Seite - 176 - in Vertragsrecht in der Coronakrise
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Einleitung
Die Corona-Krise trifft die gesamte deutsche, europäische und Weltwirt-
schaft. Doch nur wenige Bereiche werden härter erschüttert als die Touris-
musbranche. Sie leidet mit am stärksten unter den durch die Pandemie
ausgelösten Folgen. Die wirtschaftlichen Schäden sind überwiegend kata-
strophal, nicht selten für die Unternehmen existenzbedrohend. Allein die
kommunizierten Verluste der Lufthansa AG übersteigen die Vorstellungs-
kraft der meisten Beobachter. Doch nicht nur die großen Flugkonzerne,
sondern auch zahlreiche Reiseanbieter werden in ihrer Existenzgrundlage
betroffen. Juristisch spielen sich die zentralen Fragen in den §§651aff.
BGB und damit im so genannten Reisevertragsrecht sowie in den europä-
isch geprägten Vorgaben über die Passagierrechte ab. Im Folgenden sollen
vier Problemkreise, die sich in der aktuellen Situation als besonders drän-
gend darstellen, aufgegriffen und einer näheren Betrachtung zugeführt
werden.
Kosten für eine ungewollte Verlängerung am Urlaubsort
Vor allem zu Beginn der Krise wurde eine Vielzahl von Urlaubern von den
ergriffenen staatlichen und behördlichen Maßnahmen noch an ihrem Ur-
laubsort überrascht. Dies bewirkte in vielen Fällen, dass durch die zumin-
dest vorübergehende Einstellung des Flug- und sonstigen Reiseverkehrs
eine Rückreise für diese Personen unmöglich war. Teilweise wurden die
Betreffenden sogar unter Quarantäne gestellt und konnten deshalb den
Heimflug nicht antreten. So kam es dazu, dass der Aufenthalt am Urlaubs-
ort unfreiwillig verlängert werden musste. Als problematisch in derartigen
Situationen erweist sich nicht nur der Umstand, dass am Wohnort Termi-
ne nicht wahrgenommen und etwaige arbeitsvertragliche Verpflichtungen
nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus müssen die Urlauber ihren
weiteren, ungeplanten Aufenthalt vor Ort organisieren, was typischerweise
bedeutet, die Verträge mit den Hotels oder anderen Dienst- und Werkleis-
tern zu verlängern, um jedenfalls bis zum Rückflug einen Schlafplatz zur
Verfügung zu haben. Dies wirft die Frage auf, wer die Kosten für eine der-
artige erzwungene Ausweitung des Aufenthalts zu tragen hat.
A.
B.
Patrick Meier
176
https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
- Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
- Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
- Transportrecht in der Corona-Krise 205
- Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
- Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245