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Vertragsrecht in der Coronakrise
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sche Maßnahmen treffen, um den Produktionsbetrieb noch aufrecht zu er- halten, solange das möglich ist. Sofern nur noch begrenzte Bestände vorhanden sind, die nicht für die Erfüllung sämtlicher zuvor eingegangener Leistungspflichten genügen, verlangt die herrschende Meinung sowohl vom Händler als auch vom Pro- duzenten, dass diese Bestände proportional unter allen Käufern aufzuteilen sind. Je nach dem Volumen der jeweiligen zuvor abgeschlossenen Kaufver- träge soll jeder Käufer einen entsprechenden Anteil erhalten – ähnlich wie bei der Verteilung einer Insolvenzmasse unter gleichrangigen Gläubi- gern.21 Nach der Gegenauffassung, die auch hier vertreten wird, wird dem Verkäufer zugestanden, nach freiem Ermessen zu entscheiden, welchen bzw. welche Käufer er befriedigen möchte.22 Dieses Ermessen wird er typi- scherweise danach ausüben, welche Kundenbeziehung ihm am wichtigs- ten ist, welcher Käufer die schärfsten Konsequenzen androht oder schlicht, wer als Erstes klagt und vollstreckt. Diese Auffassung bezieht sich letztlich auf den Prioritätsgrundsatz der Einzelzwangsvollstreckung, der außerhalb von Insolvenzverfahren Geltung beansprucht. Es wäre zudem im etwaigen Lieferprozess und auch in einem späteren Schadensersatzprozess nicht rea- listisch zu erwarten, dass der Verkäufer vorträgt (und das Gericht prüft), welche Kaufverträge insgesamt mit welchem Volumen bestanden, welche Waren insgesamt vorhanden waren, und wie eine proportionale Auftei- lung ausgesehen hätte. Dabei handelt es sich nicht zuletzt um Geschäftsge- heimnisse des Verkäufers. Und schließlich öffnet die h.M. dem Verkäufer Tür und Tor für die Schutzbehauptung im Falle einer Teilleistungsstö- rung, dass er die fehlenden Waren wegen eines konkurrierenden obligato- rischen Anspruchs eines Dritten nicht liefern durfte. Nach hier vertretener 21 RG Recht 1918, 152 (Nr.306); RGZ 84, 125 (128f.); OLG Augsburg JW 1919, 736 (737); OLG Hamburg OLGE 32, 314 (315) (jeweils bei Rohstoffmangel im ersten Weltkrieg); H. P. Westermann, Drittinteressen und öffentliches Wohl als Elemente der Bewertung privater Rechtsverhältnisse, AcP 208 (2008), S.141 (168f.); J. Neu- ner, Der Prioritätsgrundsatz im Privatrecht, AcP 203 (2003), S.46 (57f.); U. Huber, Leistungsstörungen, Band 1, 1999, §24 IV 3 (S.601ff.); B. Gsell, Beschaffungsnot- wendigkeit und Leistungspflicht, 1998, S.159ff.; W. Ernst, Die Konkretisierung in der Lehre vom Gattungskauf, in: W. Schön (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Brigitte Knobbe-Keuk, 1997, S.49 (97ff.). 22 S. OLG Dresden JW 1917, 978; Riehm (Fn.20), §275 Rn.59.1; G. Caspers, in: J. von Staudinger (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2019, §275 Rn.23; T. Riehm, Der Grundsatz der Naturalerfüllung, 2015, S.62f.; G. Schie- mann, in: J. von Staudinger (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Fn.22), 2015, §243 Rn.20; E. Wolf, Anleitung zum Lösen zivilrechtlicher Fälle, JuS 1962, S.101 (103ff.). Thomas Riehm 20 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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