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III. HAUPTSTÜCK 89
5. Dem Aniversario militari wohnt er nicht bey.
6. Zur Taufhandlung begleitet er wie bey Kirchengängen.
7. Bey Vermählungen macht er die Begleitung wie in Kirchengängen; wenn
die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den gewöhnlichen Emp-
fang und die Begleitung.
Während des Renuntiationsaktes nimmt er den für ihn zubereiteten Platz.
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8. Zur Vorsegnung begleitet Er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät,
von wo er – wie in Kirchengängen – die Begleitung macht.
9. Zum Versehen der allerhöchsten Herrschaften und der großjährigen Prin-
zen und Prinzessinnen begleitet er wie in Kirchengängen.
Leichen Ceremonie
10. Bey Bestattung des Regenten begiebt Er sich, nachdem er vorher bey der
letzten Einsegnung des Leichnams in der Hofburgkirche zugegen war und
die Begleitung zum Trauerwagen gemacht hat, in das Gotteshaus, wo sich
die Hofgruft befindet, erwartet in der dortigen Sakristey die Ankunft der
allerhöchsten Leiche, verfügt sich nach geschehener Meldung in die Kirche,
um der Einsegnung beyzuwohnen, wartet sodann die Beysetzung der Leiche
ab und kehrt in seine Wohnung zurück.
Zur Bestattung der Gemahlinn des Regenten begiebt er sich in die Kirche,
wo die Hofgruft ist, und verhält sich wie bey der Beysetzung des Regenten.
11. Zur Neujahrsfeyer eröffnet der Obersthofmarschall diesen Tag unter
dem Vortritte seiner Dienerschaft und des Staatspersonales mit einem feyer-
lichen Aufzuge in Galla, begiebt sich in die geheime Rathsstube, erwartet
dort die Versammlung des gesammten Hofstaates und tritt zur bestimmten
Stunde mit den übrigen Obersten Hofämtern in das innere Appartement,
um I.I. M.M. die Glückswünsche abzustatten; stellt sich sodann zur linken
Seite Sr Majestät, um bey den solemnen Audienzen, welche Aller-[381]höchst-
dieselben an diesem Tage ertheilen, die Aufwartung zu machen.
Sobald die k.k. Prinzen zu I.I. M.M. eintretten, entfernt er sich mit den
Obersthofämtern in die geheime Rathsstube.
Sein Benehmen in Rücksicht des diplomatischen Korps ist im Anhange dar-
gestellt.83
12. Zur Fußwaschung macht er die Begleitung Sr Majestät.
13. Die Entbindung legt ihm keine besondere Dienstverrichtung auf; eben-
sowenig
14. die Etablirungen und
83 Anhang liegt nicht ein.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194