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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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I. HAUPTSTÜCK 43 6. Die Erbhuldigung in Österreich so wie die Huldigungen in den Provinzen sind auf Staatsgrundsätzen ruhende Hof- und Staats Ceremonien, welche darin bestehen, daß die Stände der durch die Staatsverfassung und durch das Recht der Erstgeburth zum Staatsoberhaupte bestimmten höchsten Per- son den Eid der Treue leisten und auf eine formelle Art die angebohrnen Rechte des Regenten öffentlich anerkennen. 7. Die Kaiserkrönung ist eine mit den Huldigungen gleiche Bestimmung ha- bende Staats Ceremonie. Bey Annahme der österreichischen Kaiserwürde haben Se Majestät die nach- trägliche Entschließung Sich vorzubehalten geruht, ob künftig eine Erbkai- serkrönung Statt haben solle? 8. Die hungarische Krönung ist ein [341’] Staatsakt dieses mit der Krone Ös- terreich vereinigten Königreichs. 9. Der hungarische Landtag ist ein in der Staatsverfassung dieses König- reichs festgesetzter Akt, welcher von Sr Majestät ausgeschrieben wird und darin besteht, daß Sich die Stände des Reiches versammeln und Sitzungen über die Reichsangelegenheiten halten, worüber die geschöpften Raths- schlüße Sr Majestät zur Genehmigung vorgelegt werden und durch aller- höchste Entschließung Gesetzeskraft erhalten. Nur die Eröffnung und der Schluß des Landtages ist mit einem Zeremoniel verbunden. [342] Se Majestät halten nämlich nach der von den Ständen in einer feyerlichen Audienz angenommenen Einladung einen öffentlichen Einzug in jener Stadt, wo der Reichstag abgehalten wird, und wohnen einem Te Deum bey, nach welchem der Landtag durch Überreichung der Propositionen und Annahme derselben von Seite Sr Majestät eröffnet wird. Auf gleiche Art geschieht der Schluß desselben. 10. Die Palatinus-Wahl ist eine Ceremonie des Königreichs Hungarn, welche in der Ernennung des Obersten Landes Chefs dieses Königreichs bestehet. Die Besetzung dieser wichtigen Stelle wird durch die Wahl der Stände vorge- schlagen und von Sr Majestät bestättiget. 11. Die Böhmische Krönung ist ein Hof- und Staats Akt des Königreiches Böhmen und hat gleiche Bestimmung mit den übrigen Landesfeierlichkei- ten. 12. Die Belehnungen sind seit Auflösung des deutschen Reichsbandes nun nur mehr im Königreiche Böhmen üblich und bestehen darinn, daß der Le- hensnehmer aus allh. Händen am Throne das Lehen empfängt und den Le- henseid als Vasall in die Hände Sr Majestät ablegt. Diese laut No 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 genannten Ceremonien sind im strengsten Sinne Gegen-[342’]stände des Landes Ceremoniels und wurden hier nur auf-
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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