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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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I. HAUPTSTÜCK 57 Wenn die Anverwandten in dieser Klasse gekrönte Häupter waren, wird die tiefe Trauer auf 8 Tage verlängert, und die mindere bleibt 5 Tage; sind es Königinnen oder regierende Fürstinnen gewesen, wird die tiefe Trauer auf 6 Tage festgesetzt, die mindere bleibt 5 Tage. Die Kleiderordnung ist wie in der 3ten Klasse. 6. Die 6te Klasse, worin 4 Tage die tiefe und 3 Tage die mindere Trauer an- gezogen wird, richtet sich in der Kleiderordnung nach der 3ten Klasse; nur verlängert sich die tiefe Trauer auf eine Woche, wenn die in dieser Klasse Verstorbenen gekrön-[353’]te Häupter waren; sind es Königinnen oder regie- rende Fürstinnen gewesen, so wird die tiefe Trauer 6 Tage fortgetragen. 7. Die 7te Klasse dauert 4 Tage ohne Kleiderwechsel. Die Herschaften kleiden sich in schwarzes glattes Tuch, tragen gefärbte De- gen und Schnallen; die Frauen nehmen Gros de tour und echten Schmuk. Waren die Verstorbenen gekrönte Häupter, so wird die Trauer um 7 Tage verlängert, waren sie Königinnen, regierende Fürsten [sic] wie auch Erb-Kronprinzen und -Prinzessinnen oder aber nur königliche Prinzen und Prinzessinnen so wird die Trauer auf 6 Tage verlängert. Bey der Hoftrauer überhaupt sind noch folgende allgemeine Vorschriften als unabweichliche Richtschnur zu bemerken: 1tens Die Hoftrauern für auswärtige Höfe werden nur dann angezogen, wenn von Seite der auswärtigen Höfe ein eigenes Notifikationsschreiben von ei- nem erfolgten Todfalle einlangt. 2tens Für die in der 1ten und 2ten Klasse Verstorbenen werden Exequien und Vigilien in der Augustinerkirche gehalten, und zwar für die 1te Klasse 3 Vi- gilien und 3 Seelenämter, dann 3 Seelen- und 1 Lobamt de B. Mariae;69 für die 2te Klasse ist ein Vigil und 2 Seelenämter und 1 Lobamt de B. V. M.70 zu singen und Trauerpredigten abzuhalten. [354] Für die dritte und vierte Klasse sind die Trauerandachten in der Hofkapelle und bestehen in einer Vigil und einem Seelenamte. Für die in den letzten 3 Klassen Verstorbenen sind keine Trauerandachten. 3tens Alle großjährigen und über 12 Jahre alten am hiesigen Hoflager verstor- benen allerhöchsten Familienglieder werden in der Hofburgkapelle feyerlich ausgesetzt, jene unter 12 Jahren alt Verstorbenen werden in der Ritterstube exponirt. Über die Dekorirung der allerh. Gemächer ist der k.k. Hofmobilien Direction eine eigene Vorschrift hinausgegeben. 69 Lat.: Von der seligen Maria. 70 Lat.: Von der seligen Jungfrau Maria.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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