Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Coronavirus
Vertragsrecht in der Coronakrise
Seite - 77 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 77 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Bild der Seite - 77 -

Bild der Seite - 77 - in Vertragsrecht in der Coronakrise

Text der Seite - 77 -

Schadensersatzpflicht des Schuldners Während die Befreiung der Parteien von ihren wechselseitigen Leistungs- pflichten von einem Vertretenmüssen des Schuldners unabhängig ist, set- zen Schadensersatzansprüche des Gläubigers dies stets voraus. Dabei ist zwischen anfänglicher Unmöglichkeit (§311a Abs.2 BGB) und nachträgli- cher Unmöglichkeit (§§280 Abs.1, Abs.3, 283 BGB) zu differenzieren. Ein Schadensersatzanspruch wegen anfänglicher Unmöglichkeit gem. §311a Abs.2 BGB setzt voraus, dass der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste. Dem Schuldner wird hier nicht die anfängliche Unmöglichkeit als solche zum Vorwurf gemacht, sondern die Übernahme der Leistungspflicht wider besseres Wissen und die unterlassene Information des Gläubigers hierüber.7 Dies kommt in den hier interessierenden Fallkonstellationen nur dann in Betracht, wenn der Schuldner nicht nur Kenntnis von der Corona-Pandemie und den damit potentiell verbundenen Einschränkungen hatte, sondern darüber hinaus wusste oder hätte wissen müssen, dass ihm die Erfüllung des konkreten Vertrags nicht möglich sein werde. Solche Fälle dürften die Ausnahme sein. Zudem dürfte eine ähnliche Kenntnis dann regelmäßig auch auf Sei- ten des Gläubigers vorliegen, was zur Folge hat, dass ein etwaiger Scha- densersatzanspruch jedenfalls gem. §254 Abs.1 BGB zu kürzen wäre.8 Tritt die Unmöglichkeit erst nach Vertragsschluss ein, ist Anknüpfungs- punkt des Vertretenmüssens die Unmöglichkeit selbst.9 Beruht sie auf den Auswirkungen einer Pandemie, etwa hoheitlichen Anordnungen, kann dem Schuldners regelmäßig zumindest ein Verschuldensvorwurf nicht ge- macht werden.10 Anderes gilt möglicherweise, wenn die Unmöglichkeit auf einer behördlichen Schließung des Betriebs des Schuldners beruht und den Schuldner daran eine Mitverantwortung trifft, weil beispielsweise be- 2. 7 Ausführlich zum Verhältnis der Haftung nach §311a Abs.2 BGB zur c.i.c.-Haf- tung nach §§280 Abs.1, 241 Abs.2, 311 Abs.2 BGB MüKoBGB/W. Ernst, 8.Aufl. 2019, BGB §311a Rn.21f.; BeckOGK/C. Herresthal, 1.6.2019, BGB §311a Rn.19ff. (für Spezialität); J. Harke, Das neue Sachmängelrecht in rechtshistori- scher Sicht, AcP 205 (2005), S.67 (90f.) (für Parallelität). 8 Für entsprechende Anwendung der Vorschrift MüKoBGB/W. Ernst, 8.Aufl. 2019, BGB §311a Rn.68; BeckOGK/C. Herresthal, 1.6.2019, BGB §311a Rn.129. 9 MüKoBGB/W. Ernst, 8.Aufl. 2019, BGB §283 Rn.5; BeckOGK/T. Riehm, 1.2.2020, BGB §283 Rn.28; abweichend BeckOK BGB/S. Lorenz, 53. Ed. 1.2.2020, BGB §283 Rn.3 (Umstände, aufgrund derer die Leistung unmöglich wurde). 10 Ebenso M.-P. Weller/M. Lieberknecht/V. Habrich, Virulente Leistungsstörungen – Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vertragsdurchführung, NJW 2020, 1017 (1019). Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise 77 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Vertragsrecht in der Coronakrise