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I. HAUPTSTÜCK 51
Die bey den verschiedenen Orden Statt habenden Feyerlichkeiten bestehen:
a. bey dem Toison Orden:
1. in dem Hochamte für die Verstorbenen und zum Andenken des Stifters,
2. in denv Ordensverleihungen,
3. in dem Titularfeste des Ordens.
1. Von dem Toisonamte überhaupt war schon die Rede.
2. Die Ordensverleihungen sind entweder solemne oder gewöhnliche.
Die solemnen Ordensverleihungen sind solche, welche Se Majestät unter Auf-
wartung des ganzen Hofstaates, mithin öffentlich, vornehmen, und wobey
Kirchengang, Kapitel und Ritterschlag Statt haben.
Die gewöhnlichen Ordensverleihungen geschehen [348’] nur in Gegenwart der
betreffenden Ordensritter und fungirenden Chargen.
3. Das Ordens Titularfest, welches am Sontage nach Andräas gefeyert wird,
besteht in einem Ordensamte und der öffentlichen Rittertafel.
Bey diesem Feste hängt es von Sr Majestät besondern allerhöchsten Bestim-
mung ab, einen Ritterschlag vorzunehmen.
b.c.d. Der Stephans-, Leopold- und Theresienorden hat gleiche Feyerlichkei-
ten, und es ist daher nur zu bemerken, daß das Ordenstitularfest des Ersten
am Sontage nach Emerikus,62 jenes des Zweyten am Sontage nach Leopold63
und jenes des Dritten am Sontage nach Theresia64 begangen wird.
e. Die Ceremonien des Sternkreuzordens sind:
a. Seelenämter,
b. Gebethe für den Orden,
c. Ordensverleihung.
Die Seelenämter und Gebethe werden in Gegenwart Ir Majestät unter Auf-
wartung und Begleitung der Ordensdamen in der Hofburgkirche abgehalten.
Die Ordensvertheilung geschieht mit folgendem Ceremoniel:
Ie Majestät die Kaiserinn als oberste Schutzfrau des Ordens begeben Sich,
von einem Theile des Hofstaates begleitet, in die Hofkapelle unter den dort
zubereiteten Baldachin, wo Sie in Gegenwart der versamelten Ordensdamen
[349] der Weihung der Kreutze beywohnen und dann die Kreutze mit den
Worten: „Nehme hin das Zeichen des heiligen Kreuzes“ an die Ordenskandit-
aten übergeben. Hierauf wird ein Hochamt angestimmt, während welchem
Ie Majestät mit den Ordensdamen opfern und sich dann in Ihr Appartement
zurückbegeben, wo Sie Sich die neuen Ordensdamen vorstellen lassen.
f. Die Ceremonien des deutschen Ordens stehen mit dem Hoflager in keiner
Verbindung.
62 5. November.
63 15. November.
64 15. Oktober.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194