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BGB schaffen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass das Verwen-
dungsrisiko grundsätzlich gesetzlich dem Käufer zugewiesen ist.54
Ist der Käufer wegen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie fak-
tisch nicht mehr in der Lage, die Ware anzunehmen, etwa weil er seinen
Betrieb schließen musste, so ändert auch das nichts daran, dass er in An-
nahmeverzug gemäß §§293ff. BGB gerät. Danach schuldet er etwa ver-
schuldensunabhängig Ersatz der Mehraufwendungen des Verkäufers, z.B.
für die zwischenzeitliche Einlagerung und eine erneute Anlieferung (§304
BGB). Dagegen hat die hierin zugleich liegende Verletzung der echten
Pflicht zur Abnahme (§433 Abs.2 Alt.2 BGB) keine Konsequenzen, weil
diese nicht zu vertreten ist bzw. der entsprechende Anspruch des Verkäu-
fers auf Abnahme nach §275 BGB ausgeschlossen ist.
Leistungsstörungen beim Werkvertrag
Beim Werkvertrag können pandemiebedingte Störungen sowohl auf Sei-
ten des Unternehmers als auch auf Seiten des Bestellers auftreten.
Störungen auf Seiten des Unternehmers
Auf Seiten des Unternehmers geht es vor allem um Personalengpässe ei-
nerseits und um Materialengpässe andererseits. Z.B. kann ein Bauunter-
nehmer den Vertrag nicht erfüllen, weil er wegen Krankheit, Quarantäne
oder Betreuungsschwierigkeiten nicht genug Personal hat, das auf die Bau-
stelle kommen kann, oder weil erforderliches Material pandemiebedingt
nicht verfügbar ist – z.B. weil Baumärkte auch für professionelle Abneh-
mer geschlossen sind. Dabei sind auch bei Werkverträgen, insbesondere
im Bereich des komplexen Anlagenbaus, Force Majeure-Klauseln verbrei-
tet; insoweit gilt zunächst das oben zu B.I Ausgeführte.55
E.
I.
54 Statt aller S. Martens, in: beck-online.Großkommentar zum Zivilrecht (Fn.14),
1.4.2020, §313 Rn.69f.
55 S. dazu auch L. Weiser, Das Coronavirus und seine Auswirkungen auf den Bauab-
lauf, NZBau 2020, S.203 (204).
Thomas Riehm
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245