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I. HAUPTSTÜCK 37
10. Kriegsgebethe werden entweder öffentlich unter Begleitung des Hofstaa-
tes und der Staatsbehörden oder in einer bestimmten Kirche gehalten. Die
Gebethe für die allsten. Herrschaften in Krankheitsfällen werden unter Aus-
setzung des Hochwürdigsten in allen Pfarreyen durch 3 Tage abgehalten,
wobei die Stadt-Theater verschlossen bleiben.g
11. Die Jubiläen sind durch Pabst Bonifacius VIII.11 im Jahre 1300 einge-
setzte, am kaiserlichen Hofe angenommene, durch das ganze Land gefeierte
öffentliche Kirchen-[335’]gänge, welche durch mehrere Tage dauern.
Se Majestät bestimmen gewöhnlich einen Tag, an welchem auch der kaiserli-
che Hof diesen Kirchengang in verschiedene Pfarreyen macht.
12. Das Aufsetzen des Kardinal Beretts ist eigentlich eine kirchliche Zeremo-
nie des päbstlichen Hofes. Jeder zur Kardinalswürde Beförderte erhält zum
Zeichen der erlangten Würde von dem päbstlichen Hofe das Berett.
Denen in den österreichischen Staaten zu dieser Würde gelangten Erzbi-
schöfen wird das vom Pabste eingesendete Berett gewöhnlich von Sr Majes-
tät feyerlich aufgesetzt.
Die Übersendung geschieht vom päbstlichen Stuhle mittels eines eignen
Breve an seine am hiesigen Kaiserhofe accreditirte Gesandschaft, zugleich
sendet der Pabst an eine der Gesandschaftspersonen die Vollmacht, wodurch
selbe zur feyerlichen Berettsertheilung als päbstlicher Prälat und geheimer
Kämmerer bestimmt wird.
Der Bevollmächtigte hat bey Sr Majestät Audienz anzusuchen und in selber
das Breve zu übergeben, welches in der geheimen Staatskanzley reponirt
wird.
Se Majestät bestimmen den Tag zur Aufsetzung des Beretts.
Am Tage dieser Feyer versammelt sich der Hofstaat, und der Bevollmäch-
tigte kömmt in [336] einer zweyspännigen Equipage nach Hofe, in die Hof-
burg
kirche, wo er das Berett auf die vorbereitete Tace legt.
Zur gegebenen Stunde kommt der Bevollmächtigte mit dem neuen Kardi-
nale nach Hofe in die geheime Rathsstube, von wo aus letzter kurz darauf in
die Hofburgkirche geht, sich dort als päbstlicher chierico di Cammera um-
kleidet und die Ankunft Sr Majestät erwartet.
Nach der Predigt erscheinen Se Majestät in Begleitung des Hofstaates und
des unmittelbar vor Sr Majestät trettenden Kardinals in der Kirche zu dem
Hochamte, nach dessen Ende Sie sich vom Bethschämmel erheben und auf
den vorgerückten Stuhl setzen.
Auf das von dem Hofceremoniarius gegebene Zeichen überbringt der Bevoll-
mächtigte das Breve (welches von dem Hofceremoniarius aus der Staatskanz-
ley empfangen und in der Hofburgkirche auf einer 2ten Tace reponirt wurdeh)
11 Bonifatius VIII., Papst (ca. 1235–1303). Vgl. SchMidt, Bonifatius VIII.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194