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Vertragsrecht in der Coronakrise
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tungsstörung allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn sie zu einer Zeit eintritt, zu welcher er sich in Annahmeverzug befindet. In diesem Fällen muss der Gläubiger trotz Unmöglichkeit die Gegenleistung erbringen (§326 Abs.2 Satz1 BGB); sein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen (§323 Abs.6 BGB). Auswirkungen der gesetzlichen Risikoverteilung Die gesetzliche Risikoverteilung soll im Folgenden an drei Fallbeispielen verdeutlicht werden. Fallbeispiel 1 betrifft eine klassische Lieferkette, Fall- beispiel 2 eine ausgefallene Konzertveranstaltung, Fallbeispiel 3 die Liefe- rung einer mangelhaften Sache. Fallbeispiel 1 – Lieferkette A ist Lieferant von Holz. Er verkauft dieses an den Hersteller B. Dieser be- nötigt das Holz, um daraus Kleinmöbel herzustellen, die er an die Groß- händler C1 und C2 verkauft. Diese beliefern damit die Einzelhändler D1 – D10, die schließlich an die Endabnehmer (Verbraucher) E1 bis E1000 wei- terverkaufen. Aus Vereinfachungsgründen soll dabei unterstellt werden, dass die Unternehmen auf allen Stufen der Handelskette (A bis D) Auf- wendungen in Höhe von 8.000 Währungseinheiten (WE) zu tragen haben und einen Gewinn von 2.000 WE erwirtschaften. Einkaufspreis Eigene Aufwendun- gen Veräußerungspreis Gewinn / Verlust A 0 8.000 WE 10.000 WE +2.000 WE B 10.000 WE 8.000 WE 20.000 WE +2.000 WE C1 und C2 2x 10.000 WE 8.000 WE 30.000 WE +2.000 WE D1 bis D10 10x 3.000 WE 8.000 WE 40.000 WE +2.000 WE E1 bis E1.000 1.000x 40 WE 0 WE 0 WE 0 WE Addiert man die Gewinne der Unternehmen A, B, C1, C2 sowie D1 bis D10, ergibt sich in der Handelskette ein Gesamtgewinn von 8.000 WE. Im Folgenden sei unterstellt, dass B infolge der Corona-Pandemie sei- nen Betrieb schließen muss. Gleichwohl muss er, da ihn das Risiko der Verwertbarkeit der Leistung des A trifft, diese weiterhin bezahlen: A ist B. I. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise 85 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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