Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast
vom 28.01.2020, aktuelle Version,

Bundesmuseen

Osterreich   Bundesmuseenp1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ausgegliederte Einrichtungen (vollrechtsfähige Anstalten)
Aufsicht Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Gründung (Bezeichnung seit 1920)

Die Bundesmuseen in Wien sind Museen im Eigentum der Republik Österreich und bilden in ihrer Gesamtheit eine der größten Sammlungen der Welt.

Geschichte

Sie gehen zum Teil auf die bis 1918 kaiserlichen Sammlungen zurück, die im Auftrag der Monarchen zusammengetragen und seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in repräsentativen Museumsbauten ausgestellt wurden, zum Teil handelt es sich um Gründungen der k.k. Staatsverwaltung. Das Museum Moderner Kunst wurde 1962 gegründet; in seinem ehemaligen Gebäude wurde 2011 vom Belvedere das 21er Haus eröffnet.

Die 1998 geschaffene Rechtskonstruktion der vollrechtsfähigen Bundesmuseen (wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts) wurde auch für die Österreichische Nationalbibliothek gewählt, die kein Museum ist. Das Pathologisch-Anatomische Bundesmuseum blieb vorerst weiterhin eine nachgeordnete Dienststelle des Unterrichtsministeriums, der Aufsichtsbehörde für die angeführten wissenschaftlichen Anstalten, und wurde im Herbst 2011 per 1. Jänner 2012 mit Bundesgesetz[1] in die wissenschaftliche Anstalt Naturhistorisches Museum Wien (NHM) eingegliedert.[2]

Im März 2019 gab Kanzleramtsminister Gernot Blümel bekannt, dass die Bundesmuseen mit 1. Jänner 2020 einen gemeinsamen Generalsekretär erhalten sollen, der den Vorsitzenden der Bundesmuseenkonferenz operativ unterstützen soll. Außerdem soll eine Bundesmuseen Service GmbH eingerichtet werden, deren Geschäftsführer der Generalsekretär ist.[3]

Die Häuser

Die acht Institutionen und die ihnen angeschlossenen Häuser konnten 2017 rund 5,6 Millionen Besuche, davon 2 Millionen oder 36 % Vollzahler, verzeichnen.[4] 2011 waren es 4 Millionen Besuche. Seit 1. Jänner 2010 gilt freier Eintritt für Besucher unter 19 Jahren; 2011 betraf dies 36,7 % oder 1,4 Millionen aller Besuche, 2017 21 % oder 1,2 Millionen. Zur Entwicklung siehe Meistbesuchte Sehenswürdigkeiten Wiens.

Wissenschaftliche Anstalt Standort angegliedert Besuche gegr. vollrechts­fähig seit
Albertina Wien 1., Albertinaplatz 000000000792471.0000000000792.471 1776 01. Jan. 2000
Kunsthistorisches Museum (KHM) Wien 1., Burgring Sammlungen in der Neuen Burg, Schatzkammer in der Hofburg und Wagenburg in Schloss Schönbrunn sowie Außenstelle Schloss Ambras Innsbruck; Weltmuseum Wien (bis 2013 Museum für Völkerkunde) und Österreichisches Theatermuseum 000000001424149.00000000001.424.149 1891 01. Jan. 1999
Belvedere Wien 3., Prinz-Eugen-Straße, und 10., Arsenalstraße, Wien 1., Himmelpfortgasse 8 (bis 2017) 21er Haus (seit 15. November 2011), Winterpalais Prinz Eugen (Herbst 2013 bis 2017) 000000001427225.00000000001.427.225 1903 01. Jan. 2000
MAK – Museum für Angewandte Kunst / Gegenwartskunst Wien 1., Stubenring 000000000169253.0000000000169.253 1863 01. Jan. 2000
Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien – MUMOK Wien 7., Museums Quartier 000000000228263.0000000000228.263 1962 01. Jan. 2003
Naturhistorisches Museum (NHM) Wien 1., Burgring Pathologisch-anatomische Sammlung im Narrenturm (seit 1. Jänner 2012),[5] Nationalparkinstitut Donauauen in Petronell[6] und Historisches Salzbergwerk in Hallstatt[7] 000000000757173.0000000000757.173 1889 01. Jan. 2003
Technisches Museum Wien 14., Mariahilfer Straße Österreichische Mediathek (TMW) 000000000391641.0000000000391.641 1908 (1918) 01. Jan. 2000
Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) Wien 1., Hofburg Papyrusmuseum, Globenmuseum, Esperantomuseum und Literaturmuseum der Österreichischen Nationalbibliothek 000000000438963.0000000000438.963 14. Jh. 01. Jan. 2003

Andere Museen in Bundesbesitz und Museen mit Bundesförderung, die aber nicht zu den Bundesmuseen gehören, sind:

Bundesmuseen-Gesetz 2002

Basisdaten
Titel: Bundesmuseen-Gesetz 2002
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Bundesverwaltung
Fundstelle: BGBl. I Nr. 115/1998 bzw. BGBl. I Nr. 14/2002
Datum des Gesetzes: 14. August 1998, 8. Jänner 2002
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 30/2018
Neubekanntmachung: BGBl. I Nr. 142/2000, BGBl. I Nr. 14/2002
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Als Bundesmuseen werden auf Grund der Bundesverfassung 1920 seit Jahrzehnten alle Museen bezeichnet, die von Bundesdienststellen verwaltet werden; im engeren Sinn sind Bundesmuseen heute jedoch solche, die dem Bundesmuseen-Gesetz unterliegen und auf Grund dessen als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts betrieben werden.

Experten sprechen von Vollrechtsfähigkeit (gegenüber der vorhergegangenen Teilrechtsfähigkeit), weil die Institutionen nunmehr eigene juristische Personen sind und als solche Rechte begründen und Verbindlichkeiten eingehen können, für die der Bund nicht haftet. So können sie z. B. Personal anstellen, das nicht dem Dienstrecht für Beamten und Vertragsbedienstete unterliegt. Für die Österreichische Nationalbibliothek, die kein Museum ist, aber kleinere Museen betreibt, gelten die Rechtsregeln des Bundesmuseen-Gesetzes analog.

Das Bundesmuseen-Gesetz wurde erstmals 1998 von der Bundesregierung Klima bzw. deren Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer beantragt und vom Nationalrat beschlossen. Die aktuelle Fassung wurde 2002 neu erlassen und 2007 ergänzt.

Die Bundesmuseen sind durchwegs kulturelles Erbe aus dem kaiserlichen Österreich, das 1918 / 1919 von der Republik übernommen wurde. Das Museum moderner Kunst (MUMOK) ist eine eigenständige Gründung der Zweiten Republik. Bis zur Erlassung des Gesetzes wurden Bundesmuseen als nachgeordnete Dienststellen des Unterrichtsministeriums geführt und unterlagen den personal-, finanz- und organisationsrechtlichen Bestimmungen für Bundesbeamte bzw. Bundesdienststellen.

1999 wurde auf Grundlage des Bundesmuseen-Gesetzes 1998 begonnen[9], die staatlichen Museen in die Vollrechtsfähigkeit überzuführen und als sich so weit wie möglich selbst finanzierende wissenschaftliche Anstalten im Eigentum der Republik zu führen. Erstes Museum, das in die neue Eigenständigkeit entlassen wurde, war das Kunsthistorische Museum, dessen Generaldirektor Wilfried Seipel die Autonomie seines Hauses konsequent vertreten und am Gesetzentwurf mitgewirkt hatte. Das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum wurden der neuen wissenschaftlichen Anstalt Kunsthistorisches Museum gegen den Willen der beiden Sammlungsleiter unterstellt.

Mit der Verselbstständigung von MUMOK, NHM und Nationalbibliothek war die Umsetzung des Gesetzes Anfang 2003 abgeschlossen. Heute finanzieren sich die Bundesmuseen zum Teil aus Eintrittsgeldern, Sonderausstellungen, Museumsshops und -cafés sowie internationalen Leihgaben, zum Teil durch staatliche Zuwendungen; diese waren 2001–2008 ohne Inflationsausgleich eingefroren und sind seither Gegenstand regelmäßiger Verhandlungen der Leiter der Anstalten mit dem Ministerium.

Der Versuch der Kommerzialisierung der staatlichen Museen wird von zwei Studien (Konrad 2008, Tschmuk 2009) durchaus kritisch gesehen.

Siehe auch

Literatur

  • Peter Tschmuk: Die ausgegliederte Muse. Studien Verlag, Innsbruck 2009.
  • Heimo Konrad: Museumsmanagement und Kulturpolitik am Beispiel der ausgegliederten Bundesmuseen. Facultas Universitätsverlag, Wien 2008.
  • Bundesmuseen-Gesetz 2002 i.d.g.F
  • Hedwig Kainberger: Die Museen huldigen dem Kommerz. In: Salzburger Nachrichten. 2009, Kultur, S. 11 (9-.20.4-01, SN Archiv).

Einzelnachweise

  1. § 11a, Bundesmuseen-Gesetz 2002, geändert durch Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011
  2. Die Sammlung auf der Website des NHM, Stand 19. Dezember 2012
  3. orf.at: Bundesmuseen bekommen gemeinsamen Generalsekretär. Artikel vom 28. März 2019, abgerufen am 28. März 2019.
  4. Meldung auf der Website der Salzburger Nachrichten vom 30. Jänner 2018
  5. Mit Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112 / 2011, per 1. Jänner 2012 in die wissenschaftliche Anstalt Naturhistorisches Museum Wien (NHM) eingegliedert. Die Sammlung auf der Website des NHM, Stand 19. Dezember 2012
  6. Nationalparkinstitut Donauauen in Petronell
  7. Wird organisatorisch von der Salzwelten GmbH der Salinen Austria, die dem Wirtschaftsministerium unterstehen, betreut;
    Salzwelten Hallstatt. salzwelten.at
  8. www.volkskundemuseum.at
  9. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Kulturbericht 2000. Wien (links auf pdf In: Kultur → Berichte und Materialien → Kulturbericht 2000. bm:ukk, 7. Mai 2007 [abgerufen am 1. April 2009]).

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
Public domain
Datei:Flag of Austria.svg
Icon für Rechtshinweise Eigenes Werk, basierend auf: Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Hk kng with the utilsation of work by de:Benutzer:Asio otus and de:Benutzer:San Jose
CC BY-SA 3.0
Datei:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg