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Vertragsrecht in der Coronakrise
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wochenlange häusliche Isolation und das beschränkte Leistungsinteresse von Arbeitgebern hätten – entsprechende digitale Weiterbildungsinfra- strukturen vorausgesetzt – den Nährboden für eine Weiterbildungsoffensi- ve bereiten können. Auf diese Weise hätten Arbeitgeber ihre wirtschaftli- chen Verluste der Krise durch einen unternehmensinternen Know-how- Gewinn zwar nicht wettmachen, jedenfalls aber teilweise kompensieren können. Mit Blick auf die Möglichkeit künftiger Pandemiefälle, die in An- betracht der fortschreitenden Globalisierung zunehmend als wirtschaftli- cher Risikofaktor zu berücksichtigen sein werden, sollten daher nach der Krise staatliche Maßnahmen erwogen werden, die Anreize zu einer be- trieblichen Pandemieplanung insbesondere unter Berücksichtigung eines internen Weiterbildungsbedarfes setzen. Fazit Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise gut aufgestellt ist, um pandemiebedingte Vertragsrisiken an- gemessen und interessengerecht zwischen den Parteien zu verteilen. Die auslegungsfähigen Tatbestände arbeitsrechtlicher Vorschriften bieten hin- reichend Raum für die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Arbeitsvertragsparteien im konkreten Arbeitsverhältnis. Dabei unterstützt der Gesetzgeber den Beschäftigungsmarkt einerseits durch Schließung et- waiger Regelungslücken, andererseits durch finanzielle Hilfsmaßnahmen, die die drohenden Wirtschaftsrisiken abzumildern versuchen. Weniger Glück haben an dieser Stelle die arbeitnehmerähnlichen Personen, die zwar in aller Regel ähnlich betroffen von den Risiken der Pandemie sind wie gewöhnliche Arbeitnehmer, im Verhältnis zur ihrem Dienstherrn da- bei aber kaum besonderen Schutz genießen. Ihnen greift zwar der Staat finanziell unter die Arme, um die pandemiebedingten Ertragsausfälle teil- weise zu kompensieren, das Arbeitsvertragsrecht wird ihnen in der Krise hingegen regelmäßig nicht helfen. In Anbetracht der erzwungenen Ent- grenzung der Arbeit aus dem Betrieb als potentiellem Infektionsherd wird zudem spannend zu beobachten sein, wie sich infolge der Coronakrise der arbeitsrechtliche Diskurs insbesondere in Bereichen wie der Flexibilisie- rung von Arbeit durch den Einsatz digitaler Kommunikationswege oder auf dem Feld der Arbeitnehmerweiterbildung entwickeln wird. F. Stephan Klawitter 244 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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