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I. HAUPTSTÜCK 57
Wenn die Anverwandten in dieser Klasse gekrönte Häupter waren, wird die
tiefe Trauer auf 8 Tage verlängert, und die mindere bleibt 5 Tage; sind es
Königinnen oder regierende Fürstinnen gewesen, wird die tiefe Trauer auf 6
Tage festgesetzt, die mindere bleibt 5 Tage.
Die Kleiderordnung ist wie in der 3ten Klasse.
6. Die 6te Klasse, worin 4 Tage die tiefe und 3 Tage die mindere Trauer an-
gezogen wird, richtet sich in der Kleiderordnung nach der 3ten Klasse; nur
verlängert sich die tiefe Trauer auf eine Woche, wenn die in dieser Klasse
Verstorbenen gekrön-[353’]te Häupter waren; sind es Königinnen oder regie-
rende Fürstinnen gewesen, so wird die tiefe Trauer 6 Tage fortgetragen.
7. Die 7te Klasse dauert 4 Tage ohne Kleiderwechsel.
Die Herschaften kleiden sich in schwarzes glattes Tuch, tragen gefärbte De-
gen und Schnallen; die Frauen nehmen Gros de tour und echten Schmuk.
Waren die Verstorbenen gekrönte Häupter, so wird die Trauer um 7 Tage
verlängert, waren sie Königinnen, regierende Fürsten [sic] wie auch
Erb-Kronprinzen und -Prinzessinnen oder aber nur königliche Prinzen und
Prinzessinnen so wird die Trauer auf 6 Tage verlängert.
Bey der Hoftrauer überhaupt sind noch folgende allgemeine Vorschriften als
unabweichliche Richtschnur zu bemerken:
1tens Die Hoftrauern für auswärtige Höfe werden nur dann angezogen, wenn
von Seite der auswärtigen Höfe ein eigenes Notifikationsschreiben von ei-
nem erfolgten Todfalle einlangt.
2tens Für die in der 1ten und 2ten Klasse Verstorbenen werden Exequien und
Vigilien in der Augustinerkirche gehalten, und zwar für die 1te Klasse 3 Vi-
gilien und 3 Seelenämter, dann 3 Seelen- und 1 Lobamt de B. Mariae;69 für
die 2te Klasse ist ein Vigil und 2 Seelenämter und 1 Lobamt de B. V. M.70 zu
singen und Trauerpredigten abzuhalten. [354]
Für die dritte und vierte Klasse sind die Trauerandachten in der Hofkapelle
und bestehen in einer Vigil und einem Seelenamte.
Für die in den letzten 3 Klassen Verstorbenen sind keine Trauerandachten.
3tens Alle großjährigen und über 12 Jahre alten am hiesigen Hoflager verstor-
benen allerhöchsten Familienglieder werden in der Hofburgkapelle feyerlich
ausgesetzt, jene unter 12 Jahren alt Verstorbenen werden in der Ritterstube
exponirt.
Über die Dekorirung der allerh. Gemächer ist der k.k. Hofmobilien Direction
eine eigene Vorschrift hinausgegeben.
69 Lat.: Von der seligen Maria.
70 Lat.: Von der seligen Jungfrau Maria.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194