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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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Diese Trauerfunktion dauert durch 3 Tage; zu den Vigilien werden 8 Präla-
ten für die Lectionen gerufen, die 9te kömmt auf den Pontifikanten zu lesen.
Auf den ersten Tag wird der Erzbischof als Pontifikant, am 2ten der Bischof
von St. Pölten, am 3ten der hiesige Weihbischof geladen.
Bey dem Libera sind 5 Absolutorien, wovon die ersten 4 Prälaten bethen.
2. Weltliche Ceremonien
1. Die Neujahrsfeyer bestehet darin, daß Se Majestät von dem ganzen Hof-
staate, von den höchsten Staatsämtern und von dem diplomatischen Korps
in Galla die Glückswünsche aufnehmen.
Die Feyer dieses Tages beginnt mit den feyerlichen Aufzügen des Obersthof-
marschalls, Oberststallmeisters, Oberstjägermeisters und der k.k. Garden. [338’]
Die Obersthofämter statten zuerst beyk I.I. M.M. im innern Appartement
die Komplimente ab, worauf Sich beyde Majestäten in Ihre Appartements
abtheilen und dort, von den ersten Personen Ihres Hofstaates umgeben, die
Glückswünsche in folgender Ordnung empfangen:
a. von den Erzbischöfen,
b. von den Ministern mit den Staatsräthen,
c. von den Chefs der Hofstellen,
d. von den Feldmarschällen,
e. von den Gardekapitains,
f. von den Toisonisten und Ordensgroßkreuzen.
Hierauf statten selbe auch den k.k. Prinzen und Prinzessinnen die Kompli-
mente ab, kehren sodann an ihren Bestimmungsort zurück und machen die
Begleitung zum öffentlichen Kirchendienste. Nach selbem ist öffentliche Hof-
tafel, an welcher I.I. M.M. mit den k.k. Prinzen und Prinzessinnen speisen.
Das Benehmen des diplomatischen Korps und ihrer Frauen wird in dem dip-
lomatischen Ceremoniel abgehandelt werden.20
2. Die Fußwaschung ist eine zur Gedächtniß des letzten Abendmahles
Christi bestehende Hof-Ceremonie, welche Anfangs nur in der Kirche zu
Rom gehalten und später von den Bischöfen in den übrigen katholischen
Ländern eingeführt und von ihnen in den Kirchen gefeyert wurde; auch die
Hospitäler und Klöster [339] hatten diesen Gebrauch angenommen.
Um das Jahr 1220 kam diese Handlung nach Deutschland, und Eliesabeth,21
Tochter Königs Andräas des IIten von Hungarn,22 Gemahlinn Landgrafens
20 Das Dokument liegt nicht ein.
21 Elisabeth von Thüringen (1207–1231). Vgl. borSt, Elisabeth. reber, Elisabeth von Thürin-
gen.
22 Andreas II. von Ungarn (ca. 1177–1235). Vgl. bogyay, Andreas II., König von Ungarn.
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194