lieder und Hymnen behandelt, die einen eindeutigen Bezug zur österreichischen Zeitgeschichte haben. Das bedeutet, dass auch Lieder aus der Ersten Republik 1918-1934, aus der Zeit des autoritären Ständestaates (austrofaschistische Periode 1934-1938) und aus der nationalsozialistischen Ära ("Anschluss" 1945 bis Kriegsende 1945) behandelt werden. Sie sind alphabetisch nach den Liedanfängen oder Titeln abzurufen:

"Gott erhalte ..."
"Deutschösterreich, Du herrliches Land ..."
"Sei gesegnet ohne Ende ..."
Dollfußlied
Deutschlandlied
"Land der Berge..."
etc.
U.S Nationalhymne "Star Spangled Banner" - gesungen vor einem großen Sportereignis

Exkurs: Ein Hymnenstreit im Österreichischen Reichsrat#

Im Winter 1909 legte die Regierung dem Reichsrat einen Kompromiss im Sprachenstreit bezüglich der böhmischen Länder vor. 228 der 238 Gerichtsbezirke sollten einheitlich tschechisch oder deutsch verwaltet werden, die übrigen 10 gemischtsprachlich. Das löste am 3. und 4. Februar 1909 unglaubliche Tumulte aus, da die Tschechen ein Gesetz auf Basis der Volkszählung ablehnten.

Am 5. Februar 1909 ging der Sturm gleich nach der Eröffnung der Sitzung los und war bis auf die Straße zu hören, wo sich Schaulustige versammelten. Eine Debatte war unmöglich.

Daraufhin griff die Regierung zu einem starken Mittel: Sie erklärte die Session und damit das Abgeordnetenhaus für geschlossen. Die KRONENZEITUNG: »Zunächst gab es Beifall: Es schien wirklich, als sei das ganze Haus mit der leichtfertig herbeigeführten Zertrümmerung des Volksparlaments vollkommen einverstanden. Bald aber mengten sich in den Beifall Rufe des Vorwurfes, die besonders von Christlichsozialen und Sozialdemokraten gegen die Tschechen gerichtet wurden. Kein Abgeordneter verließ den Saal, und die Galerien harrten in atemloser Spannung der weiteren Entwicklung der Dinge.«

Die Spannung mündete in Prügeleien. Das PRAGER TAGBLATT: »Plötzlich stimmen während der gewaltigen Lärm- und Raufszenen einige Christlichsoziale das >Gott erhalte< an. Der Gesang der Christlichsozialen wird sofort von den Tschechen mit >Kde domov muj?<, von den Sozialdemokraten mit dem >Lied der Arbeit< erwidert. Abg. Iro, der bei seinem Sitz allein steht, beginnt gleichfalls zu singen und zwar die >Wacht am Rhein<; seine helle Stimme übertönt den Gesang der übrigen Abgeordneten.«

Mit der Schließung der Parlamentssession wurden alle vorliegenden Anträge und Gesetzentwürfe hinfällig, ebenso wie die seit Monaten geleistete Arbeit der Ausschüsse.

Quelle: Brigitte Hamann: Hitlers Wien, München, 1996, S. 179

Anmerkung: Der Autor distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Absicht, die Kampflieder autoritärer, faschistischer, nationalsozialistischer und anderer antidemokratischer oder

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