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ETIQUETTE-NORMALE FÜR DEN ÖSTERREICHISCHEN KAISERHOF
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bey Hofe und stellt sich mit ihm – mit dem Rücken – in die Mitte des unter
dem zubereiteten Baldachine stehenden Tisches, gibt dem Ersten Obersthof-
meister stets die linke Hand.
Hier präsentirt er ihn der Versammlung und fordert das versammelte Hof-
staatspersonale zur gehörigen Ehrerbiethung, Achtung und Folgeleistung
auf, empfängt sonach von dem Obersthofmeister die Danksagung und über-
giebt ihm den Obersthofmeisterstaab.
Nach geendigten Glückswünschen der Versammlung macht er die Beglei-
tung in der gleichen Ordnung zurück; jedoch giebt er hiebey dem Ersten
Obersthofmeister die rechte Hand.
Der Oberstkämmerer wird durch den Ersten Obersthofmeister in der Ritter-
stube seinem untergeordneten Personale vorgestellt, wo er von demselben
als Zeichen der erlangten Würde [378] den goldenen Schlüßel empfängt.
25. Die Ankunft höchster Herrschaften verbindet ihn nur dann zu einer be-
sondern Verrichtung, wenn dieselben vom 1t Range sind, in welchem Falle
er mit den übrigen Obersthofämtern den Empfang derselben bey dem Ein-
gange des für sie bestimmten Appartements macht.
26. Galla und außerordentliche Galla legt ihm keine besondere Verrichtung
auf.
27. Bey öffentlichen Tafeln, mit Ausschluß der Ordenstafel und der hunga-
rischen Krönungstafel, hat der Oberstkämmerer, so oft Kämmerer die Ta-
felbedienung verrichten – mit Ausnahme der Ordenstafeln, wobey er nicht
erscheint – seinen Platz rückwärts Sr Majestät und empfängt den Hut Sr
Majestät, welchen er dem Dienstkämmerer zustellet.
Wenn jedoch Truchseße die Tafelbedienung machen, ist er in seiner Eigen-
schaft nicht zugegen, nur bey der Armentafel am Gründonnerstage begleitet
er Se Majestät auf die Estrade und unterstützt Allerhöchstdieselben bey der
Bedienung der Armen. – An der böhmischen Krönungstafel bey der Krönung
Sr Majestät steht der Oberstkämmerer mit den übrigen Obersthofämtern
zur rechten Seite unter der Estrade Sr Majestät.
Bey jener der Krönung Ir Majestät fungirt er wie bey jeder andern Tafel.
An der Tafel, welche den hungarischen Ständen bey Gelegenheit des Reichs-
tages von Sr Majestät gegeben wird, speiset er und macht die Honeurs.
28. Bey Ordens Ceremonien fungirt der Oberstkämmerer niemahls in seiner
Eigenschaft, [378’] den Fall ausgenohmen, wenn Se Majestät einen neuen Or-
den installiren, in welchem Falle er Se Majestät gewöhnlichermassen beglei-
tet und den Platz zur linken Seite des Thrones hat.
29. Zu jedem Cercle macht er die gewöhnliche Begleitung Sr Majestät.
30. Er macht die Begleitung Sr Majestät zu einem Appartement (Hofver-
sammlung). Er ist appartementmäßig, hat zu allen Hoffeierlichkeiten den
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Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194