Seite - 77 - in Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Bild der Seite - 77 -
Text der Seite - 77 -
III. HAUPTSTÜCK 77
Er hat den Rang vor allen Fürsten am kaiserlichen Hofe, auch wenn er nur
gräflichen Standes ist, er ist os principis, Chef des Ministeriums, Chef der
obersten Hofämter und führt das Praesidium in Konferenzen wie auch im
Geheimrathe, wenn Se Majestät oder dessen Stellvertretter nicht zugegen
ist. [370’]
Alle vorfallenden Rangsstreitigkeiten zwischen Hofceremonielspersonen,
zwischen den Chefs der Hof- und Länderstellen so wie zwischen Oberbeam-
ten werden von dem Ersten Obersthofmeister entschieden oder nach Maaß
des Erfordernißes von ihm Sr Majestät zur Entscheidung vorgetragen.
22. In der Cortege, d. i. bey Begleitung Sr Majestät zu irgend einer Hoffei-
erlichkeit, hat der Erste Obersthofmeister, so oft er in seiner Eigenschaft
erscheinet, als die Erste Person zugleich den vorzüglichsten Platz, welcher
jedesmahl zunächst Sr Majestät ist.
Bey jeder Gattung der Kortege, mit Ausnahme jener wo Ordensritter er-
scheinen, begleitet der Erste Obersthofmeister unter den Geheimräthen
nach seinem Range.
23. Die Eidesablegungen verbinden den Ersten Obersthofmeister zu folgen-
den Funktionen:
a. Zu jedem Juramente, das bey Sr Majestät Statt hat, erscheint Er als
Zeuge.
b. Wenn der Staatskanzler verhindert ist die Eidespflicht vorzunehmen,
wird er durch den Ersten Obersthofmeister als Chef des Ministeriums ver-
tretten.
c. Den Staatsministern hält er die Eidespflicht vor, im Falle kein dirrigiren-
der Minister besteht.77
d. Den Hofkomissären von Hofstellen liest [371] er ebenfalls den Eidessatz
vor.
e. In Verhinderung Sr Majestät vertritt Er bey Eides-Ablegungen die Stelle
der allerhöchsten Person.
f. Die Obersten Hofdienste werden von ihm beeidet.
g. Er selbst legt den Eid in die Hände Sr Majestät ab, endlich:
h. Alle Hofbeamte – mit Ausschluß jener des Oberstkämmererstabes –
nimmt er entweder selbst in Eid oder delegirt hiezu den Kanzley Director
des ihm untergebenen Obersthofmeister Amtes.
24. Bey allen feyerlichen Vorstellungen so wie Installirung und Introduzirung
neu entstandener Hofstellen ist der Erste Obersthofmeister der jedesmah-
lige Hofkomissär, welcher diesen Akt vollziehet.
Es werden durch ihn vorgestellet:
a. die Obersten Hofämter,
77 besteht im Sinn von: existieren.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194