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verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftli-
chen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert. Dadurch soll
verhindert werden, dass Schuldner kurz vor Insolvenzantragstellung ihr
Vermögen verprassen2. Im Hinblick auf die vielen Einzelgewerbetreiben-
den und sonstigen Selbständigen, die durch die COVID-19-Pandemie in
wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird §290 Abs.1 Nr.4 InsO da-
hin modifiziert, dass auf die Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzver-
fahrens im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September
2020 keine Versagung der Restschuldbefreiung gestützt werden kann.
Die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung ist auf Grund der Aus-
setzung der Insolvenzantragspflicht bei Vorliegen der Voraussetzungen
gem. §1 COVInsAG aufgehoben. Es bleibt allerdings weiter möglich, die
Straftaten des Eingehungsbetruges gem. §263 StGB, der Nichtabführung
des Arbeitnehmeranteils des Sozialversicherungsbeitrags gem. §266a StGB
oder des Bankrotts gem. §283 BGB zu begehen3.
Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Folgen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gem. §1 COVIn-
sAG sind in §2 COVInsAG geregelt4.
Vereinbarkeit von Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Geschäftsleiters
Soweit die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist, gelten gem. §2 Abs.1
Nr.1 COVInsAG Zahlungen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang er-
folgen, insbesondere solche Zahlungen, die der Aufrechterhaltung oder
Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes oder der Umsetzung eines Sanie-
II.
1.
2 Vgl. J. M. Schmittmann/H. Theurich/T. Brune, Das insolvenzrechtliche Mandat, 5.
Auflage, Bonn, 2017, §6 Rdnr. 260.
3 S. R. Theiselmann/A. Verhoeven, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und
Anpassung des Zahlungsverbots aus Sicht der Geschäftsleiter von Lieferanten, ZIP
2020, 797, 799.
4 Vgl. Ch. Thole, Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem COVID-19-
Insolvenz-Aussetzungsgesetz und ihre weiteren Folgen, ZIP 2020, 650 (654); J. M.
Schmittmann, Die insolvenzrechtliche Komponente des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
vom 27. März 2020, ZRI 2020, 234 (236).
Jens M. Schmittmann
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https://doi.org/10.5771/9783748909279, am 02.10.2020, 12:06:58
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Vertragsrecht in der Coronakrise"
Vertragsrecht in der Coronakrise
- Titel
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Autor
- Daniel Effer-Uhe
- Herausgeber
- Alica Mohnert
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0927-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 258
- Kategorien
- Coronavirus
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- Corona und das Allgemeine Leistungsstörungsrecht 11
- Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? - Systemerwägungen zu §313 BGB und sachgerechter Einsatz in der Praxis - 47
- Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise –Ausweitung oder Einschränkung? 73
- Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art.240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen 95
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