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Reichskulturkammer#

Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung in Deutschland 1933 eingeführte berufsständische Zusammenfassung aller kulturell Schaffenden; gliederte sich in Schrifttums-, Theater-, Film-, Musik-, Pressekammer und Kammer der bildenden Künste. Wurde nach dem Anschluss 1938 auch in Österreich eingeführt und war ein Instrument zur Ausschaltung politischer Gegner oder missliebiger Personen, da die Mitgliedschaft in der zuständigen Einzelkammer Voraussetzung für die Berufsausübung im jeweiligen kulturellen Bereich war.