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vom 05.03.2020, aktuelle Version,

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Mit Stand von 2018 beträgt die Mindestsicherung mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.241,74 Euro.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung basierte auf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG und diese lief Ende 2016 aus. Als Folge konnte anschließend jedes Bundesland ohne Berücksichtigung des gemeinsamen Rahmens seine Mindestsicherungsgesetze gestalten. Um diesen Zustand zu ändern, wurde ein Grundsatzgesetz des Bundes gem. Art 12 B-VG (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) geschaffen, das mit 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist. Die Länder haben ab diesem Datum sieben Monate Zeit, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen.[1]

Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigte sind

  • österreichische Staatsbürger,
  • EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die sich als Arbeitnehmer in Österreich befinden oder schon länger als fünf Jahre in Österreich wohnen,
  • Drittstaatsangehörige, die bereits länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben sowie
  • anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab Zuerkennung ihres Status.[2] Subsidiär Schutzberechtigte in den Bundesländern Salzburg, im Burgenland und in der Steiermark haben aber laut UNHCR keine Möglichkeit, um Mindestsicherung anzusuchen.[3] Mit Februar 2016 hat auch Niederösterreich den Anspruch auf Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte abgeschafft.

Zahlen und Entwicklungen

Mitte 2014 betrug die Zahl der Mindestsicherungsbezieher österreichweit 238.000 Personen. Bis 2016 stieg die Zahl auf 324.155.[4] Fast 60 % der Mindestsicherungsbezieher lebten in Wien. Nach Verschärfungen beim Zugang zur Mindestsicherung 2016 in Ober- und Niederösterreich, erhöhten sich die Belastungen für den Haushalt der Stadt Wien deutlich, weil die Politik dort an den Regelungen von 2015 festhielt. Insbesondere bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen erhöhte sich die Zahl der Empfänger um 40 % innerhalb eines Jahres von 2015 bis 2016. 2016 waren 48,5 Prozent der Bezieher Ausländer. 22 Prozent der Bezieher machen Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte aus.[5]

2016 stiegen die Kosten für die Mindestsicherung erstmals auf über eine Milliarde Euro. Verantwortlich für den starken Anstieg, insbesondere in Wien, sind hauptsächlich Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.[6] Laut Zahlen, die von der Regierung im November 2018 veröffentlicht wurden, soll es sich bei 60 % der gemeldeten Bezieher um Personen mit Migrationshintergrund handeln.[7] Dabei handelt es sich allerdings nur um etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Mindestsicherungsbezieher, da unter anderem arbeitsunfähige Menschen oder minderjährige Kinder (84.000 im Gesamtjahr 2017) nicht beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind. Ein potentieller Migrationshintergrund (Kriterium: „Beide Eltern im Ausland geboren“) wird von der Statistik Austria nicht erhoben.[8]

Aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft gab es zuletzt durchschnittlich 222.087 Bezieher pro Monat (307.853 im Gesamtjahr 2017), davon 50,42 % mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Etwa 7 % Prozent der Bezieher kamen aus EU- oder EWR-Staaten und 42,4 %, aus Drittstaaten.

Erstmals ausgewertet wurde von der Statistik Austria im Jahr 2017, bei wie vielen Beziehern es sich um Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte handelt (31,2 %), wobei für das Bundesland Steiermark keine Daten vorliegen.[8] Eine Anfragebeantwortung der Tiroler Soziallandesrätin Gabriele Fischer ergab, dass per Oktober 2018 in Tirol die Mindestsicherung zu 63 % von Nicht-Österreichern bezogen wird. Im Jahr 2016 hatte eine ähnliche Anfragebeantwortung für Tirol einen Anteil von 52 % an Nicht-Österreichern ergeben.[9]

Die Bezüge betrugen Anfang 2017 in Wien 837 Euro pro Person, während nach den Änderungen in Ober- und Niederösterreich neu zugezogene Personen 572,50 Euro erhielten.[10] Pro Haushalt oder Wohngemeinschaft wurde die Mindestsicherung mit 1.500 Euro gedeckelt. Der Rechnungshof kritisierte 2017 Missstände und Kontrollmängel bei der Auszahlung der Mindestsicherung in Wien: Akten seien unvollständig, würden fehlen oder nicht kontrolliert; Geld werde ohne gültigen Lichtbildausweis ausgezahlt; und Kinder, für die gezahlt wird, seien nicht auffindbar. Von Seiten der Stadt wurde entgegnet, es seien keine Akten verschwunden, als Identitätsnachweis würde etwa bei älteren Beziehern auch ein abgelaufener Ausweis akzeptiert, und sollten Mängel gefunden werden, würden sie behoben.[5]

2015 betrugen die österreichweiten Gesamtkosten für die Mindestsicherung 807,6 Millionen Euro, was 0,8 Prozent aller Sozialausgaben entspricht.[11] Im Jahr 2017 sollen die Kosten maximal 1,5 Milliarden Euro betragen.[12] Allein in Wien wird 2017 mit rund 208.000 Beziehern und einer Erhöhung der Kosten auf 693 Millionen Euro gerechnet.[13] Im November 2018 kippte der Europäische Gerichtshof eine von der schwarz-blauen Regierungskoalition in Oberösterreich beschlossene und mit Juli 2016 in Kraft getretene gesetzliche Regelung, die eine deutlich niedrigere Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte und befristet Schutzberechtigte als für dauerhaft Asylberechtigte vorsah.[14]

Im Jahr 2018 sank erstmals seit 2012 die Zahl der Personen, die Mindestsicherung bezogen. Insgesamt bezogen im Jahr 2018 289.646 Personen Mindestsicherung, davon 167.283 in Wien. Knapp die Hälfte aller Bezieher hatten die österreichische Staatsbürgerschaft und 35 Prozent der Mindestsicherungsbezieher hatten einen Status als Asylberechtigte beziehungsweise sind subsidiär Schutzberechtigte.[15]

Konzept

Wie bei der Sozialhilfe basiert die bedarfsorientierte Mindestsicherung auf der Subsidiarität. Sie kommt ausschließlich jenen Personen zu, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Als Vermögensfreibetrag für Ersparnisse ist der fünffache Wert der monatlichen Leistung vorgesehen (4.139,13 Euro (2015)).

Die Mindestsicherung gliedert sich in einen Betrag zur Deckung des Lebensbedarfs und einen zur Deckung des Wohnbedarfs (= 25 % des Regelsatzes). Wer in einer Eigentumswohnung lebt, bekommt keinen Wohnbedarf. Wird durch den pauschalierten Wohnbedarf der reale Wohnbedarf nicht gedeckt, so kann weiterhin Wohnbeihilfe beantragt werden.

Wer Mindestsicherung bezieht, ist automatisch krankenversichert und erhält die e-card.

Die nötigen Gesetzesanpassungen haben in einigen Bundesländern zu einer verspäteten Einführung der Mindestsicherung geführt und damit zu rückwirkenden Auszahlungen.[16] Als letztes Bundesland hat Oberösterreich am 7. Juli 2011 die Mindestsicherung ins Landesrecht umgesetzt.[17]

Im Gegensatz zur alten Sozialhilfe wird der Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von der Arbeitsbereitschaft der Bezieher abhängig gemacht, was auch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Wiedereingliederungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservices umfasst sowie Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen. Ausnahmen sind Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist, Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen und Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten.

Bei Weigerung, eine vom AMS zugewiesene Arbeit anzunehmen oder an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilzunehmen, kann der Bezug des Bedarfs zur Lebenshaltung auf unbestimmte Dauer um 25 % bzw. bei wiederholtem Male um 50 % gekürzt und bei beharrlicher Weigerung sogar komplett gestrichen werden. Beschwerden gegen diese Kürzungen kommt in manchen Bundesländern keine aufschiebende Wirkung zu.

Die Leistungen für Kinder variieren von Bundesland zu Bundesland, betragen jedoch mindestens 149,01 Euro. Die ersten drei Kinder von anspruchsberechtigten Personen erhöhen in der Regel die Leistung stärker als weitere Kinder, während etwa bei der Familienbeihilfe das umgekehrte Prinzip gilt (für das zweite Kind wird mehr Familienbeihilfe ausgezahlt als für das erste usw.).

Mindeststandard 2015
pro Monat Betrag
Alleinstehende u. Alleinerzieher/innen € 827,82
für (Ehe-)Paare € 1.241,74
für minderjährige Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 149,01
für jede weitere Erwachsene und unterhaltsberechtigte Person € 413,91
für Personen in einer Wohngemeinschaft ohne gegenseitige Unterhaltsansprüche € 620,81

Einzelnachweise

  1. Oesterreich.gv.at: Allgemeines zur Sozialhilfe/Mindestsicherung; abgerufen am 11. Oktober 2019
  2. Ausländische Staatsbürger. In: oesterreich.gv.at. Abgerufen am 11. Mai 2019.
  3. Eva Winroither: Analyse: Flüchtlinge zweiter Klasse. In: diepresse.com. 17. März 2015, abgerufen am 22. November 2018.
  4. Mindestsicherung: Kosten überschreiten erstmals eine Milliarde Euro derstandard.at, abgerufen am 18. Juni 2017
  5. 1 2 Missstand bei Mindestsicherung diepresse.com, abgerufen am 24. Februar 2017
  6. Mindestsicherung: Kosten überschreiten erstmals eine Milliarde Euro derstandard.at, abgerufen am 18. Juni 2017
  7. Mehrheit der Bezieher von Mindestsicherung hat Migrationshintergrund. In: derstandard.at. 25. November 2018, abgerufen am 29. November 2018.
  8. 1 2 Günther Oswald: Faktencheck: Woher die Mindestsicherungsbezieher kommen. In: derstandard.at. 26. November 2018, abgerufen am 29. November 2018.
  9. Mitterwachauer Manfred: Mindestsicherung: Blau-grüner Streit um Bundesreform. In: Tiroler Tageszeitung. 27. Dezember 2018, abgerufen am 16. Januar 2019.
  10. David Krutzler: "Mindestsicherung in Wien: 40 Prozent mehr asylberechtigte Bezieher" Standard.at vom 18. Januar 2017
  11. News: Fakten zur Mindestsicherung, 21. September 2016
  12. Die Presse: Die Fragezeichen der Kurz-Sparpläne, 5. Juni 2017
  13. Wien muss Mittel für Mindestsicherung um 30,5 Mio. Euro aufstocken diepresse.com, abgerufen am 5. November 2017
  14. Die Presse: EuGH kippt Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte in Oberösterreich. 21. November 2018, abgerufen am 21. November 2018.
  15. ORF-Online: Zahl der Mindestsicherungsbezieher 2018 zurückgegangen; abgerufen am 11. Oktober 2019
  16. Mindestsicherung ab September wackelt in: derstandard.at vom 16. März 2010.
  17. Landesgesetz, mit dem das Gesetz über die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Oberösterreich (Oö. Mindestsicherungsgesetz - Oö. BMSG) erlassen wird. In: land-oberoesterreich.gv.at. 2011, abgerufen am 24. Januar 2019.