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Bundesverfassung#

Beinhaltet alle österreichischen Verfassungsgesetze. Wesentliche Rechtsgrundlage ist das "Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929", schlechthin als "Bundesverfassung" bzw. "B-VG" bezeichnet. Sie enthält insbesondere Regeln über die Rechtserzeugung (Gesetzgebung und Vollziehung), die Stellung der obersten Organe, über Rechtsschutz und Kontrolle und beruht auf folgenden Prinzipien: demokratisches (Rechtserzeugung durch das Volk), bundesstaatliches (Bundesstaat), rechtsstaatliches (insbesondere Gesetzesgebundenheit aller Staatsfunktionen; Rechtsschutzeinrichtungen), republikanisches (Bundespräsident als verantwortliches Staatsoberhaupt mit begrenzter Amtsdauer), gewaltentrennendes (Trennung der Staatsfunktionen Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit; wechselseitige Kontrolle) und liberales (Freiheit vom Staat, Grundrechte) Prinzip. Wesentliche Elemente der Bundesverfassung sind weiters die Bestimmungen über die allgemeinen Grundrechte, insbesondere geregelt im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und in der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Literatur#

  • L. K. Adamovich und B. C. Funk, Österreichisches Verfassungsrecht, 1985
  • W. Brauneder und F. Lachmayer, Österreichische Verfassungsgeschichte, 1992
  • B. C. Funk, Einführung in das österreichische Verfassungsrecht, 1991
  • R. Walter und H. Mayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 1992
  • T. Öhlinger Verfassungsrecht, 8. Auflage, 2009
  • Grabenwarter/Holoubek, Verfassungsrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht. facultas.wuv 2009.

Weiterführendes#