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Reichsgesetzblatt
RGBl. 1852, Titelblatt
slowenisch
dessen Redakteur für den slowenischen Teil Cigale
fungierte, die Endredaktion des slowenischen Teils
hatte Miklosich unternommen. Als zweiter Redak-
teur nach Cigale wird Karel → Štrekelj ausgewie-
sen, ihm folgt Fran → Vidic.
Übersetzer der slowenischen Ausgabe des RGBl.
waren Miklosich sowie Cigale, Štrekelj und in
der Folge Luka → Svetec. Solchermaßen wurden
zwischen 1849 und 1859 sämtliche im RGBl. kund-
gemachten Gesetze und Verordnungen ins Sloweni-
sche übersetzt (→
Landesgesetzblatt, zweisprachiges,
→
Slovenski pravnik).
Die Tätigkeit dieser Kommission hatte weitreichende,
nachhaltige Resultate. So wurde etwa für das Sloweni-
sche als einheitlicher →
Standardsprache aller slowe-
nischen Kronländer die im RGBl. angewandte stan-
dardisierte Sprachnorm vom Minister Leo → Thun
als verbindlich bei der Regelung der Unterrichtsspra-
che und der Ausarbeitung von Schulbüchern erklärt
(→ Schulbuch, → Schulwesen). Diese Edition der süd-
slawischen Terminologie stellt einen Meilenstein in den
Normierungsbemühungen des Serbokroatischen (eine
Sprache, zwei Varianten) dar, da in ihr die sogenannte
→
Wiener Schriftsprachen-Vereinbarung (kurz Wiener
Abkommen, BKS Bečki dogovor) von 1850 in Form der von Dimitrije Demeter unterzeichneten kroatischen
Einleitung in vollem Wortlaut integriert ist. Über die
den Grundsatz der größtmöglichen wechselseitigen
Annäherung der drei südslawischen Terminologien ei-
nigten sich die Kroaten Dimitrije Demeter als Re-
dakteur sowie Ivan Kukuljević, Ivan Mažuranić,
Vinko Pacel und Stjepan Pejaković, die Serben
Gjura Daničić, Vuk Stefanović Karadžić, Božidar
Petranović und die Slowenen Franz Miklosich/
Miklošič und Matej Cigale, Redakteur des sloweni-
schen Teils. Eine ähnliche normative Kraft hatte die ru-
thenische/ukrainische Sprachausgabe der Terminolo-
gie, während die gemeinsame tschechisch-slowakische
Ausgabe aufgrund einer separaten »altslowakischen«
Ausgabe des Landesregierungsblattes für das Kronland
Ungarn nicht ihre normative Kraft bestätigen konnte.
Wesentliche Abänderungen des Regelungsinhaltes
bringt das kaiserliche Patent vom 27. Dezember 1852
(RGBl. 260/1852). Es wird bestimmt, dass lediglich
eine deutsche Sprachausgabe kundgemacht wird, wäh-
rend die übrigen landesüblichen Sprachen nur in den
offiziellen Übersetzungen der staatlichen Gesetze und
Verordnungen in den jeweiligen Landesgesetz- und
Verordnungsblättern Berücksichtigung finden. Dies
geschah in Kärnten/Koroška sowie in anderen Kron-
ländern allerdings nur bis einschließlich 1859, da
mit kaiserlichem Patent vom 1. Jänner 1860 (RGBl.
3/1860) die Einstellung des Erscheinens der Lan-
desgesetzblätter verordnet wurde. Solcherart erschien
das RGBl. zwischen 1853 und 1869 unter dem Titel
»Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich«
(→ Kundmachung [2], → Landesgesetzblatt, zwei-
sprachiges). Mit der Dezemberverfassung von 1867
wird die ungarische Reichshälfte im RGBl. nicht mehr
berücksichtigt.
Art. 19 der → Dezemberverfassung von 1867 über
die Gleichberechtigung der Völker der Monarchie führt
schließlich dazu, dass die Sprachenfrage des RGBl. wie-
der virulent wird. 1869 wird deshalb das Gesetz ȟber
die Kundmachung von Gesetzen und Verordnungen
durch das Reichsgesetzblatt« erlassen, das die Mate-
rie neu regelt und teilweise an die Bestimmungen aus
1849 anknüpft. Von 1870 bis November 1918 erscheint
solcherart das »Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath
vertretenen Königreiche und Länder« in acht Sprach-
varianten (in deutscher, italienischer, böhmischer, pol-
nischer, ruthenischer, slowenischer, kroatischer und in
rumänischer Sprache), wobei jedoch lediglich die deut-
sche Sprache authentisch ist und die übrigen Fassungen
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Von den Anfängen bis 1942, Band 3 : PO - Ž
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
- Untertitel
- Von den Anfängen bis 1942
- Band
- 3 : PO - Ž
- Autoren
- Katja Sturm-Schnabl
- Bojan-Ilija Schnabl
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79673-2
- Abmessungen
- 24.0 x 28.0 cm
- Seiten
- 566
- Kategorien
- Geographie, Land und Leute
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- Lemmata Band 3 Po–Ž 1049
- Verzeichnis aller AutorInnen/BeiträgerInnen und ihrer jeweiligen Lemmata 1571
- Verzeichnis aller ÜbersetzerInnen und die von ihnen übersetzten Lemmata 1577
- Verzeichnis der BeiträgerInnen von Bildmaterial 1579
- Verzeichnis der Abbildungen 1580
- Synopsis (deutsch/English/slovensko) 1599
- Biographien der Herausgeber 1602