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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 71 – die Hof- und Wund-Ärzte, – das Hofzahlamt, – die Hofstaatsbuchhaltung, – die Hofgarten Direction, – die Hofmobilien Direction, – die k.k. Herolde, – der Geheime Rathsthürhütter. Die Gardekorps werden zwar als militärische Korps behandelt und sind in der Civil- und Criminal-Jurisdiction so wie in der Richtigkeitspflege und der kriegskomißariatischen Respicirung dem Hofkriegsrathe untergeben; jedoch mit alleiniger Ausnahme, daß jener Officier, welcher imatrikulirter Land- mann wäre, in Civilstreitigkeiten, in Publicirung der Testamente, dann bey Speer- und Verlassenschaftsabhandlungen nach den bestehenden Gesetzen und nach der bestimmten Gerichtspflege behandelt wird. Besetzungsvorschläge, Rücksprache dießfalls mit den betreffenden Hofkanz- leyen, Beorderung zum Hofdienste, Überreichung der Musterungsrelation an Se Majestät, Öconomia und Ceremonialia sind die Gegenstände, welche den Wir-[364’]kungskreis des Ersten Obersthofmeisters rücksichtlich der Garden bilden. In Bezug aller übrigen Oberstenhofdienste und Hofbranchen ist der Erste Obersthofmeister die oberste Leitung, und sein Wirkungskreis auf selbe ist aus ihrem Verhalten zu ersehen. Nach dieser Voraussetzung ist zu erinnern, daß der Erste Obersthofmeister im Hofceremoniel die Oberste Leitung sey, unter dessen letzten Weisungen sich alle daselbst angestellten Personen zum Gemeinzweke vereinigen. Sein allgemeiner Ceremonielswirkungskreis und die darin liegenden, bey je- der Feyerlichkeit ihm gleichmäßig zukommenden Pflichten sind: Von jeder kirchlichen und Hoffeierlichkeit, sowohl gewöhnlichen als außer- gewöhnlichen, häuslichen und öffentlichen, unterlegt er Sr Majestät nach Maaß des Erfordernißes den Ceremoniels-Entwurf und erbittet sich von Sr Majestät die Stunden, und bey obwaltenden Hindernißen die Veränderung des Tages zur Abhaltung der Feyerlichkeiten. Bey besondern solemnen und sich seltner erreignenden Ceremonien, welche wegen der Pünktlichkeit ihrer Ausführung eine wohl berechnete Oberlei- tung erfordern, erläßt er an alle mitwirkenden Hof-Polizey- und Militärbe- hörden eigene Direktorien, mit welchen ihnen ihr unabweichliches Verhal- ten bestimmt wird. [365] Jeder auf das Hofceremoniel deutende Aufsatz, welcher in öffentliche Blätter eingerückt wird, so wie jede Piece, welche dießfalls in Druck gelegt werden soll, kann nur durch die vorausgehende Approbation des Ersten Obersthof- meisters seine Bestimmung erhalten.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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