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vom 09.09.2021, aktuelle Version,

Rudolf Ramek

Tom von Dreger: Bundeskanzler Rudolf Ramek
Rudolf Ramek (1926)

Rudolf Ramek (* 12. April 1881 in Teschen, Österreichisch-Schlesien; † 24. Juli 1941 in Wien) war ein österreichischer Jurist und Politiker der Christlichsozialen Partei und bekleidete in der Ersten Republik von 20. November 1924 bis 20. Oktober 1926 das Amt des Bundeskanzlers.

Leben

Rudolf Ramek studierte nach dem Besuch des Gymnasiums in Teschen Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr.iur 1907). Er war, von der Konstituierenden Nationalversammlung am 17. Oktober 1919 gewählt, bis zu seinem Rücktritt am 24. Juni 1920 Staatssekretär (= Minister) für Justiz der Staatsregierung Renner III, einer Koalitionsregierung von Sozialdemokraten und Christlichsozialen. Vom 10. November 1920 bis 30. April 1934 war er Abgeordneter zum Nationalrat, mit Unterbrechungen als Bundesminister für Inneres und Unterricht 1921 und als Bundeskanzler von 1924 bis 1926 (Kabinett Ramek I und seit 15. Jänner 1926 Ramek II). Sein Vorgänger und Nachfolger als Bundeskanzler war Ignaz Seipel.

In seine Amtszeit als Kanzler fiel 1925 die Währungsumstellung von der Krone auf den Schilling, 1926 das Ende der auf Grund der Genfer Protokolle von 1922 ausgeübten Finanzkontrolle des Völkerbundes; außerdem konnte er den Finanzausgleich mit den Bundesländern durchsetzen. Die Wirtschaft kam allerdings, bedingt durch Schwierigkeiten bei der Anpassung an die seit 1918 stark veränderten Wirtschaftsbeziehungen mit den früheren Kronländern, nicht in Schwung; die Arbeitslosigkeit stieg weiter an.

In Rameks Amtszeit als Bundeskanzler schlitterten mehrere private Kreditinstitute, die sich in der bis 1922 starken Inflation und danach mit Spekulationsgeschäften übernommen hatten, in den Konkurs oder die zwingende Fusion. Auch das staatliche Postsparkassenamt nahm durch fragwürdige Geschäfte enormen Schaden (Postsparkassenskandal). Finanzminister Jakob Ahrer (Kabinett Ramek I) wurde zur Bewältigung dieser Affären nach seinem Ausscheiden aus der Regierung heftigst kritisiert, obwohl er im Einvernehmen mit Ramek vorgegangen war.

1930 wurde Ramek Zweiter Präsident des Nationalrats. Als solcher trat er am 4. März 1933 wegen Geschäftsordnungsstreitigkeiten wie Präsident Karl Renner und der dritte Präsident Sepp Straffner zurück; der Vorgang wurde von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß als „Selbstausschaltung des Parlaments“ bezeichnet, da die Nationalratsgeschäftsordnung damals keine Regel dafür vorsah, wer die Sitzung zu leiten hatte, wenn alle drei Präsidenten zurücktreten.

Nach den Februarkämpfen 1934, bei denen Dollfuß die Sozialdemokraten ausschaltete und ihre Parlamentsmandate für erloschen erklärte, beschloss die Bundesregierung diese fehlende Geschäftsordnungsregel. Ramek leitete nun am 30. April 1934 die letzte Sitzung des Nationalrates in der 1. Republik (formal: Beendigung der Sitzung vom 4. März 1933; nur noch als Rumpfparlament, Sozialdemokraten und Kommunisten waren ausgeschlossen, die meisten großdeutschen Abgeordneten boykottierten die Sitzung wegen Verfassungswidrigkeit; siehe Ständestaat). Die Sitzung diente ausschließlich dazu, der bereits verkündeten diktatorischen Ständestaatsverfassung einen demokratischen Anstrich zu geben; tatsächlich wäre nach dem Bundes-Verfassungsgesetz von 1929 zu dieser Gesamtänderung der Verfassung, wie die Großdeutschen feststellten, eine Volksabstimmung abzuhalten gewesen.

Ramek war Mitglied der KaV Norica Wien[1], damals im CV, heute im ÖCV, sowie der K.ö.St.V. Almgau Salzburg im Mittelschüler-Kartell-Verband.

Er wurde auf dem Salzburger Kommunalfriedhof beigesetzt.

Ehrung

Im März 2019 wurde auf dem Salzburger Kommunalfriedhof ein Denkmal für Ramek enthüllt.[2]

Literatur

Commons: Rudolf Ramek  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Ehrenmitglieder, Alten Herren und Studierenden des C.V. Wien 1925, S. 643.
  2. Gerald Lehner: Neues Denkmal für vergessenen Bundeskanzler. In: salzburg.orf.at. 5. März 2019, abgerufen am 5. März 2019.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Rudolf Ramek, Chancellor of Austria from (1924-1926). "Известия", январь 1926 года Autor/-in unbekannt Unknown author
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Tom von Dreger: Bundeskanzler Rudolf Ramek Fotografie Tom von Dreger
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