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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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I. HAUPTSTÜCK 37 10. Kriegsgebethe werden entweder öffentlich unter Begleitung des Hofstaa- tes und der Staatsbehörden oder in einer bestimmten Kirche gehalten. Die Gebethe für die allsten. Herrschaften in Krankheitsfällen werden unter Aus- setzung des Hochwürdigsten in allen Pfarreyen durch 3 Tage abgehalten, wobei die Stadt-Theater verschlossen bleiben.g 11. Die Jubiläen sind durch Pabst Bonifacius VIII.11 im Jahre 1300 einge- setzte, am kaiserlichen Hofe angenommene, durch das ganze Land gefeierte öffentliche Kirchen-[335’]gänge, welche durch mehrere Tage dauern. Se Majestät bestimmen gewöhnlich einen Tag, an welchem auch der kaiserli- che Hof diesen Kirchengang in verschiedene Pfarreyen macht. 12. Das Aufsetzen des Kardinal Beretts ist eigentlich eine kirchliche Zeremo- nie des päbstlichen Hofes. Jeder zur Kardinalswürde Beförderte erhält zum Zeichen der erlangten Würde von dem päbstlichen Hofe das Berett. Denen in den österreichischen Staaten zu dieser Würde gelangten Erzbi- schöfen wird das vom Pabste eingesendete Berett gewöhnlich von Sr Majes- tät feyerlich aufgesetzt. Die Übersendung geschieht vom päbstlichen Stuhle mittels eines eignen Breve an seine am hiesigen Kaiserhofe accreditirte Gesandschaft, zugleich sendet der Pabst an eine der Gesandschaftspersonen die Vollmacht, wodurch selbe zur feyerlichen Berettsertheilung als päbstlicher Prälat und geheimer Kämmerer bestimmt wird. Der Bevollmächtigte hat bey Sr Majestät Audienz anzusuchen und in selber das Breve zu übergeben, welches in der geheimen Staatskanzley reponirt wird. Se Majestät bestimmen den Tag zur Aufsetzung des Beretts. Am Tage dieser Feyer versammelt sich der Hofstaat, und der Bevollmäch- tigte kömmt in [336] einer zweyspännigen Equipage nach Hofe, in die Hof- burg kirche, wo er das Berett auf die vorbereitete Tace legt. Zur gegebenen Stunde kommt der Bevollmächtigte mit dem neuen Kardi- nale nach Hofe in die geheime Rathsstube, von wo aus letzter kurz darauf in die Hofburgkirche geht, sich dort als päbstlicher chierico di Cammera um- kleidet und die Ankunft Sr Majestät erwartet. Nach der Predigt erscheinen Se Majestät in Begleitung des Hofstaates und des unmittelbar vor Sr Majestät trettenden Kardinals in der Kirche zu dem Hochamte, nach dessen Ende Sie sich vom Bethschämmel erheben und auf den vorgerückten Stuhl setzen. Auf das von dem Hofceremoniarius gegebene Zeichen überbringt der Bevoll- mächtigte das Breve (welches von dem Hofceremoniarius aus der Staatskanz- ley empfangen und in der Hofburgkirche auf einer 2ten Tace reponirt wurdeh) 11 Bonifatius VIII., Papst (ca. 1235–1303). Vgl. SchMidt, Bonifatius VIII.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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