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III. HAUPTSTÜCK 73
Dieses vorüber, übernimmt Er das Neugebohrne von der Aja, trägt dasselbe
in gleichem Zuge bis zur Eingangsthüre des innern Appartements zurück
und stellt das durchlauchtigste Kind dort der Aja zurück.
7. Bey Vermählungen macht der Erste Obersthofmeister die Begleitung Sr
Majestät wie bey allen Kirchengängen. Wenn die allerhöchste Braut emp-
fangen wird, macht er den gewöhnlichen Empfang und Begleitung. Während
des Kopulationsaktes nimmt er den Platz in dem zubereiteten Bethstuhle.
8. Zur Vorsegnung Ir Majestät begleitet Er Se Majestät in das Appartement Ir
Majestät, von wo er gleich bey den übrigen Kirchengängen die gewöhnliche
Begleitung macht.
9. Zum Versehen der allerhöchsten Herrschaften und der großjährigen Prinzen
und Prinzessinnen macht er gleiche Begleitung wie in allen Kirchengängen.
10. Bey Leichen Ceremonien fungirt er folgendermassen:
a. Bey Bestattung des Regenten verfügt sich der Erste Obersthofmeister,
nachdem er vorher bey Einsegnung des Leichnams in der Hofburg-[366’]kir-
che zugegen war und die Begleitung zum Trauerwagen gemacht hat, in das
Gotteshaus, wo sich die Hofgruft befindet, erwartet in der dortigen Sakristey
die Ankunft der allerhöchsten Leiche und nach erhaltener Meldung von der
Ankunft derselbenad tritt er mit der allerhöchsten Familie in die Kirche, um
auf dem zubereiteten Platze der Einsegnung beyzuwohnen.
Zur Beysetzung des Leichnams folgt er unmittelbar nach dem Sarge in die
Hofgruft, läßt nach der dort wiederhohlten Einsegnung den Sarg öffnen und
empfiehlt dem Obern des Klosters die nöthige Sorgfalt über die Leiche, über-
gibt ihm zugleich einen Schlüßel für den Sarg.
b. Zur Bestattung der Gemahlinn des Regenten begibt Er Sich in die Kirche
und fungirt auf gleiche Weise.
Bey diesen beyden Gelegenheiten hat der Erste Obersthofmeister das Vor-
recht, seinem Wagen zur Hinfarth in das Kloster 3 Kavalleristen vorreiten
zu lassen und seinen Wagen in dem dortigen Klosterhofe neben jenen der
allerhöchsten Familie aufzustellen.
11. Zur Neujahrsfeier fährt der Erste Obersthofmeister nach Hofe, erwar-
tet dort die Versammlung des ganzen Hofstaates und tritt zur bestimmten
Stunde mit den übrigen Obersthofämtern in das innere Appartement, um
I.I. M.M. die Glückswünsche abzustatten; stellt [367] sich sodann zur Seite Sr
Majestät, um bey den solemnen Audienzen, welche Allerhöchst Sie an die-
sem Tage ertheilen, die Aufwartung zu machen. Sobald die k.k. Prinzen bey
Sr Majestät eintretten, entfernt er sich mit den Obersthofämtern in die ge-
heime Rathsstube.
12. Zur Fußwaschung empfängt Er durch den Oberststablmeister auf einer
Tasse das Handtuch, wovon er Ersteres dem anwesenden ältesten kaiserli-
chen Prinzen, Letzteres dem Oberstkämmerer übergiebt und beyde Stüke
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194