Seite - 120 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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bis Mitte April 2020 bereits mehr als eine halbe Million Verbraucher eine
Stundungsabrede mit ihrer Bank getroffen, vor allem bei Ratenkrediten
für Autos, Möbel und Unterhaltungselektronik.82 Bei den Sparkassen wur-
den nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands bis Ende
Mai Kredite von 172 000 Privatkunden mit einem Gesamtvolumen von
13,9 Mrd. Euro gestundet; bei der Commerzbank waren es 30 000 Kredite
im Volumen von gut 3,2 Mrd. Euro.83
Der österreichische Gesetzgeber hat die Regelung in §2 des 2. CO-
VID-19-Justiz-Begleitgesetzes weitgehend übernommen, aber auch Kleinst-
unternehmen einbezogen.84
Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich
Verbraucherdarlehensverträge
Art.240 §3 EGBGB gilt für Verbraucherdarlehensverträge i.S.d. §491
BGB, also Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (§491 Abs.2 BGB)
und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge (§491 Abs.3 BGB). Auf
Verträge, die in §491 Abs.2 S.2 BGB vom Anwendungsbereich der
§§491ff. BGB ausgenommen sind, z.B. Darlehen mit einem Nettodarle-
hensbetrag von weniger als 200 Euro (§491 Abs.2 S.2 Nr.1 BGB), ist auch
die Stundungsregelung nicht anwendbar.85 Nicht anwendbar ist die Rege-
lung auf Sachdarlehensverträge, Finanzierungshilfen und Teilzahlungsge-
schäfte (§506 BGB). Ebenso werden – jedenfalls nach der derzeitigen Rege-
lung – keine gewerblichen Darlehensverträge oder Sparverträge, bei denen
der Verbraucher Darlehensgeber ist, erfasst.86
I.
1.
82 „Streit um die Zinsen während der Krise“, FAZ v. 20.4.2020, S.15.
83 „Bankkunden berichten von Problemen bei Kreditstundungen“, dpa-Meldung
vom 5.6.2020, abrufbar z.B unter https://sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-
com-20090101-200605-99-319238 (zuletzt abgerufen am 6.6.2020).
84 Österr. BGBl.I Nr.24/2020 v. 4.4.2020.
85 T. Lühmann, Das Moratorium im Darlehensrecht anlässlich der Covid-19-Pande-
mie, NJW 2020, S.1321 (1322).
86 BT-Drucks. 19/18110, S.37; E. Meier/M. Kirschhöfer, Auswirkungen der Corona-
Gesetzgebung auf laufende Darlehensverträge, BB 2020, S.967.
Ann-Marie Kaulbach und Bernd Scholl
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
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