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III. HAUPTSTÜCK 93
1. Bey allen Arten von Kirchengängen – wozu keine Ordensritter erscheinen
– macht der Oberststallmeister die Begleitung Sr Majestät und nimmt den
Platz im Oratorio der allerhöchsten Herschaften oder, wenn Se Majestät in
der Kirche erscheinen, auf jenem Platz, welcher für die Obersten Hofämter
zubereitet ist, nach seinem Geheimrathsrange.
2. Zu dem Gottesdienste am Gründonnerstage macht er die Begleitung Sr
Majestät wie bey [384] den Kirchengängen, empfängt das heilige Abendmahl
nach dem Obersthofmarschall.
3. Zu Dankfesten, welche Se Majestät in auswärtigen Kirchen abhalten
lassen und wozu Se Majestät erscheinen, ist dessen Obliegenheit, daß Er
– wenn Allerhöchstdieselben im öffentlichen Staate sich dahin begeben –
rückwärts Sr Majestät reite, wo er den ersten Platz behauptet; wenn aber Se
Majestät en campagne fahren, mit dem Oberstkämmerer Allerhöchstihnen
vorfahre. Bey Ankunft an der betreffenden Kirche macht er den Empfang
und die Begleitung zu dem Oratorio oder zu dem Platze, welchen Se Majestät
in der Kirche einnehmen, worauf er sich auf den zubereiteten Bethschämmel
begiebt. Nach geendigter Feyerlichkeit macht er die gleichmässige Zurück-
begleitung.
Wenn Se Majestät in cognito erscheinen, macht er keinen Empfang, sondern
begiebt sich bey der Ankunft gleich auf den für ihn bereiteten Platz.
4. Zur Frohnleichnams Prozession macht der Oberststallmeister bey der
Farth in die Kirche die Begleitung und den Dienst wie bey Dankfesten.
In der Prozession – wenn keine Ordensritter erscheinen – begleitet er wie
bey Kirchengängen; wenn aber selbe erscheinen, hat er keinen Rang in sei-
ner Eigenschaft.
5. Dem Aniversario militari wohnt er nicht bey. [384’]
6. Zu einer Taufhandlung macht er die Begleitung wie bey Kirchengängen.
7. Bey Vermählungen begleitet er ebenfalls wie bey Kirchengängen; wenn
die allerhöchste Braut empfangen wird, macht er den Empfang und die ge-
wöhnliche Begleitung. Während des Renuntiationsaktes nimmt er den Platz
in dem zubereiteten Bethstuhle.
8. Zur Vorsegnung begleitet er Se Majestät in das Appartement Ir Majestät,
von wo er gleichmässig wie bey Kirchengängen die Begleitung macht.
9. Zum Versehen der allerhöchsten Herschaften und der großjährigen Prin-
zen und Prinzessinnen begleitet er wie bey Kirchengängen.
10. Die Leichen Ceremonie legt ihm folgende Funktionen auf:
A. Der Leichnam des Regierenden Hauptes wird in seiner Gegenwart einge-
segnet,aj in den Sarg geschloßen und von ihm zum Trauerwagen begleitet. Er
fährt sodann in einem 6spännigen Wagen mit dem Oberstkämmerer unmit-
telbar vor der dem allerhöchsten Leichenwagen vortrettenden Hoflivree zu
der betreffenden Kirche.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194