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Schulen, Bildungswesen#

Die Anfänge des staatlichen Schulwesens in Österreich gehen auf die Schulreform von 1774 unter Maria Theresia (öffentliche Staatsschule, sechsjährige Schulpflicht) zurück. 1869 stellte das Reichsvolksschulgesetz das gesamte Pflichtschulwesen auf eine einheitliche Basis, die Schulpflicht wurde von sechs auf acht Jahre erhöht.

Eine bis heute wirkende Schulreform wurde nach 1918 von dem Präsidenten des Wiener Stadtschulrates Otto Glöckel eingeleitet. Allen Kindern – ohne Unterschied des Geschlechts und der sozialen Lage – sollte eine optimale Bildungsentfaltung gesichert werden. 1927 wurde die Hauptschule als Pflichtschule für die 10- bis 14-jährigen eingeführt, sie ersetzte die Bürgerschule.

1962 wurde das österreichische Schulwesen durch ein umfassendes Schulgesetz neu geregelt; Neben der Verlängerung der Schulpflicht auf neun Jahre wurde eine neue Form der Pflichtschullehrerausbildung an Pädagogischen Akademien eingeführt.

Seit 1993 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primarbereich, seit 1997 auch im Sekundarbereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe), die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden.

2009 kam es mit der Einführung der Neuen Mittelschule zu einer weiteren großflächigen Veränderung an Österreichs Schulen. Mit dem Schuljahr 2015/16 ist die erste Phase der flächendeckenden Einführung der Neuen Mittelschule an Hauptschulen abgeschlossen; alle ehemaligen Hauptschulstandorte sind damit zu Neuen Mittelschulen geworden.

2016 wurde an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen - alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind künftig verpflichtet, einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. (Gilt ab Juli 2017 für jenen Jahrgang, der seine Schulpflicht mit dem Schuljahr 2016/2017 abschließt.)

  • Allgemein bildende Schulen
    • Volksschule: hat die Aufgabe, eine für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Primarbildung unter Berücksichtigung einer sozialen Integration behinderter Kinder zu vermitteln
    • Neue Mittelschule (NMS): hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf das Berufsleben vorzubereiten. Die Neue Mittelschule ist seit 1. September 2012 eine gesetzlich verankerte Regelschule; seit dem Schuljahr 2015 sind alle ehemaligen Hauptschulen österreichweit Neue Mittelschulen.
    • Hauptschulen
    • Polytechnische Schule (PTS): wird primär von jenen 14- bis 15-jährigen Schülerinnen und Schülern als 9. Schulstufe genutzt, die unmittelbar nach der allgemeinen Schulpflicht einen Beruf erlernen wollen.
    • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): ihr Ziel ist die Vermittlung einer umfassenden und vertieften Allgemeinbildung und damit die Schaffung der nötigen Voraussetzungen für ein Universitätsstudium. Die allgemein bildende höhere Schule (AHS) gliedert sich in Unterstufe (4 Schulstufen Sekundarstufe I) und Oberstufe (4 Schulstufen Sekundarstufe II; an einzelnen Sonderformen 5 Schulstufen). Es gibt auch Oberstufenformen ohne Unterstufe (Oberstufenrealgymnasien). In ihrer Langform dauert die AHS daher acht Jahre, an einzelnen Sonderformen 9 Jahre.
    • Sonderpädagogik: Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entweder in einer der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule oder in integrativer Form in der Regelschule erfolgen.
  • Berufsbildende Schulen
    vermitteln neben einer fundierten Allgemeinbildung eine berufliche Erstausbildung mit unterschiedlicher Dauer (1 – 5 Jahre) und unterschiedlichen Niveaus ab der 9. Schulstufe und können mit Ausnahme der Berufsschulen in verschiedenen Formen geführt werden
    • Berufsbildende Pflichtschule (Berufsschulen)
    • Berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS)
    • Kollegs
  • LehrerInnen- und ErzieherInnenbildung
    • PädagogInnenbildung Neu: Die neuen professionsorientierten Lehramtsstudien qualifizieren für Altersbereiche von SchülerInnen (nicht wie bisher für Schularten): Primarstufe (6-10-Jährige) und Sekundarstufe im Bereich der Allgemeinbildung (10-19-Jährige) oder der Berufsbildung (14-19-Jährige). Sie bieten in hohem Maße die Möglichkeit zu Schwerpunktsetzungen und Spezialisierungen, bspw. im Hinblick auf Inklusive Pädagogik, Mehrsprachigkeit, Elementarpädagogik, Religionspädagogik, Medienpädagogik etc.
    • Pädagogische Hochschulen
    • Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
    • Bildungsanstalten für Sozialpädagogikik
    • Bundessportakademie
  • Erwachsenenbildung: besteht aus einer Vielfalt von Bildungseinrichtungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Bildungsangeboten
  • Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung

  • Zweiter Bildungsweg
    • Pflichtschulabschluss und Basisbildung
    • Schulen für Berufstätige
    • Externistenprüfungen
    • Berufsreifeprüfung
    • Studienberechtigungsprüfung

Weiterführendes#

Frühere Videos zum Thema#

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Eco-Privatschulen (25.10.2007)

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ZIB-Schulmodell (7.10.2003)

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