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10.11.1989: Information und Sprachregelung Gesandter Plattner Dok. 69
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Besatzungszonen ein. Bis auf weiteres sollte keine zentrale deutsche Regierung
eingesetzt werden. Die endgültige territoriale Regelung sollte einer Friedenskon-
ferenz vorbehalten bleiben. Im Konferenzprotokoll wird eine Formulierung von
Jalta („…Ergreifung von Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland
niemals mehr…den Weltfrieden bedrohen kann“) wieder aufgenommen.
In der Präambel zum Grundgesetz wird das gesamte deutsche Volk aufgefor-
dert, „in einem Vereinten Europa in freier Selbstbestimmung die Einheit und
Freiheit Deutschlands zu vollenden.“8
Im „Vertrag über die Beziehung zwischen BRD und den Drei Mächten“ (1952),9
durch den das Besatzungsregime beendet und die BRD die volle Souveränität
[sic!]10 erlangte, heißt es: „Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher
die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertra-
ges verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten
oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf
Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und
einer friedensvertraglichen Regelung.“11
Kapitulation der Wehrmacht und zwei Wochen nach der Verhaftung der letzten Reichsregie-
rung in Mürwik. Damit übernahmen die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges durch ihre
Oberbefehlshaber kraft Besatzungsrechts die oberste Regierungsgewalt im Gebiet des Deut-
schen Reiches. Das betraf auch die Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos
der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und
Gemeinden. Zwecks gemeinsamer Ausübung der Regierungsgewalt bildeten sie den Alliierten
Kontrollrat.
8 Für den vollen Wortlaut der Präambel des Grundgesetzes siehe Dok. 20, Anm. 13.
9 Bei dem „Vertrag über die Beziehung zwischen der BRD und den Drei Mächten“ (1952) handelt
es sich um einen am 26. Mai 1952 geschlossenen Vertrag zwischen der Bundesrepublik und
den West-Alliierten Frankreich, Großbritannien und den USA, der das bis dahin geltende Be-
satzungsstatut ablöste und die Unterzeichner zur Wiedervereinigung Deutschlands und zum
Abschluss eines Friedensvertrags für Gesamtdeutschland verpflichtete. Der Vertrag ist auch
unter den Bezeichnungen „Generalvertrag“ und „Deutschlandvertrag“ bekannt; abgedruckt
in: Auswärtiges Amt unter Mitwirkung eines wissenschaftlichen Beirates (Hg.), Die Aus-
wärtige Politik der Bundesrepublik Deutschland, Köln, 1972, S. 208–212. Zu den Verände-
rungen durch die Pariser Verträge 1954 siehe Dok. 63, Anm. 3 sowie auch Anm. 11 in diesem
Dokument. Er trat in seiner endgültigen Fassung am 5. Mai 1955 nach dem NATO-Beitritt der
Bundesrepublik in Kraft. Siehe Gesetz betreffend das Protokoll vom 23. Oktober 1954 über
die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 24. März
1955, BGBl. 1955 II, S. 213–214; Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in
der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet in Paris am 23. Oktober 1954, BGBl. 1955 II,
S. 215–252 und Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls vom 23. Oktober 1954
über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland, BGBl. 1955
II, S. 628.
10 Bereits das folgende Zitat macht deutlich, dass die Souveränität eben nicht voll war.
11 In der ursprünglichen Fassung der Abteilung II.1 folgte hier dieser nun entfallene Absatz: „Im
Protokoll über den Beitritt der BRD zur Nato (1954) [sic!, recte: 1955] erklärten die Regierun-
gen Großbritanniens, Frankreichs und der USA, daß sie die Regierung der BRD als einzige
deutsche Regierung betrachten … die berechtigt ist … als Vertreter des deutschen Volkes zu
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Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Title
- Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
- Subtitle
- Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Editor
- Michael Gehler
- Maximilian Graf
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht Verlage
- Location
- Göttingen
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-666-35587-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 792
- Categories
- Geschichte Nach 1918
Table of contents
- Einleitung: Österreich und die deutsche Frage 1945–1990 7
- I. Vorbemerkungen 7
- II. Ausgangsbedingungen und Vorgeschichte: Von der „doppelten Staatsgründung“ zur Perpetuierung deutscher Zweistaatlichkeit (1949–1987) 11
- 1. Die Entwicklung bis zum Entscheidungs- und Zäsurjahr 1955 11
- 2. Gescheiterte Vermittlungsversuche (1958–1963) 19
- 3. Die Entwicklung bis zum Grundlagenvertrag 1972 23
- 4. Österreich, die europäische Integration und die Anerkennung der DDR im Zeichen der Entspannung (1961–1972) 28
- 5. Das Verhältnis Österreichs zu den beiden deutschen Staaten bis zum Bonn-Besuch Honeckers (1972–1987) 32
- III. Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 38
- 1. Österreich und die scheinbare Stabilität des SED-Regimes 38
- 2. Die Grenzöffnung im Kontext der Langzeitentwicklungen und ihre direkten Folgen 43
- 3. Österreichs Annäherungen an das gemeinschaftliche Europa, die Bundesrepublik und die deutsche Frage 50
- 4. „Mauerfall“ und „Wiedervereinigung“: Die Haltung Österreichs bis Ende 1989 63
- 5. Österreich und die deutsche Frage Anfang 1990 75
- 6. Der Einigungsprozess und seine internationale Durchsetzung aus österreichischer Sicht 86
- 7. Österreichs Abschied von der DDR 92
- 8. Österreich, die deutsche Einheit und der Weg nach Europa – Bilanz und Ausblick 95
- IV. Editorische Vorbemerkungen 99