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Einleitung
Die Covid-19-Pandemie wirft im Vertragsrecht zahlreiche drängende Fra-
gen auf. Viele Parteien wollen jetzt wissen, was aus ihren Verträgen wird,
die wegen der gegenwärtigen Pandemie nicht mehr so durchgeführt wer-
den können, wie es ursprünglich geplant war.
Die „Corona-Krise“ wirkt sich auf verschiedenen Ebenen auf laufende
Vertragsbeziehungen aus. Der Ursprung wird in vielen Fällen zunächst
fehlendes Personal sein: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter
Quarantäne, sind selbst infiziert, werden krank, oder haben schlicht keine
Betreuungsmöglichkeiten für die eigenen Kinder. Wegen des Personaleng-
passes können Lieferungen oder Leistungen nicht ausgeführt werden. Die
hierbei auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen sind nicht Gegenstand die-
ses Beitrags.1 Personalengpässe sind aber auch der Ausgangspunkt für eige-
ne Leistungsschwierigkeiten des Arbeitgebers: Wo kein Personal ist, kann
weder produziert noch geliefert noch eine Dienstleistung erbracht werden.
Hinzu kommen behördliche Verbote, die sich unmittelbar oder mittelbar
gegen die Leistungserbringung richten: Entweder werden Verkaufslokale
direkt geschlossen oder es werden Personenansammlungen verboten, die
für die Leistungserbringung unverzichtbar sind (z.B. bei Konzertveranstal-
tungen).
Die Folgen dieser beiden wesentlichen Störungen sind zunächst in der
Liefer- bzw. Leistungskette zu spüren.2 Auf der zweiten Stufe brechen in-
folge des Personalengpasses die ersten Leistungen weg, sodass für die
nächste Stufe der Lieferkette wichtige Vorprodukte und Vorleistungen feh-
len. Dadurch kommt es zu Verzögerungen und Ausfällen in der Lieferket-
te, was sich immer weiter fortsetzt.3 Auf der dritten Stufe folgen aus den
Liefer- und Leistungsschwierigkeiten Liquiditätsprobleme, denn wenn kei-
ne Leistungen mehr erfolgen können, fließt auch keine Gegenleistung
mehr, sodass die Schuldner kein Geld mehr verdienen. Dadurch entstehen
Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur insolvenzrechtlichen Zahlungsunfä-
higkeit. Die insolvenzrechtlichen Sonderregelungen für die Folgen der Co-
A.
1 S. dazu den Beitrag von S. Klawitter in diesem Band; ferner M. Fuhlrott, Corona
und die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, MDR 2020, S.540ff.; M.-P. Weller/M.
Lieberknecht/V. Habrich, Virulente Leistungsstörungen – Auswirkungen der Coro-
na-Krise auf die Vertragsdurchführung, NJW 2020, S.1017 (1018f.).
2 Weller/Lieberknecht/Habrich, Virulente Leistungsstörungen (Fn.1), S.1019f.
3 Auch die transportrechtlichen Fragen der Lieferung sind nicht Gegenstand dieses
Beitrags; s. dazu A. Maurer, in diesem Band.
Thomas Riehm
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245