Eine überflüssige Erregung#
Von
Herbert Kohlmaier
Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit, Nr. 52/2012
Bekanntlich hat ein deutsches Gericht die im Judentum vorgeschriebene und auch im Islam übliche Beschneidung von Knaben als strafbare Körperverletzung beurteilt. Dies löste zu Recht eine ernsthafte Diskussion aus, aber zu Unrecht ist diese auf Österreich übergeschwappt. Wirklich übertriebene Reaktionen zeigten sich da.
Offizielle Vertreter aller Religionsgemeinschaften traten gemeinsam auf, um ihre Betroffenheit zu bekunden und die vermeintlich gefährdete Freiheit der Religionsausübung zu verteidigen. Aber diese wird nicht einmal von atheistischen Eiferern in Frage gestellt, sondern nur deren Anwendbarkeit im gegebenen Fall. Abgesehen davon denkt kein ernst zu nehmender Mensch daran, wegen der problematischen Auffassung von Richtern in einem anderen Land etwas zu unternehmen.
Richtig und zu überlegen ist natürlich, dass im Gegenstand die Wahrung zweier Rechtsgüter in Kollision gerät. Der Staat muss einerseits die körperliche Unversehrtheit aller Menschen schützen, andererseits aber ebenso das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder. In so einem Fall gilt das Prinzip der Güterabwägung. Es führt, wie auch von der Justizministerin festgestellt, zur Straflosigkeit dieses uralten und weit verbreiteten Rituals. (Bei der weiblichen Genitalbeschneidung ist das etwas ganz Anderes!)
Sicher kann man darüber geteilter Meinung sein, ob es sich bei der Circumcision um einen in jeder Hinsicht zu billigenden religiösen Glaubensakt handelt. Wenn heute auch im Judentum und im Islam Bedenken gegen die Beschneidung eines noch nicht Eigenberechtigten auftauchen, sei das denen überlassen, die ihre eigene Religion zu gestalten haben. Uns Christen betrifft es nicht und geht uns daher einfach nichts an. Jesus war wie alle seine männlichen Apostel (es gab ja auch weibliche!) beschnitten. Mit der Löslösung des Christentums von der Mutterreligion trat an die Stelle des jüdischen Initialritus die Taufe.
Schon gar nicht sollte der Staat hier eingreifen! Das Verbot eines geringfügigen und im Prinzip folgenlosen Eingriffs, der aber für viele sehr große Bedeutung hat, wäre zweifellos politisch falsch. Und sich dafür einen Konflikt mit Religionsgemeinschaften einzuhandeln, auch einfach dumm. Dem Agieren von Gruppierungen, die den Glauben ablehnen, aber über nur geringe Unterstützung in der Bevölkerung verfügen, sollte man mit Gelassenheit begegnen – nicht jedoch mit einer Aufregung, die diese Leute nur aufwertet.
All dies sollte aber einen Umstand nicht vergessen lassen: Es gibt in der historisch geprägten und nicht mehr in jeder Hinsicht zeitgemäßen Beziehung von Staat und Religionsgemeinschaften sehr wohl ungelöste Probleme. Insbesondere wird die Römisch-Katholische Kirche vom Staat privilegiert, obwohl ihren Mitgliedern elementare Rechte vorenthalten werden, wie sie sonst überall respektiert werden. Doch das steht auf einem anderen Blatt.