Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Coronavirus
Vertragsrecht in der Coronakrise
Seite - 32 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 32 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Bild der Seite - 32 -

Bild der Seite - 32 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Text der Seite - 32 -

BGB schaffen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass das Verwen- dungsrisiko grundsätzlich gesetzlich dem Käufer zugewiesen ist.54 Ist der Käufer wegen der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie fak- tisch nicht mehr in der Lage, die Ware anzunehmen, etwa weil er seinen Betrieb schließen musste, so ändert auch das nichts daran, dass er in An- nahmeverzug gemäß §§293ff. BGB gerät. Danach schuldet er etwa ver- schuldensunabhängig Ersatz der Mehraufwendungen des Verkäufers, z.B. für die zwischenzeitliche Einlagerung und eine erneute Anlieferung (§304 BGB). Dagegen hat die hierin zugleich liegende Verletzung der echten Pflicht zur Abnahme (§433 Abs.2 Alt.2 BGB) keine Konsequenzen, weil diese nicht zu vertreten ist bzw. der entsprechende Anspruch des Verkäu- fers auf Abnahme nach §275 BGB ausgeschlossen ist. Leistungsstörungen beim Werkvertrag Beim Werkvertrag können pandemiebedingte Störungen sowohl auf Sei- ten des Unternehmers als auch auf Seiten des Bestellers auftreten. Störungen auf Seiten des Unternehmers Auf Seiten des Unternehmers geht es vor allem um Personalengpässe ei- nerseits und um Materialengpässe andererseits. Z.B. kann ein Bauunter- nehmer den Vertrag nicht erfüllen, weil er wegen Krankheit, Quarantäne oder Betreuungsschwierigkeiten nicht genug Personal hat, das auf die Bau- stelle kommen kann, oder weil erforderliches Material pandemiebedingt nicht verfügbar ist – z.B. weil Baumärkte auch für professionelle Abneh- mer geschlossen sind. Dabei sind auch bei Werkverträgen, insbesondere im Bereich des komplexen Anlagenbaus, Force Majeure-Klauseln verbrei- tet; insoweit gilt zunächst das oben zu B.I Ausgeführte.55 E. I. 54 Statt aller S. Martens, in: beck-online.Großkommentar zum Zivilrecht (Fn.14), 1.4.2020, §313 Rn.69f. 55 S. dazu auch L. Weiser, Das Coronavirus und seine Auswirkungen auf den Bauab- lauf, NZBau 2020, S.203 (204). Thomas Riehm 32 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Vertragsrecht in der Coronakrise