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Vertragsrecht in der Coronakrise
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verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftli- chen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert. Dadurch soll verhindert werden, dass Schuldner kurz vor Insolvenzantragstellung ihr Vermögen verprassen2. Im Hinblick auf die vielen Einzelgewerbetreiben- den und sonstigen Selbständigen, die durch die COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird §290 Abs.1 Nr.4 InsO da- hin modifiziert, dass auf die Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzver- fahrens im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 keine Versagung der Restschuldbefreiung gestützt werden kann. Die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung ist auf Grund der Aus- setzung der Insolvenzantragspflicht bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. §1 COVInsAG aufgehoben. Es bleibt allerdings weiter möglich, die Straftaten des Eingehungsbetruges gem. §263 StGB, der Nichtabführung des Arbeitnehmeranteils des Sozialversicherungsbeitrags gem. §266a StGB oder des Bankrotts gem. §283 BGB zu begehen3. Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Die Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gem. §1 COVIn- sAG sind in §2 COVInsAG geregelt4. Vereinbarkeit von Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters Soweit die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist, gelten gem. §2 Abs.1 Nr.1 COVInsAG Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang er- folgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes oder der Umsetzung eines Sanie- II. 1. 2 Vgl. J. M. Schmittmann/H. Theurich/T. Brune, Das insolvenzrechtliche Mandat, 5. Auflage, Bonn, 2017, §6 Rdnr. 260. 3 S. R. Theiselmann/A. Verhoeven, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Anpassung des Zahlungsverbots aus Sicht der Geschäftsleiter von Lieferanten, ZIP 2020, 797, 799. 4 Vgl. Ch. Thole, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVID-19- Insolvenz-Aussetzungsgesetz und ihre weiteren Folgen, ZIP 2020, 650 (654); J. M. Schmittmann, Die insolvenzrechtliche Komponente des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, ZRI 2020, 234 (236). Jens M. Schmittmann 248 https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Vertragsrecht in der Coronakrise
Titel
Vertragsrecht in der Coronakrise
Autor
Daniel Effer-Uhe
Herausgeber
Alica Mohnert
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0927-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
258
Kategorien
Coronavirus
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
  2. Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
  3. Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
  4. Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
  5. Niemand zahlt mehr Miete!? ‑ Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung 147
  6. Aktuelle Probleme im Reiserecht durch die Corona-Krise 175
  7. Transportrecht in der Corona-Krise 205
  8. Das Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise 223
  9. Vertragsrecht in der Corona-KriseCOVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe 245
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