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wochenlange häusliche Isolation und das beschränkte Leistungsinteresse
von Arbeitgebern hätten – entsprechende digitale Weiterbildungsinfra-
strukturen vorausgesetzt – den Nährboden für eine Weiterbildungsoffensi-
ve bereiten können. Auf diese Weise hätten Arbeitgeber ihre wirtschaftli-
chen Verluste der Krise durch einen unternehmensinternen Know-how-
Gewinn zwar nicht wettmachen, jedenfalls aber teilweise kompensieren
können. Mit Blick auf die Möglichkeit künftiger Pandemiefälle, die in An-
betracht der fortschreitenden Globalisierung zunehmend als wirtschaftli-
cher Risikofaktor zu berücksichtigen sein werden, sollten daher nach der
Krise staatliche Maßnahmen erwogen werden, die Anreize zu einer be-
trieblichen Pandemieplanung insbesondere unter Berücksichtigung eines
internen Weiterbildungsbedarfes setzen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Arbeitsvertragsrecht in der
Coronakrise gut aufgestellt ist, um pandemiebedingte Vertragsrisiken an-
gemessen und interessengerecht zwischen den Parteien zu verteilen. Die
auslegungsfähigen Tatbestände arbeitsrechtlicher Vorschriften bieten hin-
reichend Raum für die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der
Arbeitsvertragsparteien im konkreten Arbeitsverhältnis. Dabei unterstützt
der Gesetzgeber den Beschäftigungsmarkt einerseits durch Schließung et-
waiger Regelungslücken, andererseits durch finanzielle Hilfsmaßnahmen,
die die drohenden Wirtschaftsrisiken abzumildern versuchen. Weniger
Glück haben an dieser Stelle die arbeitnehmerähnlichen Personen, die
zwar in aller Regel ähnlich betroffen von den Risiken der Pandemie sind
wie gewöhnliche Arbeitnehmer, im Verhältnis zur ihrem Dienstherrn da-
bei aber kaum besonderen Schutz genießen. Ihnen greift zwar der Staat
finanziell unter die Arme, um die pandemiebedingten Ertragsausfälle teil-
weise zu kompensieren, das Arbeitsvertragsrecht wird ihnen in der Krise
hingegen regelmäßig nicht helfen. In Anbetracht der erzwungenen Ent-
grenzung der Arbeit aus dem Betrieb als potentiellem Infektionsherd wird
zudem spannend zu beobachten sein, wie sich infolge der Coronakrise der
arbeitsrechtliche Diskurs insbesondere in Bereichen wie der Flexibilisie-
rung von Arbeit durch den Einsatz digitaler Kommunikationswege oder
auf dem Feld der Arbeitnehmerweiterbildung entwickeln wird.
F.
Stephan Klawitter
244
https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
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