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III. HAUPTSTÜCK 97
3. Den Diensteid legt er in den Händen des Ersten Obersthofmeisters ab und
[er] wird auch durch denselben vorgestellt, er hat aber bey der Vorstellung
eines Ersten Obersthofmeisters zu erscheinen.
4. Er hat den Rang unter den Geheimräthen oder Kämmerern und hat in
feyerlichen Gelegenheiten gleiches Verhalten mit denselben.
2. Der Oberstsilber-kämmerer hat die Aufsicht über das Hofsilber und Por-
zellän, so wie er dem Hofsilberkammer- und Hoftafelpersonale zu befehlen
und bey selben zu sorgen hat, damit es den Tafeldienst mit Fertigkeit, Be-
scheidenheit, Anstand und Reinlichkeit verrichte.
Sein allgemeiner Ceremoniendienst beschränkt sich auf die Hoftafeln, für
deren gehörige Servirung er verpflichtet ist.
Sein spezieller Ceremonielsdienst besteht in folgendem:
1. Bey allen öffentlichen Hoftafeln nimmt er den Platz rechts unten an der
Tafel.
2. Seinen Diensteid legt er in die Hände des Ersten Obersthofmeisters und
wird von demselben vorgestellt, wobey das Hofkontrolloramts-Personale, die
Silberkammer- und Hoftafel-Parthey und von Seite der Hofkapelle einige In-
dividuen rücksichtlich des Hofkapell-Silbers zu erscheinen haben.
Er hat bey der Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters zu erscheinen.
3. Den Rang hat er als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Eigenschaft
er bey den verschiedenen Arten der Hoffeyerlichkeiten erscheint. [388]
3. Der Oberst-stabelmeister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Mund-
schenke, Vorschneider und Truchseße, wie auch des Truchseß-Huschirs oder
Unterstabelmeisters; er leitet dieselben bey der Tafelbedienung und Cor-
tege, endlich macht er den Vorschlag zur Besetzung dieser Stellen an den
Ersten Obersthofmeister.
Sein allgemeiner Ceremoniels-Dienstkreis beschränkt sich auf die Leitung
der Tafelbedienung; er macht von der geschehenen Servirung dem Ersten
Obersthofmeister die Meldung und überreicht ihm den Obersthofmeister
Stab, er selbst aber fungirt bey allen Tafeln mit dem Stabe; zugleich sorgt
er dafür, daß die Mundschenke, Vorschneider und Truchseße die Tafelbedie-
nung etiquettmäßig verrichten, und falls die Truchseße zur Servirung nicht
hinreichen, wählt er auch Edelknaben zur Substituirung.
Sein spezieller Ceremoniels-Dienst ist:
1. Bey allen öffentlichen Hoftafeln mit Ausschluß der Krönungstafeln und
Huldigungstafeln steht er auf der Estrade, unten an der Tafel links, und
macht die Aufwartung.
Norm und Zeremoniell
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Titel
- Norm und Zeremoniell
- Untertitel
- Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
- Herausgeber
- Karin Schneider
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20903-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Kunst und Kultur
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung 8
- 2. Editionsrichtlinien 25
- 3. Edition 27
- Anmerkungen 169
- 4. Glossar 171
- 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
- 6. Abkürzungsverzeichnis 182
- 7. Bibliographie 184
- 7.1 Ungedruckte Quellen 184
- 7.2 Gedruckte Quellen 184
- 7.3 Nachschlagewerke 185
- 7.4 Literatur 186
- 8. Personenregister 194