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die die Versorgung von Verbrauchern und Kleinstunternehmern mit le-
bensnotwendigen Leistungen auch bei Corona-bedingten Zahlungsschwie-
rigkeiten sicherstellen sollen (Verbraucher-Moratorium).16 Das hierdurch
begründete Leistungsverweigerungsrecht schließt es aus, dass die Geldgläu-
biger (also die Versorgungsunternehmen) die Versorgung nach §320 BGB
verweigern oder gar wegen Zahlungsverzugs einstellen dürfen.17
Zudem schützt Art.240 §2 EGBGB Mieter und Pächter vor Zahlungs-
verzugskündigungen18 und Art.240 §3 EGBGB Darlehensnehmer bei Ver-
braucherdarlehen vor Kündigungen wegen Zahlungsverzugs oder wegen
des Wertverlusts von Sicherheiten.19 Diese Sonderregelungen betreffen je-
doch bei weitem nicht alle Fälle Corona-bedingter Leistungsschwierigkei-
ten, sodass das allgemeine Leistungsstörungsrecht nach wie vor von Bedeu-
tung ist.
Lieferschwierigkeiten beim Kaufvertrag
Beim Kaufvertrag können sich Corona-bedingte Einschränkungen zu-
nächst in Gestalt von Personalengpässen beim Hersteller niederschlagen,
falls der Verkäufer zugleich Hersteller ist, also auf der ersten Handelsstufe.
Dann kann der Hersteller evtl. nicht so viele Waren produzieren, wie er
vertraglich versprochen hatte. Zudem können Corona-bedingt evtl. not-
wendige Vorprodukte nicht beschafft werden, etwa weil die Logistikkette
durch Grenzschließungen oder Betriebsschließungen bei Vorlieferanten
unterbrochen wird, sodass die Produktion aus diesem Grund ins Stocken
D.
16 S. dazu A.-M. Kaulbach/B. Scholl, in diesem Band, sowie T. Rüfner, JZ 2020,
S.443ff.; Lorenz (Fn.12), §1 Rn.42ff.; Bacher, Corona-Pandemie (Fn.7), S.517f.;
C. Möllnitz/M. Schmidt-Kessel, in: W. Uhlenbruck (Hrsg.), Insolvenzordnung,
15.Aufl. 2020, Art.240 §§1-4 EGBGB Rn.7ff.
17 Möllnitz/Schmidt-Kessel (Fn.16), Art.240 §§1-4 EGBGB Rn.79.
18 S. dazu J. Brinkmann, in diesem Band, sowie M. Artz/J. Brinkmann/D. Pielsticker,
Wohnraummietrecht in Zeiten der Corona-Pandemie, MDR 2020, S.527ff.; Möll-
nitz/Schmidt-Kessel (Fn.16), Art.240 §§1-4 EGBGB Rn.94ff.; S. Sittner, Miet-
rechtspraxis unter Covid-19, NJW 2020, S.1169ff.; zu Zweifeln an der Verfas-
sungsmäßigkeit der Regelung s. K.-M. Uth/H. Barthen, Verfassungswidrigkeit der
Kündigungsbeschränkung im „COVID-19-Gesetz“, NZM 2020, S.385ff.
19 S. dazu Kaulbach/Scholl, in diesem Band, sowie T. B. Lühmann, Das Moratorium
im Darlehensrecht anlässlich der Covid-19-Pandemie, NJW 2020, S.1321ff.; E.
Meier/M. Kirschhöfer, Auswirkungen der Corona-Gesetzgebung auf laufende Dar-
lehensverträge, BB 2020, S.967ff.; Möllnitz/Schmidt-Kessel (Fn.16), Art.240 §§1-4
EGBGB Rn.129ff.
Thomas Riehm
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
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