Polizeikommissariat (Österreich)
Polizeikommissariat (PK, ugs. Kommissariat oder Koat) ist in Österreich seit 2012 die Bezeichnung für 20 Außenstellen der neu eingerichteten neun Landespolizeidirektionen, 14 in Wien, sechs in anderen Bundesländern. Zuvor war der Begriff im Kaisertum Österreich bereits 1852 üblich.[1] Beispielsweise bestanden im Bereich der heutigen Landespolizeidirektion Wien bei der 1869 gegründeten k.k. Sicherheitswache von Anfang an Polizeicommissariate;[2] die Bezeichnung wurde dort seither durchgängig verwendet.
Außerhalb Wiens waren PKe in der Republik Österreich bis 1976 in sieben Städten eingerichtet; seit 1977 wurden sie als Bundespolizeidirektionen bezeichnet. In den Bundesländern (ausgenommen Wien) wurde der Begriff im Zuge der mit Bundesverfassungsgesetz erlassenen Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 wieder eingeführt, und zwar für die bis 31. August 2012 bestehenden Bundespolizeidirektionen in Leoben, Schwechat, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt. Sie führen jeweils die Bezeichnung "Polizeikommissariat ..." unter Hinzufügung des Namens der Gemeinde bzw. des Wiener Gemeindebezirks, in der bzw. dem sie ihren Sitz haben. Die Polizeikommissariate sind keine eigenständigen Behörden, sondern innerbehördliche Organisationseinheiten (Filialen) der ihnen übergeordneten Landespolizeidirektionen, die als Behörden auftreten.
Jedes Polizeikommissariat wird von einem rechtskundigen Beamten mit der Verwendungsbezeichnung Stadthauptmann geleitet. Leiterinnen von Polizeikommissariaten können laut Bundesverfassung ihre Verwendungsbezeichnung in weiblicher Form (Stadthauptfrau) führen. Das Kommissariat hat, wie die Landespolizeidirektion für das gesamte Bundesland, in dem ihm zugeordneten Rayon sämtliche, auch die verwaltungsmäßig durch Polizeijuristen zu erledigenden Agenden (z. B. Verwaltungsstrafverfahren, Strafakten für die Gerichtsbarkeit) wahrzunehmen. Das unterstellte Stadtpolizeikommando koordiniert den Dienst der uniformierten und der zivilen Exekutivbediensteten im Gebiet des Kommissariats in den Polizeiinspektionen.
Polizeikommissariate in Wien und ihre Zuständigkeit
In Wien sind die Polizeikommissariate unter anderem für folgende Dienstleistungen zuständig:
- Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung[3]
- Entgegennahme von elektronischen Verpflichtungserklärungen (EVE)[4]
- Registrierung für die neue E-Card, wenn kein Foto vorhanden ist (nur in den Polizeikommissariaten Josefstadt, Favoriten, Fünfhaus, Ottakring, Brigittenau und Donaustadt)[5]
- Amtsärztliche Untersuchungen, nach Ladung bzw. Aufforderung durch die Sicherheitsexekutive (nur in den Polizeikommissariaten Innere Stadt, Favoriten, Ottakring und Donaustadt)[6]
- Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung eines Waffenpasses bzw. einer Waffenbesitzkarte[7]
- Entscheidung über Anträge auf Sperrstundenverlängerungen[8]
- Ausstellung eines Identitätsausweises[9]
- Führen von Verwaltungsstrafverfahren (falls zuständig) sowie deren Vollstreckung (inklusive Entscheidungen über Ansuchen auf Teilzahlung/Zahlungsaufschub/Strafaufschub etc.)
An allen Standorten befinden sich zudem ein Stadtpolizeikommando sowie eine Polizeiinspektion.
Folgende Polizeikommissariate sind für die genannten Wiener Gemeindebezirke zuständig:
- Polizeikommissariat Innere Stadt – 1., Innere Stadt
- Polizeikommissariat Landstraße – 3., Landstraße
- Polizeikommissariat Margareten – 4., Wieden, 5., Margareten, und 6., Mariahilf
- Polizeikommissariat Josefstadt – 7., Neubau, 8., Josefstadt, und 9., Alsergrund
- Polizeikommissariat Favoriten – 10., Favoriten
- Polizeikommissariat Simmering – 11., Simmering
- Polizeikommissariat Meidling – 12., Meidling, und 13., Hietzing
- Polizeikommissariat Fünfhaus – 14., Penzing, und 15., Rudolfsheim-Fünfhaus
- Polizeikommissariat Ottakring – 16., Ottakring, und 17., Hernals
- Polizeikommissariat Döbling – 18., Währing, und 19., Döbling
- Polizeikommissariat Brigittenau – 2., Leopoldstadt, und 20., Brigittenau
- Polizeikommissariat Floridsdorf – 21., Floridsdorf
- Polizeikommissariat Donaustadt – 22., Donaustadt
- Polizeikommissariat Liesing – 23., Liesing
Polizeikommissariate außerhalb Wiens
(bis 31. August 2012 Bundespolizeidirektionen)
- Polizeikommissariat Leoben (Steiermark)
- Polizeikommissariat Schwechat (Niederösterreich)
- Polizeikommissariat Steyr (Oberösterreich)
- Polizeikommissariat Villach (Kärnten)
- Polizeikommissariat Wels (Oberösterreich)
- Polizeikommissariat Wiener Neustadt (Niederösterreich)
Geschichte
Der so genannte Wiener Polizeirayon, das Zuständigkeitsgebiet der k.k. Polizeidirektion in Wien, umfasste 1869, im Gründungsjahr der nichtmilitärischen Wiener Sicherheitswache, neben dem damaligen Stadtgebiet Wiens (neun Bezirke) mehr als 20 selbstständige Vororte der Stadt. Damals zerfiel der Polizeirayon in 14 Polizeibezirke, in denen der Dienst jeweils von einem Polizeikommissariat geleitet wurde. Zur Weltausstellung 1873 wurde außerdem 1872 eine Polizeiabteilung für den Prater errichtet, die 1874 den Namen k.k. Polizei-Bezirks-Kommissariat Prater erhielt und jahrzehntelang bestand.[10]
Die Bezeichnung Kommissär war in Österreich schon Mitte des 19. Jh. in Ministerien für bestimmte Agenden leitende Beamte in Verwendung. Heute handelt es sich um den niedrigsten Rang rechtskundiger Beamter oder von Magistratsbeamten auf Maturaniveau oder, als Regierungskommissär, um mit der Leitung von Projekten im Ausland befasste Nichtbeamte (z. B. Regierungskommissär für die österreichische Beteiligung an der Biennale von Venedig). Der Begriff Kommissar bezeichnet einen Dienstgrad der deutschen Polizei, der in Österreich nicht verwendet wird, auch wenn dies von manchen Krimiserien immer wieder suggeriert wird und der österreichische Sänger Falco in einem Lied Alles klar, Herr Kommissar? fragte.
Die Straffung der geografischen Gliederung der Wiener Polizeiarbeit wurde 2002, im Jahr der Wiener Polizeireform, durchgeführt (diese ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps im Jahr 2005). Bestand vorher in jedem der 23 Wiener Gemeindebezirke ein Bezirkspolizeikommissariat (mit Kriminalabteilung), so wurden 2002 neun Kommissariate eingespart; von den verbliebenen 14 haben seither einige mehr als einen Bezirk zu betreuen (siehe Liste). Die Zuordnung der Gemeindebezirke zu Kommissariaten erfolgte anhand des Arbeitsanfalls, der Bevölkerungszahl und der Fläche. Bis Ende 1976 wurden die Bundespolizeibehörden in sieben anderen Städten Österreichs als Bundespolizeikommissariat bezeichnet (siehe unten).
Die fünf Wiener Kriminalkommissariate, auf die das Stadtgebiet 2002 aufgeteilt wurde, wurden 2008 in Landeskriminalamtsaußenstellen umbenannt, haben jedoch dieselben Aufgaben wie davor. Sie unterstehen seit 1. September 2012 ebenfalls der Landespolizeidirektion Wien (Polizeipräsident).
Bis Ende 1976 bestanden zur Leitung des Polizeidienstes in Leoben, St. Pölten, Schwechat, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt Bundespolizeikommissariate. Sie wurden mit Verordnung der Bundesregierung Kreisky III (Innenminister: Otto Rösch) vom 7. Dezember 1976 mit Wirkung vom 1. Jänner 1977 in Bundespolizeidirektionen umbenannt.[11] 2012 wurden die Dienststellen in sechs dieser sieben Städte wieder als Kommissariate eingerichtet; in St. Pölten befindet sich die Landespolizeidirektion Niederösterreich.
Einzelnachweise
- ↑ RGBl. Nr. 166 / 1852 (= S. 734)
- ↑ Lehmann's Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger für die k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien und Umgebung, 8. Jgg., Wien 1870, S. 40 (= S. 58 der digitalen Erfassung)
- ↑ LPD Wien - Strafregisterbescheinigung. Abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ LPD Wien - Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE). Abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ LPD Wien - Registrierstellen für die neue E-Card. Abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ LPD Wien - Amtsarztstunden. Abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ LPD Wien - Waffen. Abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ LPD Wien - Organigramm, Zuständigkeiten Polizeikommissariate. Abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ oesterreich.gv.at - Identitätskarte. Abgerufen am 13. Dezember 2020.
- ↑ Zentralinspektorat der Wiener Bundessicherheitswache (Hrsg.): Sechzig Jahre Wiener Sicherheitswache, Selbstverlag der Bundespolizeidirektion Wien, Wien 1929, S. 24 f.
- ↑ BGBl. Nr. 690/1976
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
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