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Vertragsrecht in der Coronakrise
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des Schuldners. Handelt es sich um einen Mangel, der nach seiner Natur unbehebbar ist, bleibt es dabei, dass ein Rücktritt, eine Minderung sowie die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leis- tung ohne vorherige Fristsetzung möglich sind. Etwas anderes gilt allerdings in den Fällen, in denen (allein) aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Behebung des Mangels un- möglich wird. Die oben skizzierte Behandlung an sich behebbarer Mängel als unbehebbar hat zur Folge, dass dem Schuldner das Recht zur (an sich möglichen) Nacherfüllung genommen wird und der Gläubiger an sich fristgebundene Gewährleistungsrechte ohne vorherige Fristsetzung aus- üben kann. Zwar stehen das Rücktrittsrecht des Gläubigers sowie der An- spruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung weiterhin unter dem Vorbehalt, dass der Mangel nicht unerheblich ist (§323 Abs.5 Satz2 bzw. §281 Abs.1 Satz3 BGB). Auch bei erheblichen Mängeln erscheint es, so- weit ihre Unbehebbarkeit ausschließlich auf den Auswirkungen der Coro- na-Pandemie beruht, aber aus denselben Gründen sachgerecht, den Gläu- biger an den Vertrag gebunden zu halten, wie in Fällen, in den aufgrund der Pandemie von vornherein keine Leistung erfolgt ist. In diesen Fällen sind das Rücktrittsrecht des Gläubigers und – daran anknüpfend – das Recht zur Minderung somit zu suspendieren. Anderenfalls würde der Schuldner, der aufgrund der Corona-Pandemie von vornherein gar nicht leisten kann, besser stehen als ein Schuldner, der eine mangelhafte Sache leistet und dem lediglich die Nacherfüllung aufgrund der Corona-Pande- mie nicht möglich ist. Caspar Behme 94 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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