Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 17.01.2022, aktuelle Version,

Hoheitsbetrieb

Hoheitsbetriebe sind Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG sowie R 9 KStR). Sie sind zu unterscheiden von den Betrieben gewerblicher Art.

Rechtslage in Österreich

Hoheitsbetriebe unterliegen in Österreich nicht der Körperschaftssteuer. Als solche gelten jedenfalls Wasserwerke (überwiegend zur Trinkwasserversorgung), Forschungsanstalten, Wetterwarten, Friedhöfe, Anstalten zur Nahrungsmitteluntersuchung, zur Desinfektion, zur Müllbeseitigung und zur Leichenverbrennung (vgl. § 2 Abs. 5 KstG).

License Information of Images on page#

Image DescriptionCreditArtistLicense NameFile
Icon für Rechtshinweise Eigenes Werk, basierend auf: Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png Hk kng with the utilsation of work by de:Benutzer:Asio otus and de:Benutzer:San Jose
CC BY-SA 3.0
Datei:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg