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vom 11.07.2019, aktuelle Version,

Duftpelargonie

Pelargonium crispum

Zu den Duftpelargonien gehören eine ganze Reihe von Arten und Sorten aus der Gattung der Pelargonien, die sich alle dadurch auszeichnen, dass sie (zum Teil erst nach vorsichtigem Reiben der Blätter) einen intensiven Duft nach Minze, Rosen, Zitronen oder Gewürzen ausströmen.

Arten (Auswahl)

  • Pelargonium citrodorum, die nach Orange duftet
  • Pelargonium crispum, die nach Zitrone duftet
  • Pelargonium citrosum, die nach Zitrone duftet
  • Pelargonium filicifolium, deren Duft an Edelraute erinnert
  • Pelargonium fragans, deren Duft an Kiefern erinnert
  • Pelargonium graveolens mit ihrem rosenähnlichen Duft
  • Pelargonium odoratissimum mit einem Duft von Apfel und Zitrone
  • Pelargonium quercifolia, duftet nach Kiefernadeln
  • Pelargonium tomentosum, die wegen ihres Duftes auch Pfefferminz-Pelargonie genannt wird.
  • Pelargonium cucullatum, die einen Weihrauch-ähnlichen, würzigen Duft verströmt
  • Pelargonium capitatum, deren Duft an Rosen erinnert

Verwendung in der Küche

Die Zitronenpelargonie ( P. citrosum) heißt umgangssprachlich auch Zitronengeranie oder Mosquito Plant.

(Pelargonium odoratissimum) wird wegen des vorherrschenden Apfelduftes der Blätter auch Apfelduftpelargonie genannt, hat runde, gezahnte Blätter und kleine weiße oder weiß/rosa-farbige Blüten an kleinen Ranken. Im Gegensatz dazu hat die im Volksmund genannte bekanntere Zitronengeranie (Pelargonium citrosum) eine gegabelte, verzweigte Blattform, jedoch ähnliche Blüten.[1]

Die Blätter der Apfelduftpelargonie werden wegen ihres Apfel-Cidre ähnlichen Aromas für Parfüme und als Gewürz, besonders für Süßspeisen verwendet und dürfen laut RICHTLINIE 2001/113/EG DES RATES vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung der EU der Konfitüre, Konfitüre extra, Gelee, oder Gelee extra aus Quitten beigesetzt werden.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Duftpelargonien, abgerufen am 27. Mai 2018
  2. Richtlinie 2001/113/EG (PDF) des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung