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vom 15.06.2020, aktuelle Version,

Helmut Tomac

Helmut Tomac (* 1965) ist ein österreichischer Polizist und Verwaltungsjurist sowie Landespolizeidirektor Tirols. Anfang Jänner 2020 wurde bekannt, dass er Peter Goldgruber als Generalsekretär im Innenministerium unter Minister Karl Nehammer nachfolgen soll. Mit Antritt der Bundesregierung Kurz II geschah dies auch.[1]

Werdegang

Tomac trat im Juli 1988 in den Dienst der Bundesgendarmerie und absolvierte nach der Grundausbildung seinen Dienst in den Gendarmerieposten Kematen und Jenbach. Die Jahre 1993 und 1994 verbrachte Tomac mit seiner E1-Ausbildung zum Polizeioffizier an der Sicherheitsakademie. Danach wurde er zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich versetzt, wo er als Referatsleiter in der Schulungsabteilung tätig war. Bereits mit Mai 1995 kehrte in seine Heimat Tirol zurück, wo er im dortigen Landesgendarmeriekommando vom Referatsleiter über den stellvertretenden Abteilungsleiter und danach zum Abteilungsleiter aufstieg. Sein zwischenzeitlich begonnenes Jusstudium, schloss Tomac im Juli 2003 mit der Sponsion zum Mag. iur. ab, danach war er Teilnehmer am 11. Führungskräftelehrgang des Bundesministeriums für Inneres. Im Februar wechselte Tomac erneut nach Wien, wo er als Referent im Kabinett von Innenminister Günther Platter und danach Maria Fekter tätig war. Bereits im November 2008 kehrte Tomac nach Tirol zurück, wo er Nachfolger des ins Burgenland wechselnden Oskar Gallop als Landespolizeikommandant wurde. Mit der Sicherheitsbehördenreform 2012 wurde Tomac zum ersten Landespolizeidirektor Tirols bestellt.[2] Nach Antritt der Bundesregierung Kurz II und deren Innenminister Karl Nehammer, wurde Tomac von diesem zum Generalsekretär berufen. Tomacs Nachfolger als Landespolizeidirektor wurde dessen bisheriger Stellvertreter Edelbert Kohler.[3]

Einzelnachweise

  1. Tomac wird Generalsekretär im Innenministerium. In: ORF.at. 4. Januar 2020, abgerufen am 7. Januar 2020.
  2. polizei.gv.at - Die beruflichen Stationen von Mag. Helmut Tomac
  3. bmi.gv.at - Helmut Tomac zum Generalsekretär im Innenministerium bestellt

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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