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Berufsbildende Schulen#

Seit den Schulgesetzen 1962 zusammenfassende Bezeichnung für:


  1. berufsbildende Pflichtschulen Berufsschulen

  2. berufsbildende mittlere Schulen: schließen an die 8. Schulstufe an (in der Regel standardisierte Eignungsfeststellung), vermitteln neben einer fundierten Allgemeinbildung die Ausbildung zu bestimmten Berufen und ersetzen bei mindestens 3-jähriger Dauer die Lehrabschlussprüfung. Zu ihnen zählen vor allem die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen (meist 4-jährig, Ausbildung in den Fachbereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Bautechnik, Chemie, Textil, Holz, Glas, grafisches Gewerbe sowie in kunstgewerblichen und künstlerischen Fachrichtungen), Handelsschulen (3-jährig, Ausbildung in den kaufmännischen Berufen), Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (3-jährig, Ausbildung in hauswirtschaftlichen und kaufmännischen Berufen sowie in Teilbereichen des Hotel- und Gastgewerbes), Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik (4-jährig), Hotelfachschulen (3-jährig, Ausbildung zur Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe bzw. in der Fremdenverkehrsverwaltung), Fachschulen für Sozialberufe (1- bis 3-jährig, Lehranstalten für Sozialberufe und -dienste), Landwirtschaftliche und forstliche Fachschulen (von 2 Wintersemestern bis zu 4 Schuljahren,land- und forstwirtschaftliches Schulwesen), Büro- und Verwaltungsschulen (2-jährig), Hauswirtschaftsschulen (2-jährig), Haushaltungsschulen (1-jährig);

  3. berufsbildende höhere Schulen: schließen an die 8. Schulstufe an (standardisierte Eignungfeststellung) und vermitteln in 5 Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung, die Lehrabschlussprüfungen ersetzt. Die Reifeprüfung berechtigt zum Studium an Universitäten (unter Umständen Ablegung von Zusatzprüfungen notwendig) und Akademien. Absolvent(inn)en der Höheren technischen Lehranstalten, der Höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten (ausgenommen: Höhere Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft) und der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft dürfen nach mindestens 3-jähriger Berufspraxis die Standesbezeichnung "Ingenieur" führen. Zu den berufsbildenden höheren Schulen zählen die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Fachrichtungen, die in der Regel in unterschiedliche Ausbildungszweige oder Fachsparten aufgegliedert sind: Maschinenbau, Kunststofftechnik; Elektrotechnik, Elektronik; Elektronische Datenverarbeitung und Organisation bzw. Betriebstechnik; Bautechnik, Holzwirtschaft, Holztechnik, Möbelbau und Innenausbau, Chemie, chemische Betriebstechnik, Silikattechnik und anorganische Werkstoffe, Textilchemie, Textilindustrie, Reproduktions- und Drucktechnik, Fotografie und visuelle Medien, Bildnerische Gestaltung, Kunstgewerbe), die Höheren Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik, die Höheren Lehranstalten für Tourismus, die Handelsakademie (Ausbildung in den kaufmännischen Bereichen der Wirtschaft und der Verwaltung), die Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Betriebs-, Ernährungs- und Hauswirtschaft, im Sozial- und Gesundheitswesen sowie in der Verwaltung) sowie die Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (land- und forstwirtschaftliches Schulwesen);

  4. berufsbildende Schulen, die nach einer Reifeprüfung besucht werden können: Akademie für Sozialarbeit (6-semestrig Lehranstalten für Sozialberufe und -dienste), Kollegs (4-semestrig), Speziallehrgänge (1- bis 4-semestrig, Lehrgänge zur Spezialausbildung oder zur Ergänzung der Fachausbildung von Maturanten bzw. von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung);

  5. berufsbildende Schulen, die nach abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung besucht werden können (2- bis 4-semestrig): Bauhandwerkerschulen, Meisterschulen bzw. -klassen, Werkmeisterschulen, Speziallehrgänge.


Einige berufsbildende mittlere Schulen und berufsbildende höhere Schulen führen auch Formen des Abendunterrichts für Berufstätige (Abendschule) bzw. berücksichtigen Behinderungen bei der Berufsausbildung (zum Beispiel Berufliche Lehranstalt für Sehbehinderte und Blinde in Graz, Sonderlehranstalt für die Berufsausbildung Behinderter in Wien Behindertenunterricht).

Literatur#

  • ABC des berufsbildenden Schulwesens, herausgegeben vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst, 1994
  • H. Skala und H. Schwarzer (Hg.), Den Herausforderungen gewachsen, 1986


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