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vom 30.01.2020, aktuelle Version,

Virilist

Als Virilist (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich-Ungarn eine Person, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter[1] oder Rektor einer Universität einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft innehatte.

Dieser Begriff war u. a. auch in Siebenbürgen[2] gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.

Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung, so zum Beispiel im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.[3]

Siehe auch: Virilstimme

Einzelnachweise

  1. Richterinnen und Richter in Österreich (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.richtervereinigung.at
  2. Kurze Geschichte Siebenbürgens
  3. www.parlinkom.gv.at (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.parlinkom.gv.at