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vom 17.12.2021, aktuelle Version,

Guido Jakoncig

Guido Jakoncig (* 27. September 1895 in Koper, Österreichisches Küstenland; † 21. Dezember 1972 in Innsbruck) war ein österreichischer Politiker (Heimatblock).

Leben

Jakoncig besuchte das Franziskanergymnasium Hall in Tirol. Nach dem Abitur diente er im Ersten Weltkrieg bei den K.u.k. Kaiserjägern. Er wurde Oberleutnant und erhielt die Ehren-Denkmünze für Tapferkeit in Gold.[1] Er studierte an der Universität Innsbruck Rechtswissenschaft und wurde 1918 Mitglied des Corps Rhaetia.[2] Er war Rechtsanwalt in Meran und Innsbruck. 1927 trat der er Tiroler Heimatwehr bei. Für den Heimatblock war er in der Bundesregierung Dollfuß I 1932–1933 Minister für Handel und Verkehr. Ab 6. Mai 1933 leitete er das Bundes-Wirtschafts- und Ständeamt.[1] Im Ständestaat (Österreich) warb er für eine Appeasement-Politik gegenüber dem Deutschen Reich 1933 bis 1945. Am 25. April 1939 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde am 1. Juli 1940 aufgenommen (Mitgliedsnummer 8.119.336).[3][4] In der Nachkriegszeit in Österreich engagierte er sich in Innsbruck als Rechtsanwalt in wirtschafts- und verkehrspolitischen Angelegenheiten. Er initiierte handelspolitische Sonderregelungen mit Südtirol und war Gesellschafter und Geschäftsführer der Brenner Tunnel- und Alpenstraßen-Verkehrsgesellschaft. Beteiligt war er an der Tiroler Zollfreizonen Betriebsgesellschaft.[1]

Werke

  • Grundsätzliche Gedanken zur Wirtschaftskrise und deren Bekämpfung. 1934
  • Tiroler Kaiserjäger im Weltkrieg, 2. Auflage. Innsbruck 1935
  • Die Weltgefahr des Bolschewismus. 1937
  • Recht und Gerechtigkeit bei der Behandlung des deutschen Privateigentums in Österreich. Düsseldorf 1953
  • Italienisch-österreichische Handelsbeziehungen, in: Alto Adige, 2. September 1967, Nr. 207, S. 11

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Walter Wiltschegg: Die Heimwehr: eine unwiderstehliche Volksbewegung? Hrsg.: Rudolf Neck, Adam Wandruszka (= Studien und Quellen zur österreichischen Zeitgeschichte. Nr. 7). Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1985, ISBN 978-3-7028-0221-9, S. 349.
  2. Kösener Corpslisten 1960, 74/177
  3. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/17970308
  4. Das Jüdische Echo: Zeitschrift für Kultur und Politik. Band 55. S. 94

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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