Karl Mantler
Karl Josef Mantler (* 13. Jänner 1890 in Wien; † 3. August 1965 ebenda) war ein österreichischer Gewerkschaftsfunktionär, Politiker (SPÖ), Widerstandskämpfer gegen den Austrofaschismus und Häftling im KZ Buchenwald.
Leben
Mantler, dessen Vater Müllergehilfe war, besuchte die Volks- und Bürgerschule. Danach absolvierte er eine Ausbildung zum Fleischhauer.[1] Er trat 1906 der Gewerkschaft für Fleischhauer und Fleischselchergehilfen bei, gehörte dort ab 1908 dem Vorstand an und amtierte ab 1913 als Gewerkschaftssekretär. Zudem wurde er Mitglied der SPÖ.[2] Mantler war 1920 maßgeblich an der Gründung der Internationalen Union der Lebens- und Genussmittelarbeiter in Zürich beteiligt, deren Verband die Gewerkschaft für Fleischhauer und Fleischselchergehilfen schließlich angehörte. Zur Zeit des Austrofaschismus in Österreich war er Mitte Februar 1934 Mitbegründer der illegalen Freien Gewerkschaft der Lebensmittelarbeiter.[1] und wurde 1934/1935 Sprecher des „Siebenerkomitees“.[3] Nachdem sich weitere Gewerkschaften illegal neu gründeten und zum oppositionellen Bund der freien Gewerkschaften vereinigten, wurde Mantler dessen Vorsitzender.[1] Im März 1936 besuchte er unter dem Tarnnamen „Julius“ den Kongress des Internationalen Gewerkschaftsbundes in London.[3] Nachdem er 1936 festgenommen wurde, war Mantler als SPÖ-Vertrauensmann von 1937 bis 1938 im Anhaltelager Wöllersdorf inhaftiert.[1]
Bald nach dem „Anschluss Österreichs“ an das Deutsche Reich wurde Mantler festgenommen und 1939 in das KZ Buchenwald eingewiesen. Dort erhielt er die Häftlingsnummer 3723 und wurde in der Effektenkammer eingesetzt. Mantler war im April 1945 an der Überarbeitung des Buchenwalder Manifests beteiligt und einer der Mitunterzeichner.[2]
Nach seiner Befreiung aus dem KZ Buchenwald kehrte Mantler nach Österreich zurück und übernahm den Vorsitz der Gewerkschaft der Lebens- und Genussmittelarbeiter.[2] Vom 19. Dezember 1945 bis zum 5. November 1949 war Mantler für die SPÖ Mitglied des Bundesrates und vom 11. Januar 1947 bis zum 8. November 1949 Staatssekretär im Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung unter Peter Krauland (ÖVP).[4] Zeitgenössischen Medienberichten zufolge war Mantler ein Mitwisser der kriminellen Machenschaften des Ministers, die im sogenannten Krauland-Skandal mündeten.[5] Von 1945 bis 1956 war Mantler zudem Präsident des Österreichischen Arbeiterkammertages und von 1949 bis 1956 Präsident der Arbeiterkammer Wien.[4] Erkrankungsbedingt musste Mantler seine Funktionen 1956 aufgeben.
Mantler wurde in einer ehrenhalber gewidmeten Grabstelle im Urnenhain der Feuerhalle Simmering bestattet.[6]
Literatur
- Wolfgang Röll: Sozialdemokraten im Konzentrationslager Buchenwald 1937–1945. Wallstein, Göttingen 2000, ISBN 3-89244-417-X.
Weblinks
- Literatur von und über Karl Mantler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Karl Mantler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- GewerkschafterInnen 1938–1945 im Widerstand gegen den Nationalsozialismus - Karl Mantler auf netzwerke.oegb.at
Einzelnachweise
- 1 2 3 4 Karl Mantler im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
- 1 2 3 Wolfgang Röll: Sozialdemokraten im Konzentrationslager Buchenwald 1937–1945, Wallstein-Verlag, 2000, S. 323
- 1 2 Aus dem Archiv! Deckname „Julius“. Arbeiterkammer, 24. Oktober 2007, archiviert vom Original am 2. Februar 2016; abgerufen am 4. November 2017.
- 1 2 Karl Mantler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- ↑ Zugunsten der Parteikasse. In: Der Spiegel, Ausgabe 8/1951 vom 21. Februar 1951, S. 15f.
- ↑ Ehrenhalber gewidmete Gräber im Friedhof Feuerhalle Simmering (PDF; 79 kB) auf www.friedhoefewien.at (abgerufen am 8. Juni 2011)
Personendaten | |
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NAME | Mantler, Karl |
ALTERNATIVNAMEN | Mantler, Karl Josef (vollständiger Name) |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Gewerkschaftsfunktionär, Widerstandskämpfer und Politiker (SPÖ), Mitglied des Bundesrates |
GEBURTSDATUM | 13. Januar 1890 |
GEBURTSORT | Wien |
STERBEDATUM | 3. August 1965 |
STERBEORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Feuerhalle Simmering - Abteilung ML (Umfassungsmauer): Urnengrab von Karl Mantler | Eigenes Werk | PicturePrince | Datei:Feuerhalle Simmering - Abteilung ML - Karl Mantler (2).jpg |