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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF 68 § 35 Oberste Hofämter I. Der Erste Obersthofmeister, welcher das Centrale des ganzen Hofes ist, hat folgende Prärogativen und Vorrechte. Derselbe ist die Erste Person am Hofe. Er hat den Rang vor allen Fürsten, wenn er auch nicht Fürsten-, sondern nur Grafenstandes ist. Wenn bey Sr Majestät geheimer Rath gehalten wird, geht er allen Ministern und Geheim Räthen vor. Er empfängt am grünen Donnerstage das heilige Abendmahl sogleich nach den fremden Bothschaftern.ab Er ist Chef des Ministeriums und hat in Abwesenheit der allerhöchsten Herrschaften den Vorsitz im geheimen Rathe und in der Konferenz, welch beydes er in seiner Woh-[361’]nung abzuhalten selbst dann berechtiget ist, wenn er kein Konferenzminister oder, nach dem Range, jüngerer Geheim- rath wäre. Er unterzeichnet die Ehekontrakte der allerhöchsten Herrschaften vor dem Hof- und Staatskanzler. Die dießfalls nöthigen Zusammentrettungen werden in seiner Wohnung ge- halten, woselbst auch die fremden Bothschafter und bevollmächtigten Minis- ter das Instrument im Nahmen ihrer Prinzipalen zu unterzeichnen von ihm eingeladen werden. Bey einer vorzunehmenden königlichen hungarischen Palatinus-Wahl ist er Sr Majestät Erster, und der hungarische Hofkanzler der 2te Hofkomissär. Nach erhaltener mündlicher allerhöchster Anordnung publiciret er an Sontägen vor und nach dem Gottesdienste in der geheimen Rathstube in Ge- genwart der inn- und ausländischen Minister, dann des ganzen Hofstaates: 1. die Ernennung aller obersten Hofämter, 2. die Ernennung aller Hofdienste, 3. die Ernennung aller Hofdienst-Chargen, 4. die Ernennung des Hof- und Staats Kanzlers, 5. die Ernennung der Geheimräthe, 6. die Ernennung der Fürsten, 7. die Ernennung der Hofkanzler, Präsitenten, 8. die Ernennung der Chefs der Hofstellen, [362] 9. die Ernennung der Gouverneurs, 10. die Ernennung der Gesandten und Bothschafter, 11. die Ernennung der österreichischen Staathalter, 12. die Ernennung der Ni. Oe. Landmarschalle, Open Access © 2019 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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