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vom 26.12.2020, aktuelle Version,

Johann Josef Mittelberger

Johann Josef Mittelberger (* 7. November 1879 in Götzis, Vorarlberg; † 10. April 1963 in Bregenz, Vorarlberg) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Mittelberger, Sohn eines Bauern, wuchs in Feldkirch auf, wo er Schüler des dortigen Gymnasiums war. Nach dem Ablegen der Matura studierte er Germanistik und Philologie an der Universität Innsbruck. Er promovierte im Jahr 1905. Sein erstes Geld verdiente sich Mittelberger als Lehrer an einem Gymnasium.

1918 wagte er den Schritt in die Politik, als er Abgeordneter der Christlichsozialen Partei (CSP) zum Vorarlberger Landtag wurde. Zunächst nur in der Provisorischen Landesversammlung tätig, wurde er im Jahr 1919 vollwertiger Landtagsabgeordneter. 1923 berief ihn der Vorarlberger Landeshauptmann Otto Ender in sein Kabinett, und machte Mittelberger zum Finanzlandesrat Vorarlbergs. Unter seiner Federführung wurde Vorarlberg dank gezielter Investitionen österreichweit führendes Bundesland auf dem Energiesektor.

1929 war Mittelberger nach dem Rücktritt von Bundeskanzler Ignaz Seipel kurze Zeit selbst als Kanzlerkandidat im Gespräch; doch es kam anders. Ernst Streeruwitz, der neue Kanzler, ernannte Mittelberger im Mai 1929 zum neuen Finanzminister der Republik Österreich. Mittelbergers Amtszeit dauerte jedoch nur knapp fünf Monate; bereits im September 1929 musste er die Amtsgeschäfte seinem Nachfolger, Johann Schober, überlassen.

1934, im Zuge des aufkommenden Austrofaschismus, schied Mittelberger, der konsequent demokratische Grundsätze verfolgte, aus der Politik aus. Einen erneuten Wechsel in die Vorarlberger Landesregierung lehnte er ab. Seine ablehnende Haltung dem NS-Regime gegenüber wurde ihm im August 1944 zum Verhängnis, als er von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) verhaftet wurde, und danach rund zwei Monate in der auf deutschem Gebiet befindlichen Gemeinde Reichenau inhaftiert wurde.

1945 übernahm Mittelberger als Kaufmännischer Direktor die Vorarlberger Kraftwerke; 1950 ging er in Pension.

Er starb im Alter von 83 Jahren.

Auszeichnungen

1934: Großes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich

Literatur

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Johann Josef Mittelberger als Maturant, Bild von Werner Gerster in Götzis. https://live.staticflickr.com/5732/20902391578_eb2f13717d_b.jpg https://vorarlberg.at/o/imageoptim/resize/documents/405359/426313/Mittelberger+Johann+Josef-2.jpg/040d01a4-327b-3f9b-ccf5-65060de0c101/2000?t=1615447377434& Autor/-in unbekannt Unknown author
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