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I. HAUPTSTÜCK 43
6. Die Erbhuldigung in Österreich so wie die Huldigungen in den Provinzen
sind auf Staatsgrundsätzen ruhende Hof- und Staats Ceremonien, welche
darin bestehen, daß die Stände der durch die Staatsverfassung und durch
das Recht der Erstgeburth zum Staatsoberhaupte bestimmten höchsten Per-
son den Eid der Treue leisten und auf eine formelle Art die angebohrnen
Rechte des Regenten öffentlich anerkennen.
7. Die Kaiserkrönung ist eine mit den Huldigungen gleiche Bestimmung ha-
bende Staats Ceremonie.
Bey Annahme der österreichischen Kaiserwürde haben Se Majestät die nach-
trägliche Entschließung Sich vorzubehalten geruht, ob künftig eine Erbkai-
serkrönung Statt haben solle?
8. Die hungarische Krönung ist ein [341’] Staatsakt dieses mit der Krone Ös-
terreich vereinigten Königreichs.
9. Der hungarische Landtag ist ein in der Staatsverfassung dieses König-
reichs festgesetzter Akt, welcher von Sr Majestät ausgeschrieben wird und
darin besteht, daß Sich die Stände des Reiches versammeln und Sitzungen
über die Reichsangelegenheiten halten, worüber die geschöpften Raths-
schlüße Sr Majestät zur Genehmigung vorgelegt werden und durch aller-
höchste Entschließung Gesetzeskraft erhalten.
Nur die Eröffnung und der Schluß des Landtages ist mit einem Zeremoniel
verbunden. [342]
Se Majestät halten nämlich nach der von den Ständen in einer feyerlichen
Audienz angenommenen Einladung einen öffentlichen Einzug in jener Stadt,
wo der Reichstag abgehalten wird, und wohnen einem Te Deum bey, nach
welchem der Landtag durch Überreichung der Propositionen und Annahme
derselben von Seite Sr Majestät eröffnet wird. Auf gleiche Art geschieht der
Schluß desselben.
10. Die Palatinus-Wahl ist eine Ceremonie des Königreichs Hungarn, welche
in der Ernennung des Obersten Landes Chefs dieses Königreichs bestehet.
Die Besetzung dieser wichtigen Stelle wird durch die Wahl der Stände vorge-
schlagen und von Sr Majestät bestättiget.
11. Die Böhmische Krönung ist ein Hof- und Staats Akt des Königreiches
Böhmen und hat gleiche Bestimmung mit den übrigen Landesfeierlichkei-
ten.
12. Die Belehnungen sind seit Auflösung des deutschen Reichsbandes nun
nur mehr im Königreiche Böhmen üblich und bestehen darinn, daß der Le-
hensnehmer aus allh. Händen am Throne das Lehen empfängt und den Le-
henseid als Vasall in die Hände Sr Majestät ablegt.
Diese laut No 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 genannten Ceremonien sind im strengsten
Sinne Gegen-[342’]stände des Landes Ceremoniels und wurden hier nur auf-
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194