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18.9.1990: Bericht Botschafter Bauer und Gesandter Kloss
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Dok. 171
SU-Militärs) sowjetischerseits geforderte sehr restriktive Formulierung hätte
einen Großteil der schweren konventionellen Waffen der Bundeswehr (die
nur theoretisch auch nukleare Aufgaben erfüllen können – z. B. Artillerie) er-
fasst, diese Position wurde jedoch bald revidiert. Die jetzt gefundene Regelung
(Art. 5, Abs. 3) klärt, dass die erlaubten Systeme „für eine konventionelle Rolle
ausgerüstet und dafür vorgesehen sind“.5
2. Weit schwieriger gestaltete sich die Frage möglicher Manöver der westlichen
Alliierten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach Abzug der SU-Truppen.
Während die SU jegliche Truppenbewegungen der Westalliierten in das ehe-
malige DDR-Territorium ausschließen wollte, legten die USA und Großbri-
tannien großen Wert darauf, auch dieses Gebiet nach dem Abzug der SU-
Truppen 1994 in ihre militärischen Aktivitäten einbeziehen zu können. Damit
sollte die gesamtdeutsche NATO-Mitgliedschaft unterstrichen und die durch
die Nichtstationierung ausländischer NATO-Truppen eingeräumte „Sonder-
rolle“ des ehemaligen DDR-Territoriums reduziert werden (auch wenn aus der
Sicht der BRD keine militärische Notwendigkeit für derartige Manöver gese-
hen wird). Erst nach langwierigen Verhandlungen ist es – praktisch in letzter
Minute – gelungen, einen für alle Teile akzeptablen Kompromiss zu finden:
ausländische NATO-Truppen dürfen demnach in das ehemalige DDR-Terri-
torium „weder stationiert noch verlegt werden“, zusammen mit einer zusätz-
lichen Protokollnotiz6 erlaubt dies die Interpretation, dass Manöver (vorherr-
schendes Understanding: unter der VSBM-Ankündigungsschwelle7) zulässig
sind. Die bis zuletzt unnachgiebige britische Verhandlungsführung in dieser
Frage ist hier von der Presse im Detail kritisch behandelt worden.
5 In Artikel 3 bekräftigten die Bundesrepublik und die DDR „ihren Verzicht auf Herstellung
und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waf-
fen“ und erklärten „daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten
wird“. Auch „die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von
Kernwaffen vom 1. Juli 1968“ galten für das vereinte Deutschland fort. Artikel 5, Absatz 3 lau-
tete: „Nach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen
Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch
deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bünd-
nisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, aller-
dings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben
konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutsch-
lands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische
Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder
stationiert noch dorthin verlegt.“
6 Vereinbarte Protokollnotiz zu dem Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland vom 12. September 1990, BGBl. II, 1990, S. 1318–1329, hier S. 1328: „Alle Fragen
in bezug auf die Anwendung des Wortes ‚verlegt‘, wie es im letzten Satz von Artikel 5 Abs. 3
gebraucht wird, werden von der Regierung des vereinten Deutschland in einer vernünftigen
und verantwortungsbewußten Weise entschieden, wobei sie die Sicherheitsinteressen jeder
Vertragspartei, wie dies in der Präambel niedergelegt ist, berücksichtigen wird.“
7 Gemäß § 38.1.1 des Wiener Dokuments 1990 der Verhandlungen über vertrauens- und sicher-
heitsbildende Maßnahmen der KSZE vom 17. November 1990 unterliegen militärische Akti-
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Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Title
- Österreich und die deutsche Frage 1987–1990
- Subtitle
- Vom Honecker-Besuch in Bonn bis zur Einheit
- Editor
- Michael Gehler
- Maximilian Graf
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht Verlage
- Location
- Göttingen
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-666-35587-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 792
- Categories
- Geschichte Nach 1918
Table of contents
- Einleitung: Österreich und die deutsche Frage 1945–1990 7
- I. Vorbemerkungen 7
- II. Ausgangsbedingungen und Vorgeschichte: Von der „doppelten Staatsgründung“ zur Perpetuierung deutscher Zweistaatlichkeit (1949–1987) 11
- 1. Die Entwicklung bis zum Entscheidungs- und Zäsurjahr 1955 11
- 2. Gescheiterte Vermittlungsversuche (1958–1963) 19
- 3. Die Entwicklung bis zum Grundlagenvertrag 1972 23
- 4. Österreich, die europäische Integration und die Anerkennung der DDR im Zeichen der Entspannung (1961–1972) 28
- 5. Das Verhältnis Österreichs zu den beiden deutschen Staaten bis zum Bonn-Besuch Honeckers (1972–1987) 32
- III. Österreich und die deutsche Frage 1987–1990 38
- 1. Österreich und die scheinbare Stabilität des SED-Regimes 38
- 2. Die Grenzöffnung im Kontext der Langzeitentwicklungen und ihre direkten Folgen 43
- 3. Österreichs Annäherungen an das gemeinschaftliche Europa, die Bundesrepublik und die deutsche Frage 50
- 4. „Mauerfall“ und „Wiedervereinigung“: Die Haltung Österreichs bis Ende 1989 63
- 5. Österreich und die deutsche Frage Anfang 1990 75
- 6. Der Einigungsprozess und seine internationale Durchsetzung aus österreichischer Sicht 86
- 7. Österreichs Abschied von der DDR 92
- 8. Österreich, die deutsche Einheit und der Weg nach Europa – Bilanz und Ausblick 95
- IV. Editorische Vorbemerkungen 99