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vom 13.07.2022, aktuelle Version,

Sektionschef

Sektionschef ist eine Bezeichnung für einen hochrangigen Beamten.

Deutschland

In Teilen Deutschlands war diese Bezeichnung für den höchsten Rang von Beamten in Ministerien bis etwa 1915 üblich. In Preußen war der Titel auch für Leiter größerer staatlicher Institute gebräuchlich, z. B. dem Gradmessungsbüro in Berlin.

Österreich

In Österreich ist Sektionschef die Verwendungsbezeichnung der Leiter von Sektionen in Bundesministerien, also der obersten Gliederung der Geschäftseinteilung. Er ist der durchwegs ranghöchste Beamte im Ministerium und untersteht nur dem Bundesminister selbst, einem Staatssekretär (der aber keine Weisungsbefugnis hat), oder einem Generalsekretär (weisungsbefugt, welcher dann ranghöherer Beamter ist). Im Unterschied zu Ministern und Staatssekretären, die politische Funktionen der Bundesregierung sind, werden Sektionschefs – als Fachbeamte – im Allgemeinen bei Regierungswechsel nicht ausgetauscht, sondern sorgen für die Kontinuität der ministeriellen Arbeit: Ein Sektionsleiter wird auf fünf Jahre bestellt, dann muss er in dieser Funktion bestätigt werden. Ist das geschehen, bleibt er in dieser Funktion bis zur Pensionierung.

Seine literarische Berühmtheit verdankt dieser Rang der Figur des Sektionschefs Tuzzi aus Robert Musils Roman Der Mann ohne Eigenschaften, sowie dem Sektionschef Leonidas Tachezy aus Franz Werfels Eine blaßblaue Frauenschrift. In der breiten Öffentlichkeit wurde dieser Rang durch die Figur des Sektionschefs Lafite aus der Sendereihe Die liebe Familie bekannt.

Schweiz

In der Schweiz hat die Bezeichnung Sektionschef zwei Bedeutungen:

Im militärischen Bereich ist der Sektionschef die Verbindungsstelle zwischen den Angehörigen der Armee in Zivil und den militärischen Amtsstellen. Er ist heute hauptsächlich noch für die Adressverwaltung und Kontrolle der, in seiner Gemeinde lebenden militärdienstpflichtigen Personen zuständig. Zusätzlich informiert er über militärische Belange. Da die heutige Schweizer Armee viel weniger Dienstpflichtige hat und die Bestände allgemein zurückgegangen sind, hat nicht mehr jede Gemeinde einen eigenen Sektionschef.

Im zivilen Bereich ist ein Sektionschef in den Bundesämtern der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Bundesangestellter, der eine „Sektion“ leitet.

Literatur

  • Ist es ein Versicherungsamt nothwendig? In: Preußische Versicherungszeitschrift. Organ für Recht, Verfassung und Verwaltung der Versicherungs-Gesellschaften, Band 4. Wallmann, Berlin 1870, S. 610–612.
  • Österreichisches Forschungsinstitut für Wirtschaft und Politik (Hrsg.): Berichte und Informationen / Österreichisches Forschungsinstitut für Wirtschaft und Politik, Band 25. Salzburg 1970, ISSN 0029-9863, S. 2, 15, 55, 95.
  • Rainer J. Schweizer (Hrsg.): Verwaltung im 21. Jahrhundert. Herausforderungen, Probleme, Lösungswege. Academic Press Fribourg 2003, ISBN 3-7278-1431-4, S. 376. (20. Kolloquium der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften 2001)