Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Zum Nachdenken#

Im untenstehenden Aufsatz des Völkerrechtsprofessors Michael Geistlinger wird argumentiert, dass Österreich unnotwendiger Weise vielen Asyl gewährt, die keinen Anspruch darauf haben. Sein Beitrag in der Kleinen Zeitung blieb nicht unwiderprochen, doch zeigt er und die folgende Diskussion, dass die Genfer Flüchtlingskonvention restriktiver ist, als das meist gesagt wird.

Journalisten und Politiker wären gut beraten sich genau zu informieren, bevor sie schreiben oder handeln. Mich würde schon interessieren, wie viele von denen, die das Wort "Genfer Flüchtlingskonvention" in den Mund nehmen diese je (im Originaltext) gelesen haben.

Eine adaptierte deutsche und etwas "fremdenfreundlichere" Version findet sich auf http://www.unhcr.at/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html. Aber aber es steht dafür die drei dort auffindbaren PDF Dokumente genauer zu lesen. Da findet man dann eben Absätze wie:

"Es kann allerdings notwendig sein, zusätzliche Mechanismen vorzusehen, vor allem für Personen, die vor ungezielter Gewalt fliehen, die nicht auf Verfolgung beruht. Die Notwendigkeit des Schutzes für diese Personenkategorie hat in verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Form eines „humanitären Status“, „De-facto-Status“, „außerordentlichen Aufenthaltsrechts“, „B-Status“ usw. ihren Niederschlag gefunden."

oder

"wenn sie (die Person, meine Anmerkung) nach Wegfall der Umstände, aufgrund derer sie als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt"

In dem Sinn ist eine Integration, die ja darauf hinausläuft, dass es zu einem permanenten Wohnsitz im aufgesuchten Land kommt vielleicht fragwürdig: Ein syrisches Kind soll in der Schule nicht Deutsch lernen, sondern syrisch, den dort sollte es mit den Eltern im Normalfall einmal zurückkehren!

Nun aber der Beitrag:

„Der Großteil hat kein Recht auf Asyl“ #

Die Politik habe die Genfer Flüchtlingskonvention nicht verstanden, sagt Michael Geistlinger. Der Völkerrechtsprofessor kritisiert das Warten auf die EU und hält Hotspots an Außengrenzen für unrealistisch.#


Mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt von der Kleinen Zeitung (Freitag, 29. Jänner 2016)

Interview

Christina Traar


Völkerrechtsprofessor Michael Geistlinger
Völkerrechtsprofessor Michael Geistlinger mahnt Österreich zum Handeln, unabhängig von der EU
KK

Seit Beginn der Flüchtlingskrise ist die „Genfer Flüchtlingskonvention“ in aller Politiker Munde. Sie schreibe vor, dass wir Flüchtlinge aufnehmen müssen, sie ist ultimativer Richtwert. Haben die Politiker die Konvention verstanden?

MICHAEL GEISTLINGER: Ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, dass es hier große Unkenntnis gibt, die sich an der Wortwahl der Politiker zeigt. Die Konvention, auf der auch das österreichische Asylrecht aufbaut, unterscheidet ganz klar zwischen einem Flüchtling, der Anspruch auf Anerkennung hat, und einem Vertriebenen, der wegen eines gewaltsamen Konfliktes sein Land verlassen hat.

Was unterscheidet diese beiden Fälle?

GEISTLINGER: Stellen Sie sich eine Landgemeinde mit 2.500 Menschen vor. 2.400 leben unter dem Regime, beklagen sich über verschlechterte Zustände, aber sie werden nicht direkt vom Regime behelligt. Und dann gibt es einen Lehrer, der öffentlich Kritik übt. Der wird von der Polizei aufgesucht, im schlimmsten Fall sogar gefoltert. Dieser eine Lehrer ist laut Genfer Flüchtlingskonvention ein Flüchtling. Er wird persönlich verfolgt. Alle anderen, die vor den Zuständen flüchten, sind Vertriebene. Und die haben kein Recht auf eine Anerkennung als Flüchtling.

Somit wäre die überwiegende Mehrheit aller Flüchtlinge im Land eigentlich Vertriebene. Dennoch bekommen allein bei den Syrern 95 Prozent einen positiven Asylbescheid. Verteilen wir wahllos Asylrecht?

GEISTLINGER: Das ist, laut Genfer Flüchtlingskonvention, jedenfalls keine gerechtfertigte Vorgehensweise. Laut Asylgesetz kann Österreich aus humanitären Gründen bestimmten Personen in Not helfen, die keine Flüchtlinge sind. Wie das sozial und wirtschaftlich gelingt, kann das Land selbst festlegen. Doch dazu ist man laut Konvention nicht verpflichtet.

Aber einen eigenen Aufenthaltstitel für diese Gruppe gibt es nicht.

GEISTLINGER: Er könnte aber jederzeit in einer Verordnung festgeschrieben werden. Das hätte die Regierung schon machen müssen, als klar wurde, dass die Menschen von der Türkei zu uns kommen. Ein Status für Vertriebene kann in der Verordnung weitgehend frei definiert werden, es gibt viel rechtlichen Spielraum. Es gibt aber eine Vorgabe: Durch die Verordnung muss der Aufenthalt der Person rechtmäßig sein.

Von einem neuen Status ist aktuell nicht die Rede, dafür wurde „Asyl auf Zeit“ beschlossen.

GEISTLINGER: Die Genfer Flüchtlingskonvention schafft, entgegen dem Eindruck vieler, ohnehin kein ewiges Recht auf Asyl. Der Schutz war also schon vor dem Beschluss zeitlich begrenzt. Bei vielen wird der Status aber nie aberkannt, weil sie in der Zwischenzeit Staatsbürger geworden sind. Durch Unklarheiten wie diese entstand ein verwirrendes Szenario, das aber noch immer aufgelöst werden kann.

Hätte man sich da nicht früher informieren können?

GEISTLINGER: Man hat sich auf Deutschland verlassen und über die eigene Verpflichtung, die ankommenden Personen zu kontrollieren, hinweggesehen. Ungarn wurde damals heftig kritisiert. Doch man muss sagen, dass sie als Einzige erkannt haben, dass der Großteil dieser Menschen kein Recht auf Asyl hat. Und somit haben sie die Lage rechtlich korrekt eingeschätzt.

Wie stehen Sie zur Obergrenze?

GEISTLINGER: Die Festlegung einer bestimmten Zahl kann keine Lösung sein. Eine Lösung muss die Türkei involvieren. Wir müssen fragen: Was braucht ihr, damit ihr die Leute überprüfen und die Grenze sichern könnt? Natürlich bringt das Kosten mit sich, doch diese werden weit niedriger sein als jene für Integration, Verpflegung und für eine spätere Rückführung.

Mit „wir“ meinen Sie die Europäische Union?

GEISTLINGER: Es ist immer schön, zu sagen, dass die Dinge nicht funktionieren, weil eine Einigung auf EU-Ebene fehlt. Wir sind immer noch ein eigenes Land mit eigenem Außenministerium, das geschickt verhandeln kann oder können sollte.

Alleingänge einzelner Länder werden in der EU nicht gern gesehen.

GEISTLINGER: Ich sehe hier keinen Alleingang. Wir setzen die Genfer Konvention um, versuchen aber auch, den sozialen Frieden im Land aufrechtzuerhalten. Das bedeutet nur, dass man das Heft in die Hand nimmt und nicht einfach nur Trittbrettfahrer ist.

Dennoch wird eine europäische Lösung diskutiert: Hotspots an den EU-Außengrenzen.

GEISTLINGER: Das würde bedeuten, dass wir die gesamten EU-Küsten sichern müssten. Sonst würde sich die Route einfach verlagern. Das halte ich für eine nur schwer zu erreichende und vor allem teure Lösung.

In der Zwischenzeit will man in Österreich möglichst früh mit der Integration beginnen. Halten Sie das für den richtigen Weg?

GEISTLINGER: Solche Integrationsmaßnahmen sind laut Konvention nur für jene vorgesehen, die auch wirklich Flüchtlinge sind. Alles andere liegt im Ermessen des Staates. Es ist auch aus menschenrechtlicher Sicht nicht fair, Vertriebene zu integrieren und Versprechungen zu machen, die man mit zeitlich begrenztem Aufenthaltsrecht nicht halten kann. Weit wichtiger wäre es, die Leute darauf vorzubereiten, Syrien wieder aufzubauen.

Wie soll das gehen?

GEISTLINGER: Sehen Sie sich das große Lager in Jordanien an. Dort gibt es ein „Mini-Syrien“, wo die Dinge so laufen, wie sie in Syrien waren. Doch Jordanien hat nicht genug Geld, um solche Strukturen instand halten zu können. Dabei wäre das der ideale Zugang. Man verliert keine Zeit, die Kinder bekommen weiterhin eine Ausbildung. Und wenn der Tag kommt, an dem es in Syrien wieder Frieden gibt, können die Menschen über Nacht in ihre Heimat zurückkehren. Österreich könnte mit Jordanien verhandeln, dass ein solches Lager von uns finanziert wird. Das würde unser Land deutlich weniger kosten und den Betroffenen auch viel mehr bringen.

Kleinen Zeitung (Freitag, 29. Jänner 2016)


Was Prof. Geistlinger sagt, ist natürlich richtig und wichtig. Aber:

Er ist in seinen Formulierungen zu "weich". Man muß kein Wortberserker sein, um die Dinge wirklich so zu benennen, was und wie sie sind. Wenn Prof. Geistlinger sagt "... man hat darüber hinweggesehen ..." dann steht dahinter nicht weniger als ein klarer Gesetzesbruch seitens der Regierung, namentlich durch den Bundeskanzler, die Innenministerin und den Vertedigungsminister. Ich halte das sogar für einen Bruch der Verfassung. Art. 18 BVG bestimmt, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund des Gesetzes stattfinden darf. Somit muss JEDES Handeln eines Staatsorgans eine gesetzliche Basis haben. Menschen beliebig in unser Land zu lassen ist von keinem Gesetz gedeckt. Mit "man hat darüber hinweggesehen" wird dieses Desaster für unseren Rechtsstaat verniedlicht.

Dass der Bundespräsident dazu schweigt - kein Kommentar (er hat schon bei anderer Gelegenheit "Verständnis" für einen Verfassungsbruch der Regierung geäußert. Aber er soll daran erinnert werden, dass er die Minster auf die Verfassung vereidigt hat. Und dass er Oberbefehlshaber unseres Bundesheeres ist - unseres Bundesheeres, das einen klaren Verfassungsauftrag für seinen Einsatz hat. Bettenmachen für wen auch immer und Mistwegräumen, wessen Mist auch immer, ist von diesem Verfassungsauftrag nicht erfasst!

Dass das Parlament einen sehr berechtigten, ja gebotenen Mißtrauensartrag abgeschmettert hat - kein Kommentar, wir sind ja in Österreich, wo die Abgeordneten nur Abnicker der Handlungen der Regierung sind. Aber auch die sollen daran erinnert werden, dass sie auf die Verfassung vereidigt sind.

-- Lechner Peter, Mittwoch, 10. Februar 2016, 19:29