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des Schuldners. Handelt es sich um einen Mangel, der nach seiner Natur
unbehebbar ist, bleibt es dabei, dass ein Rücktritt, eine Minderung sowie
die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leis-
tung ohne vorherige Fristsetzung möglich sind.
Etwas anderes gilt allerdings in den Fällen, in denen (allein) aufgrund
der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Behebung des Mangels un-
möglich wird. Die oben skizzierte Behandlung an sich behebbarer Mängel
als unbehebbar hat zur Folge, dass dem Schuldner das Recht zur (an sich
möglichen) Nacherfüllung genommen wird und der Gläubiger an sich
fristgebundene Gewährleistungsrechte ohne vorherige Fristsetzung aus-
üben kann. Zwar stehen das Rücktrittsrecht des Gläubigers sowie der An-
spruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung weiterhin unter dem
Vorbehalt, dass der Mangel nicht unerheblich ist (§323 Abs.5 Satz2 bzw.
§281 Abs.1 Satz3 BGB). Auch bei erheblichen Mängeln erscheint es, so-
weit ihre Unbehebbarkeit ausschließlich auf den Auswirkungen der Coro-
na-Pandemie beruht, aber aus denselben Gründen sachgerecht, den Gläu-
biger an den Vertrag gebunden zu halten, wie in Fällen, in den aufgrund
der Pandemie von vornherein keine Leistung erfolgt ist. In diesen Fällen
sind das Rücktrittsrecht des Gläubigers und – daran anknüpfend – das
Recht zur Minderung somit zu suspendieren. Anderenfalls würde der
Schuldner, der aufgrund der Corona-Pandemie von vornherein gar nicht
leisten kann, besser stehen als ein Schuldner, der eine mangelhafte Sache
leistet und dem lediglich die Nacherfüllung aufgrund der Corona-Pande-
mie nicht möglich ist.
Caspar Behme
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
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