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Norm und Zeremoniell - Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
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III. HAUPTSTÜCK 97 3. Den Diensteid legt er in den Händen des Ersten Obersthofmeisters ab und [er] wird auch durch denselben vorgestellt, er hat aber bey der Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters zu erscheinen. 4. Er hat den Rang unter den Geheimräthen oder Kämmerern und hat in feyerlichen Gelegenheiten gleiches Verhalten mit denselben. 2. Der Oberstsilber-kämmerer hat die Aufsicht über das Hofsilber und Por- zellän, so wie er dem Hofsilberkammer- und Hoftafelpersonale zu befehlen und bey selben zu sorgen hat, damit es den Tafeldienst mit Fertigkeit, Be- scheidenheit, Anstand und Reinlichkeit verrichte. Sein allgemeiner Ceremoniendienst beschränkt sich auf die Hoftafeln, für deren gehörige Servirung er verpflichtet ist. Sein spezieller Ceremonielsdienst besteht in folgendem: 1. Bey allen öffentlichen Hoftafeln nimmt er den Platz rechts unten an der Tafel. 2. Seinen Diensteid legt er in die Hände des Ersten Obersthofmeisters und wird von demselben vorgestellt, wobey das Hofkontrolloramts-Personale, die Silberkammer- und Hoftafel-Parthey und von Seite der Hofkapelle einige In- dividuen rücksichtlich des Hofkapell-Silbers zu erscheinen haben. Er hat bey der Vorstellung eines Ersten Obersthofmeisters zu erscheinen. 3. Den Rang hat er als Geheimrath oder Kämmerer, in welcher Eigenschaft er bey den verschiedenen Arten der Hoffeyerlichkeiten erscheint. [388] 3. Der Oberst-stabelmeister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Mund- schenke, Vorschneider und Truchseße, wie auch des Truchseß-Huschirs oder Unterstabelmeisters; er leitet dieselben bey der Tafelbedienung und Cor- tege, endlich macht er den Vorschlag zur Besetzung dieser Stellen an den Ersten Obersthofmeister. Sein allgemeiner Ceremoniels-Dienstkreis beschränkt sich auf die Leitung der Tafelbedienung; er macht von der geschehenen Servirung dem Ersten Obersthofmeister die Meldung und überreicht ihm den Obersthofmeister Stab, er selbst aber fungirt bey allen Tafeln mit dem Stabe; zugleich sorgt er dafür, daß die Mundschenke, Vorschneider und Truchseße die Tafelbedie- nung etiquettmäßig verrichten, und falls die Truchseße zur Servirung nicht hinreichen, wählt er auch Edelknaben zur Substituirung. Sein spezieller Ceremoniels-Dienst ist: 1. Bey allen öffentlichen Hoftafeln mit Ausschluß der Krönungstafeln und Huldigungstafeln steht er auf der Estrade, unten an der Tafel links, und macht die Aufwartung.
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Norm und Zeremoniell Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Titel
Norm und Zeremoniell
Untertitel
Das Etiquette-Normale für den Wiener Hof von circa 1812
Herausgeber
Karin Schneider
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20903-4
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
202
Kategorie
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. Einleitung 8
    1. 1.1 Das Zeremoniell, der Wiener Hof und das Ende des AltenReiches 8
    2. 1.2 Die Normierung des Zeremoniells am Wiener Hof 12
    3. 1.3 Das Etiquette-Normale des Oberzeremonienmeisters Gundaker Heinrich Graf Wurmbrand: Datierung und Beschreibung 16
  2. 2. Editionsrichtlinien 25
  3. 3. Edition 27
    1. Etiquette-Normale für den österreichischen Kaiserhof 29
    2. I. Hauptstück Von den Hof-Feierlichkeiten 29
    3. II. Hauptstück Von denen mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Individuen 59
    4. III. Hauptstück Dienstverhältniße sämmtlicher mit dem Hofceremoniel in Verbindung kommenden Personen 63
      1. Jene Personen, welche am allerhöchsten Hoflager Vorzüge genießen, ohne eigentlich zu dem Hofstaate zu gehören 163
  4. Anmerkungen 169
  5. 4. Glossar 171
  6. 5. Verzeichnis der Paragraphen 180
  7. 6. Abkürzungsverzeichnis 182
  8. 7. Bibliographie 184
  9. 7.1 Ungedruckte Quellen 184
  10. 7.2 Gedruckte Quellen 184
  11. 7.3 Nachschlagewerke 185
  12. 7.4 Literatur 186
  13. 8. Personenregister 194
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